Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt:
Stadtrat MOßMANN führt aus, dass es sich um eine vorläufige Bilanz der Radverkehrsförderung handele, da mit der Ausführung der Baumaßnahmen in diesem Jahr später begonnen wurde. Eine abschließende Bilanz werde im kommenden Jahr vorgestellt. Für das Jahr 2016 seien Investitionen für die Radverkehrsmaßnahme Dahlenburger Landstraße in Höhe von 150.000,00 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung in derselben Höhe und für sonstige Radverkehrsinvestitionen Mittel in Höhe von 290.000,00 € eingeplant. Für letztere erhalte die Hansestadt Lüneburg eine Zuweisung des Bundes aufgrund des Niedersächsischen Kommunalinvestitionsfördergesetzes in Höhe von 259.300,00 € (Eigenanteil = 30.700,00 €), jedoch müsse für jede hieraus finanzierte Einzelmaßnahme die Fördervoraussetzung gesondert geprüft werden. Liegen die Fördervoraussetzungen vor, werde die Stadtverwaltung dem Verkehrsausschuss einen Vorschlag für deren Verwendung unterbreiten.
Herr THÖRING erläutert, dass in zukünftigen Bilanzen der Radverkehrsförderung nur die im Kalenderjahr abgeschlossenen Projekte enthalten sein werden, da es zum einen vorkommen kann, dass ursprünglich geplante Maßnahmen verschoben werden (siehe Boecklerstraße und Dahlenburger Landstraße), zum anderen in dem beabsichtigten Haushaltsjahr nicht abgeschlossen werden, wie z.B. am Lösegraben geschehen. Zu den im Jahr 2016 geplanten investiven Maßnahmen erklärt Herr Thöring, dass hier noch abgestimmt werden müsse, aus welchem Fördertopf welche der potentiell in Frage kommenden Maßnahmen bezuschusst werden können, da nicht nur Mittel nach dem Niedersächsischen Investitionsfördergesetz bereitstehen, sondern sich auch die Förderbedingungen für Projekte zur Radverkehrsförderung nach der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) deutlich verbessert haben (Anstieg auf bis zu 62,5% gegenüber nur 40% in 2013 plus Ausgaben für projektbegleitende Ingenieurleistungen). Für die Radverkehrsmaßnahme Dahlenburger Landstraße seien 300.000 € angemeldet worden, um eine mögliche Konsenslösung auch noch den Förderrichtlinien entsprechend bis zum 30.09.2016 realisieren zu können.
Herr PAUL fragt nach, ob die beim Bürgeramt neu eingerichtete Radwegabfahrt nicht als Schutzstreifen an der Bushaltestelle vorbei verlängert werden könne, worauf Herr THÖRING erläutert, dass dies aufgrund der mangelnden Breite der Fahrbahn bei vor dem Capitol haltenden Bussen nicht möglich sei.
Ratsherr Dr. SCHARF merkt an, dass sich der Radwegebau in der Dahlenburger Landstraße zu einer Endlosgeschichte entwickle. Nach Beratungen Mitte des Jahres und Anfang November sei er davon ausgegangen, dass in der heutigen Sitzung über einen Beschlussvorschlag abgestimmt werde.
Stadtrat MOßMANN erinnert Ratsherrn Dr. SCHARF an die Verkehrsausschusssitzung vom 04.11.2015, in der bereits erläutert worden sei, dass die Stadtverwaltung dazu im Frühjahr 2016 ein überarbeitetes Konzept vorlegen werde. Der Landkreis Lüneburg erwägt eine schnellere Radwegeverbindung in Richtung Amt Neuhaus und würde deshalb eventuell zusätzliche Mittel für die Radverkehrsmaßnahme Dahlenburger Landstraße bereitstellen.
Ratsherr MEIßNER äußert, dass, wenn für die Radverkehrsförderung in 2015 die erwähnten 800.000 € ausgegeben wurden, dies mit über 10 € pro Einwohner eine positive Bilanz sei.
Ausschussvorsitzender LÖB erläutert, dass für die Radverkehrsförderung wesentlich mehr Mittel benötigt werden, aber dies durch den Haushalt der Hansestadt Lüneburg begrenzt sei.
Herr MOTT fragt nach dem Sachstand des Ausbaus des Radweges an der Neuetorstraße.
Stadtrat MOßMANN wiederholt, dass die Bauprioritäten gerade überarbeitet und im Frühjahr 2016 vorgestellt werden.
Stadtrat MOßMANN antwortet auf die Nachfrage von Ratsherrn MEIßNER zu der Überarbeitung des Radverkehrskonzeptes, dass erste Ergebnisse wahrscheinlich im Frühjahr 2016 vorliegen werden.
Ratsfrau SCHMIDT erkundigt sich, ob Radverkehrszählungen stattfinden und berücksichtigt werden.
Stadtrat MOßMANN erklärt, dass laut Gutachter die Radverkehrszahlen durch eine stichprobenartige schriftliche Einwohnerbefragung ermittelt würden, sofern ein entsprechender Nachtragsauftrag erteilt werde. Eine Radverkehrszählung an Knotenpunkten mit entsprechender Auswertung sei mit dem vorhandenen Budget nicht finanzierbar.
Ratsherr Dr. SCHARF merkt an, dass u.a. ein Ziel des Verkehrsentwicklungsplanes von 1990 gewesen sei, den Radverkehrsanteil auf 25 % zu erhöhen. Nach seinem subjektiven Empfinden liege der Anteil höher, was durch eine Radverkehrszählung objektiv bestätigt werden könnte.
Stadtrat MOßMANN stimmt zu, dass sich der Radverkehrsanteil erhöht habe. Er werde sich nach den Kosten einer möglichen Radverkehrszählung erkundigen, da der positive Werbeeffekt nicht von der Hand zu weisen sei. Beschluss: Der Verkehrsausschuss nimmt die Vorplanungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese nach Klärung möglicher Förderungen im Frühjahr 2016 zur erneuten Vorlage einer um die genannten Punkte ergänzten Prioritätenliste bzgl. der zu ergreifenden investiven Maßnahmen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |