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Beratungsinhalt:
Koordinator Dr. Rehbein erläutert, dass den Ortsräten bei der Wahl von (stellvertretenden) Schiedspersonen ein Anhörungsrecht nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz zustehe. Im Rahmen der Anhörung soll der Ortsrat Oedeme in dieser Sitzung die Möglichkeit erhalten, sich zu den Bewerberinnen und Bewerbern (kritisch) zu äußern. Entsprechende Bemerkungen seitens des Ortsrates Oedeme würden sodann im Rat der Hansestadt Lüneburg als wahlbefugtes Gremium vorgetragen werden.
Abschließend weist Herr Dr. Rehbein auf die bevorzugte Bewerberauswahl der amtierenden Schiedsperson Uwe Martens hin. Es sind dies Frau Petra Meese, Frau Michaela Rohder und Herr Michael Sinn.
Der Ortsrat Oedeme äußert keine Bedenken hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Bewerberinnen und Bewerbern für die Wahl einer Schiedsperson und zweier stellvertretenden Schiedspersonen. Ergebnis:
Der Ortsrat Oedeme wurde nach § 94 Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 NKomVG angehört. |
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