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Auszug - Beratungen zum Haushalt 2015; Teilhaushalt 53000 Bildung und Betreuung (Sportprodukte)  

 
 
Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 25.11.2015    
Zeit: 16:35 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sodmeisterkörkammer
Ort: Rathaus
VO/6429/15 Beratungen zum Haushalt 2015; Teilhaushalt 53000 Bildung und Betreuung (Sportprodukte)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:52 00 00
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Papke, Axel
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Meißner, gibt einen Überblick über den Haushaltsplanentwurf des Einzelplanes 5 -Sport- und weist auf Änderungen hin.

 

So werden im Haushaltsjahr 2016 erstmalig die für das Projekt „Moonlightsport“ anfallenden Personal- und Sachkonto getrennt voneinander veranschlagt. Die Sachkosten (5.100 €) sind im Sachkonto 4271 „Moonlightsport“; die Personalkosten (rd. 36.000 €) unverändert in der Kostengruppe 2.01 „Aufwendungen für aktives Personal“ ausgewiesen. Da die Spendengelder nicht mehr ausreichen um die Personalkosten r Moonlightsport im vollen Umfang zu decken, wurde in der Einnahmeposition 1.07 „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ ein Ansatz nicht mehr veranschlagt.

 

Seit jeher von besonderem Interesse ist r die Mitglieder des Sportausschusses die Kostengruppe 2.06 „Transferaufwendungen“. In dieser Gruppe sind u.a. die Zuschüsse für Übungsleiter, die Sportjugendförderung und rdermittelr den Behindertensport ausgewiesen. Mit Blick auf die Ansätze 2015/2016 bittet Ratsherr Meißner um Auskunft, ob bei der Sportförderung eine Kürzung vorgenommen wurde.

 

Herr Wiebe, Bereichsleiter Bildung und Betreuung, erklärt, dass die bisher für das Sportplatzgelände Goseburg gewährte Zuwendung (3.500 €) aus dem Sachkonto 4318 „rderung des Sports“ herausgelöst und nunmehr im Sachkonto 4318 „Zuschüsse an Vereine FB 8“ gesondert ausgewiesen ist. Zudem findet sich in dieser Kostengruppe das Sachkonto 4320 „Schuldendiensthilfen Aufwand“ wieder. Hierbei handelt es sich um eine mit dem VfL Lüneburg zeitlich auf zwei Jahre begrenzte Zinszahlung r den Neubau von zwei Bewegungsräumen, Sültenweg 20 in Lüneburg. Resultierend hieraus ist festzustellen, dass bei der Sportförderung einerzung nicht vorgenommen wurde.

 

Ratsherr Dr. Scharf stellt heraus, dass neben der laufenden Sportförderung hiesige Sport- und Schützenvereine zusätzlich von einer kostenfreien Überlassung städtischer Sporthallen/-anlagen profitieren. In einer Vielzahl anderer niedersächsischer Kommunen müssen Sportvereine hingegen r die Nutzung kommunaler Sportanlagen ein Entgelt entrichten. Für ihn ist es unverständlich, dass insbesondere aus Reihen der Vereine immer wieder Stimmen laut werden die behaupten, in der Hansestadt Lüneburg wird für die Sport- und Schützenvereine zu wenig getan.

 

Der Geschäftsführer des VfL Lüneburg, Herr Schulte, macht auf den Sportentwicklungsbericht 2013/2014 „Sportvereine in Niedersachsen“ aufmerksam (Quelle: www.lsb-niedersachsen.de/). Demnach werden kommunale Sportanlagen von rd. 56 % der niedersächsischen Vereine genutzt; 21,7 % aller Vereine in Niedersachsen müssen für die Nutzung kommunaler Sportanlagen ein Entgelt zahlen. Auf der anderen Seite sind knapp 52 % der niedersächsischen Vereine im Besitz eigener Sportanlagen (inkl. Vereinsheim). Um in der Hansestadt Lüneburg die infrastrukturellen Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung zu sichern, hält er die Aufstellung eines Sportentwicklungsplanesr dringend erforderlich.

 

Stadträtin Steinrücke gibt zu bedenken, dass aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation die personellen Kapazitäten ihres Dezernats nicht ausreichen, um einen solchen Plan auf dem Weg zu bringen und die hierfür erforderlichen Zuarbeiten zu liefern. Zudem ist die Aufstellung eines Sportentwicklungsplanes mit hohen Kosten verbunden; die Ergebnisse aufgrund unserer schnelllebigen Zeit nur für einen relativ kurzen Zeitraum nutzbar.

 

Anstelle dessen sollte nach Möglichkeit eine gemeinsame Konzeptentwicklung gestaltet werden, der die Interessen und die Zuständigkeiten der Schulen, Jugendhilfe, Sozialarbeit und des neburger Sports gleichermaßen umfasst und berücksichtigt. Die Verwaltung werde sich darum bemühen, bis Anfang nächsten Jahres den Fachausschüssen ein Grundsatzpapier vorzulegen aus dem hervorgeht, wie eine solche gemeinsame Planung aussehen nnte und ob dieses von den politischen Gremien und den Interessenverbänden/Vereinen auch so gewünscht wird.

 

Ratsherr Dr. Scharf ist der Meinung, dass die Forderung zur Aufstellung eines Sportentwicklungsplanes aus den Reihen der Kommunalpolitik kommen sse. Erst wenn der Verwaltung ein solcher formeller Antrag vorliegt, besteht Handlungsbedarf.

 

Ratsherr Meißner verweist darauf, dass vormalige Sportausschüsse sich wiederholt mit dieser Thematik befasst hätten. Letztendlich habe man mit ausdrücklicher Billigung des Sportbeirates nicht zuletzt weil seitens der Sportvereine kaum dafür Interesse bestand und ein solcher Sportentwicklungsplan Kosten in einem hohen fünfstelligen Bereich verursacht von der Aufstellung eines solchen Planes Abstand genommen hat. Stattdessen habe man sich auf die regelmäßige Fortschreibung eines Sportstättenleitplanes verständigt.    

 


Beschluss:

Der Sportausschuss nimmt den Haushaltsplanentwurf 2016 für den Teilhaushalt 53000 Bildung und Betreuung (Sportprodukte)

 

 

        a) wie vorgelegt

       b) mit folgenden Änderungen

 

 

zur Kenntnis.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:8

Nein-Stimmen:0

  Enthaltungen:0