Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass mit der Vorstellung des Bildungsfonds in der letzten, gemeinsam mit dem Schulausschuss durchgeführten Sitzung, die Bauvorhaben bezüglich Schulen und Kita bereits ausführlich auf die jeweiligen Baumaßnahmen und deren Haushaltsansätze für 2016 und Folgejahre eingegangen wurde. In der Abfolge ist vorgesehen, dass die Ansätze von 06, 6, 7 und 8 vorgetragen werden von
- 06 Frau Burghardt (Sanierung) - 6 FBL Böhme - 7 FBL Hesebeck - 8 BL Lucht (ohne Bildungsfonds)
Stabsstelle 06 – Sanierung –
Frau Burghardt – Stabsstelle 06 – merkt einleitend an, dass die Ansätze des Ergebnishaushaltes als Anlage zur Beschlussvorlage aufgelistet seien. Wenn sich aus den Reihen der Ausschussmitglieder keine Fragen ergeben, würde zu den investiven Maßnahmen der Sanierung vorgetragen werden.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Investive Maßnahmen – Stadtsanierung –
Frau Burghardt – Stabsstelle 06 – geht anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) auf die derzeitig aktuellen Fördergebiete ein. Zu den einzelnen Fördergebieten werden die einzelnen für das Jahr 2016 geplanten Maßnahmen mit ihren jeweiligen Ausgaben und zu erwartenden Einnahmen näher erläutert. Anhand der Präsentation wird hierbei näher und detailliert auf die einzelnen Maßnahmen eingegangen. Für den Bereich Frommestraße (Stadtumbau West) wurden bereits Aufnahmeanträge für die Jahre 2014 und 2015 gestellt, die jedoch beide abschlägig beschieden wurden. Hier ist vorgesehen, für das Jahr 2016 einen neuerlichen Antrag zu stellen. Für den Bereich Kaltenmoor (Soziale Stadt) laufen derzeit Überlegungen über mögliche Varianten bezüglich der Sanierung beziehungsweise eines Abrisses und Neubaus der dort befindlichen Kita.
Ratsherr Löb interessiert, wenn denn die Frommestraße neuerlich auch 2016 nicht in ein Förderprogramm aufgenommen werde, ob der als Stadtanteil eingestellte Betrag von 30.000 € für andere Maßnahmen frei wäre.
Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass dies nicht möglich sein wird, denn mit der Antragstellung ist verbunden, dass der Stadtanteil haushaltsmäßig dargestellt werden muss, um die Ernsthaftigkeit des Förderantrages zu unterstreichen.
Herr Burgdorff – ALA – möchte wissen, was dazu geführt habe, dass der Antrag auf Aufnahme in ein Förderungsprogramm für die Frommestraße neuerlich keine Berücksichtigung gefunden habe.
Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass es nicht am Konzept läge, sondern vielmehr möglicherweise daran, dass seitens der Stadt Lüneburg ein Antrag zu viel auf Aufnahme in ein Förderprogramm vorgelegt wurde. Letztendlich beträgt die Wartezeit für die Frommestraße für die Aufnahme in ein Förderprogramm erst 2 Jahre, was ein relativ kurzer Zeitraum sei. Für durchaus denkbar hält sie, dass die Frommestraße bei neuerlich gestellten Anträgen in einem der nächsten Jahre Aufnahme finden wird.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Fachbereich 6 – Stadtplanung
Ergebnishaushalt – Bereiche 61, 63 -
Fachbereichsleiterin Böhme erklärt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage II) die jeweiligen Ansätze der beiden Bereiche und erläutert hierzu die Gründe für einzelne Ansätze, insbesondere bezüglich der durchlaufenden Positionen für Prüfstatiken, bei denen Einnahme- und Ausgabeansätze miteinander korrespondieren.
Investive Maßnahmen
Ansätze im investiven Bereich sind in den Bereichen 61 und 63 nicht veranschlagt.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Fachbereich 7
Ergebnishaushalt Bereich 72
Fachbereichsleiterin Hesebeck merkt an, dass die Ansätze des Bereiches 72 bezüglich des Ergebnishaushaltes als Anlage bereits in der mit der Einladung übersandten Beschlussvorlage aufgelistet waren. Soweit Fragen zu den einzelnen Ansätzen seitens der Ausschussmitglieder bestehen, würde sie jetzt darauf antworten wollen.
Bürgermeister Meihsies geht ein auf den Ansatz für die Unterhaltung der Lichtsignalanlagen. Für ihn wäre von Interesse, wie lange dieser Ansatz in dieser Höhe auch in den Folgejahren noch aufrecht zu erhalten sein wird.
Fachbereichsleiterin Hesebeck weist darauf hin, dass es noch eine Anzahl veralteter Steuergeräte gäbe, die nicht auf den Leitrechner aufgeschaltet werden können. Bis dies durch Erneuerung der veralteten Steuergeräte möglich sein wird, wird man diesen Ansatz auch weiterhin in den Folgejahren benötigen.
Bürgermeister Meihsies interessiert des Weiteren, was von den einzelnen Maßnahmen des laufenden Jahres noch nicht zur Ausführung gekommen sei und ggf. auf das Jahr 2016 verlegt werden muss.
Fachbereichsleiterin Hesebeck merkt an, dass die Kaltasphaltsanierungsarbeiten noch nicht zur Ausführung kamen, weil die Temperaturen zu niedrig wurden. Die entsprechenden Aufträge für die Sanierungsarbeiten sind jedoch ausgelöst und die bereitgestellten Mittel gebunden. Mit den Arbeiten wird bei entsprechender Wetterlage im Frühjahr begonnen. Zur Umgestaltung der Großen Bäckerstraße wird ausgeführt, dass im Frühjahr 2016 die Restarbeiten durchgeführt werden sollen. Hierzu gehört auch der Ansatz von 10.000 € für die Ausstattung des Straßenzuges mit Spielgeräten und Straßenmobiliar (Bänke, Mülleimer und Blumenkübel).
Investive Maßnahmen Bereich 72
Anhand der Präsentation (Anlage III) werden einzelne im Jahre 2016 zur Durchführung anstehenden Maßnahmen mit ihren jeweiligen Ansätzen für Ausgabe und Einnahme näher erläutert. Zum Einmündungsbereich Horst-Nickel-Straße / Bleckeder Landstraße führt sie aus, dass die Einrichtung einer Fußgängerlichtsignalanlage (LSA) auf das Jahr 2016 aufgrund der dort schon jetzt bestehenden Schwierigkeit der Querung der Bleckeder Landstraße, insbesondere für Kinder, vorgezogen wurde. Der Komplettausbau der Lichtsignalanlage ist für das Jahr 2017 vorgesehen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Änderungsanträge zu den Teilhaushalten der Stabsstelle 06/Fachbereich 6 und Fachbereich 7 werden seitens der Ausschussmitglieder nicht gestellt.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Haushaltsplanentwurf 2016 für die Teilfinanzpläne und die Teilergebnispläne im Baudezernat zur Kenntnis.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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