Bürgerinformationssystem
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Stadtbaurätin Gundermann zeigt einleitend anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) den Geltungsbereich des B-Plans auf. Als Ergebnis der neuerlichen Auslegung ist festzustellen, dass das Bauleitplanverfahren unspektakulär zum Abschluss gebracht werden kann, da von privater Seite keine neuerlichen Anregungen vorgebracht wurden. Seitens der Träger öffentlicher Belange wurde von der IHK vorgetragen, dass in den Sortimenten der Geschäfte die Angebote aus den Randbereichen auf 10 % begrenzt werden sollten. Diese Anregung wurde redaktionell eingearbeitet. Eine vorgenommene Differenzierung der Stellplätze hinsichtlich der Trennung nach Wohnen und Gewerbe hat zu keiner quantitativen Änderung der nachzuweisenden Stellplätze geführt. Erinnert wird daran, dass das B-Plan-Verfahren in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt wurde. Im Vorfeld wurde geprüft, ob ein Umweltbericht für das Verfahren erforderlich sei. Auch das Ergebnis der Prüfung wurde öffentlich ausgelegt. Festgesetzt wird in diesem Bereich ein Kerngebiet, in dem Einkaufen zugelassen werden soll. Entstehen soll auf der Fläche ein Vollsortimenter mit 1.200 m² Verkaufsfläche (VK). Des Weiteren soll an aufgezeigter Stelle ergänzend ein Bio-Markt mit 500 m² VK entstehen. In den Obergeschossen der zu errichtenden Gebäude sollen insgesamt 64 Wohneinheiten (WE) entstehen. Vor Ort kann man feststellen, dass es mit der Bautätigkeit im Gebiet richtig vorangeht, so dass es kurzfristig erforderlich sein wird, zur Versorgung der dort Wohnenden Einkaufsmöglichkeiten zu schaffen. In diesem Bereich zeigt es sich, dass es sehr wohl verträglich ist, über gewerblichen Nutzflächen in den oberen Stockwerken Wohnen vorzusehen. Für die angekündigten Bauvorhaben liegen bereits Bauanträge im Hause vor. Nach § 33 BauGB besteht die Möglichkeit, Baugenehmigungen bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu erteilen. Sie empfiehlt dem Ausschuss, dem VA und dem Rat einen entsprechenden Beschluss über die Abwägung und Satzung vorzuschlagen.
Ratsherr Petroll merkt an, dass er bereits in vorherigen Sitzungen darauf aufmerksam gemacht habe, dass er sich gegen zu große Märkte ausspricht. 1.300 m² VK sind nach seiner Ansicht für dieses Gebiet zu viel. Zu befürchten sei, dass durch diese Ansiedlung großer Märkte bestehende kleinere Märkte vom Markt verdrängt werden oder keine Chance haben, am Markt Fuß zu fassen.
Beigeordneter Salewski führt aus, dass für die SPD-Fraktion sprechend, dass diese sowohl der Abwägung als auch dem Satzungsbeschluss zustimmen wird.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschlussvorschlag: 1. Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 158 „Lübecker Straße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsfrau Schellmann).
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