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Beratungsinhalt:
Herr Dr. Moormann, Geschäftsführer der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH (SKL) und Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH (AZL), nimmt Bezug auf die große Abweichung der Ergebnisse zwischen Plan und Hochrechnung 2015 der SKL. Grund dafür seien die unerwartet hohen Fallzahlsteigerungen, die Höhe der Grundvergütung für die Erbringung medizinischer Leistungen sowie die im Dezember 2014 erfolgte Erhöhung der Planbetten im Landesbettenplan, wodurch die Mehrleistungen des Jahres 2015 von der Schiedsstelle als mehrleistungsabschlagsfrei beurteilt wurden. Diese Umstände waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes entweder noch unbekannt oder aber strittig. Für das Jahr 2016 wird mit einem weiteren Patientenzuwachs zwischen 5% bis 6% (Vorjahr: 8%) sowie einer weiteren Umsatzsteigerung gerechnet. Aufgrund der steigenden Patientenzahlen wurden insgesamt 21 Planbetten beantragt. In welcher Höhe diese Patientenleistungen von den Krankenkassen vergütet werden, ist zum Zeitpunkt der Planung noch ungeklärt und muss noch verhandelt werden. Sicher ist, dass die Leistungen nicht zu 100% vergütet werden, sondern die SKL Abschläge für Mehrleistungen erbringen muss. Korrespondierend zu den steigenden Patientenzahlen ist zusätzliches Personal eingeplant.
Beigeordnete Schellmann bittet die Geschäftsführung noch einmal die Gründe für die Abweichungen der Planzahlen im Vergleich zur Hochrechnung 2015 näher zu erläutern.
Herr Dr. Moormann erklärt, dass die Menge an Patienten in 2015 deutlich stärker gewachsen sei als geplant u.a. durch zusätzliche Patienten aus Uelzen. Des Weiteren spielen die Verhandlungen mit den Krankenkassen über zusätzliche Leistungen gegenüber der bisherigen Vereinbarung eine entscheidende Rolle. So muss die SKL für alle Mehrleistungen, die das Budget übersteigen, 65% zurückzahlen. Für Leistungssteigerungen gegenüber Vorjahr innerhalb des Budgets sieht der Gesetzgeber dagegen sogenannte Mehrleistungsabschläge vor. In 2015 wurde jedoch eine Planbettenerhöhung von 17 Betten genehmigt. Dadurch entschied die angerufene Schiedsstelle (ca. halbes Jahr später), dass diese Mehrleistungen einem Ausnahmetatbestand unterliegen und somit abschlagsfrei erbracht werden durften.
Ratsherr Adam fragt nach, ob es noch Entwicklungspotenzial bei der Gesellschaft gäbe.
Herr Dr. Moormann antwortet, dass es durchaus noch Entwicklungsmöglichkeiten gäbe. Ziel sei es u.a. die Eigenversorgungsquote zu erhöhen. Diese läge derzeit bei rd. 65%-70%. Somit ist eine Steigerung möglich und könnte beispielweise durch Erweiterungen in Abhängigkeit von Fördermaßnahmen realisiert werden.
Ratsherr Manzke lobt die gute Arbeit von Herrn Dr. Moormann. Er verweist auf die Abschlagszahlungen für erbrachte Mehrleistung und fragt nach, ob es für die Abschlagberechnung eine gesetzliche Grundlage gäbe.
Herr Dr. Moormann erklärt, dass der Gesetzgeber lediglich Abschläge für die Erbringung zusätzlicher Leistungen vorsehe, jedoch nicht in welcher Höhe. Das Gesetz sei hier sehr offen formuliert und lässt einen weiten Interpretationsspielraum zu. Aufgrund dessen geht man in Verhandlungen mit den Krankenkassen, um die Höhe der Abschläge zu vereinbaren.
Beigeordneter Webersinn erkundigt sich danach, inwieweit neben dem Erweiterungsbau auch andere Abteilungen renoviert werden bzw. eine Renovierung erfolgen soll.
Herr Dr. Moormann führt dazu aus, dass dies eine Daueraufgabe sei und derzeit ein unglaublicher Belegungsdruck in der Einrichtung vorherrsche. Die Sperrung eines Bereiches sei derzeit unmöglich und könne erst erfolgen, wenn der Erweiterungsbau fertig sei und entsprechende Ausweichmöglichkeiten geschaffen wurden. Der Patientenzulauf lasse momentan nicht anderes zu. Allerdings finden parallel zum Erweiterungsbau auch Einzelsanierungen statt. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, dem Wirtschaftsplan 2016 der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH inklusive einer Kreditaufnahme für Investitionen von bis zu 5.000.000 € und Kassenkredite von bis zu 6.000.000 € zuzustimmen.
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