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Beratungsinhalt:
Herr Meyer, Geschäftsführer der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH und Service Plus Lüneburg GmbH, stellt den Wirtschaftsplan 2016 der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH vor. Gemäß Pflegestärkungsgesetz ist eine Umstellung der bestehenden drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade vorgesehen. Laut Gesetzgeber sollen die Pflegesätze zunächst eingefroren und die Verhandlungen in 2017 fortgeführt werden. Jedoch wurde für die Planung 2016 zunächst eine Steigerung der Pflegesätze sowie Mehrerlöse im Bereich des ambulanten psychiatrischen Pflegedienstes durch Einstellung zwei neuer Mitarbeiter zum 01.01.2016 berücksichtigt.
Ratsherr Srugis fragt nach der prozentualen Gewichtung des Eigenanteils bei den bestehenden drei Pflegestufen. Herr Meyer antwortet, dass der Eigenanteil in der Pflegestufe I bei rd. 35 %, in der Pflegestufe II bei rd. 45 % und in der Pflegestufe III bei rd. 30 % läge. Die prozentuale Verteilung des Eigenanteils sei etwa vergleichbar mit denen anderer Pflegeeinrichtungen. Ab 2017 ist vorgesehen, für alle Pflegestufen bzw. Pflegegrade einen einheitlichen Eigenanteil festzusetzen. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, dem Wirtschaftsplan 2016 der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH zuzustimmen.
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