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Auszug - Baumfällungen 2015/2016  

 
 
Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.11.2015    
Zeit: 15:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Rettmer
Ort: Lüneburger Str. 8
VO/6410/15 Baumfällungen 2015/2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Zurheide, Peter
Federführend:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten Beteiligt:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Bearbeiter/-in: Uder, Miriam   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Bereichsleiter Zurheide geht auf die vorgesehene Vorstellung der Baumfällliste für den Zeitraum 2015/2016 ein.

Die Präsentation untergliedert sich in

  1. Grünanlage Liebesgrund / Fällung einer Blutbuche (Anlage I)
  2. Krankheiten / Schädlinge / Fehlbildungen / sonstige Schadursachen (Anlage II)
  3. Baumfällliste 2015 (s. Anlage Mitteilungsvorlage)
  4. Baumschutzsatzung / Bilanzierung (Anlage III)

 

Einleitend verdeutlicht er, dass in der heutigen Sitzung intensiver zu den im Stadtbereich auftretenden Baumkrankheiten und Schädlingsbefall detaillierter eingegangen werden soll.

Zur Situation wird ausgeführt, dass die Bäume innerhalb des Stadtgebietes einem erhöhten Stress ausgesetzt seien. So spielen Feinstaub- und Schadstoffbelastungen ebenso wie ein temperaturmäßig zu hohes Stadtklima dazu bei, dass die Bäume anfälliger werden für Krankheiten und Pilzbefall.

Anhand einer Power-Point-Psentation (Anlage II) wird detailliert auf die unterschiedlichen Erkrankungen und den Schädlingsbefall städtischer Bäume eingegangen.

 

1. Grünanlage Liebesgrund / Fällung einer Blutbuche (Anlage I)

 

Explizit wird das Krankheitsbild der im Liebesgrund stehenden markanten Blutbuche erläutert (Anlage I).

Zur Rettung dieses Baumes wurde ergänzend ein Gutachten eingeholt, das darauf abzielte zu untersuchen, wie dieser Baum, der ziemlich prägend im Liebesgrund steht, möglicherweise gerettet werden kann. Das angeforderte Gutachten kommt ebenso wie die Einschätzung des Bereiches Stadtgrün zu der Erkenntnis, dass der Baum dauerhaft nicht zu halten sein wird. Denkbar wäre nur, eine Absicherung durch Abspannung des Stammes in Form von Drahtseilen vorzunehmen oder eine Verfüllung von sich bildenden Hohlräumen im Stammbereich. Eine solche Sicherungsmaßnahmerde jedoch den Erhalt des Baumes nur für 4 5 Jahre ermöglichen. Da diese Maßnahme mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein wird, gleichzeitig aber in dieser öffentlichen Grünanlage die Stadt verpflichtet sei, auch der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, erscheint es nicht vertretbar, Rettungsmaßnahmen, die auf Dauer nicht von Erfolg gekrönt sein können, vorzunehmen.

 

rgermeister Meihsies interessiert, inwieweit der Schädlingsbefall an der Blutbuche fortgeschritten sei.

 

Bereichsleiter Zurheide verdeutlicht, dass der Grad der Schädigung so weit fortgeschritten sei, dass ein Erhalt des Baumes nicht mehr möglich sein wird.

 

Ratsherr Blanck lt es für politisch vertretbar, dass anstelle des vorübergehenden Erhalts des Baumes, der nur mit sehr viel Geld möglich sein würde, dass stattdessen lieber das Geld für Neuanpflanzungen Verwendung finden sollte.

 

 

2. Krankheitsbilder / Schädlingsbefall / Fehlbildungen / sonstige Ursachen (Anlage II)

 

Neben dem Krankheitsbild der Blutbuche im Liebesgrund wird ergänzend in einem Überblick anhand der Power-Point-Psentation auf eine Vielzahl von Pilzerkrankungen und Schädlingsbefall, von denen die in dem Stadtgebiet stehende und vom Bereich Stadtgrün zu unterhaltenden Bäume, erläutert.

 

Weitere Wortmeldungen zur Übersicht der vorgestellten Baumkrankheiten und des Schädlingsbefalls liegen nicht vor.

 

 

3. Baumfällliste 2015/2016 (s. Auflistung Mitteilungsvorlage)

 

Anhand der der Mitteilungsvorlage beigefügten Auflistung der einzelnen Reviere wird die Liste der zu fällenden Bäume einzeln durchgegangen. Während des Vortrages werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

Ausgeführt wird ergänzend, dass nach der Baumschutzsatzung Ersatzpflanzungenr gefällte Bäume vorzunehmen seien, es aber zunehmend schwieriger wird, baumspezifisch geeignete Standorte für vorzunehmende Ersatzpflanzungen zu finden. Selbstverständlich ist man bemüht, für die zu fällenden Bäume geeignete neue Standorte zu finden, um Ersatzpflanzungen auch durchführen zu können.

 

Ratsherr Blanck rde es in diesem Zusammenhang begrüßen, wenn die Baumfälllisten zukünftig um eine Spalte ergänzt werden würden. In dieser zusätzlichen Spalte sollte auf die Anzahl der Ersatzpflanzungen und einen ggf. ausgewählten Standort für die Ersatzpflanzung eingegangen werden. Dadurch könnte eine größere Transparenz erreicht werden. Gleichzeitig hätte man auch einen Nachweis, dass die erforderlichen Ersatzpflanzungen getätigt wurden. Soweit keine Ersatzpflanzung, beispielsweise für eine Freistellung angrenzend stehender Bäume vorgesehen sei, glich sein sollte, nnte dies Info-mäßig angeführt werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

 

4. Baumschutzsatzung / Bilanzierung (Anlage III)

 

Bereichsleiter Zurheide hrt aus, dass sich die Anzahl der eingereichten Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Baumfällung gegenüber den Anträgen aus dem Vorjahr konstant sei.

Anhand der Power-Point-Präsentation wird näher auf die Anzahl der Anträge, die Anzahl ausgesprochener Genehmigungen und ausgesprochener Untersagungen eingegangen.

In der Bilanz wurde die Fällung von 69 Bäumen im Berichtszeitraum genehmigt, die mit der angeordneten Nachpflanzung von 101 Bäumen verbunden wurde.

 

Dr. Kracht NABU interessiert, ob auch Schwarzfällungen erfasst werden.

 

Bereichsleiter Zurheide merkt hierzu an, dass es sich oftmals schwierig gestaltet, entsprechende Nachweise über ein Fehlverhalten zu führen. Wo dies möglich ist, wird der Sache auch nachgegangen.

 

Ratsherr Blanck regt an, dass über ein festgestelltes Fehlverhalten einmal ein Exempel statuiert werden sollte mit entsprechenden Presseberichterstattungen und Bußgeldfestsetzung. Eine solche Presseberichterstattung erzeugt in der Regel abschreckende Wirkung bezüglich der Nachahmung nicht genehmigter Baumfällaktionen.

 

Ratsherr Meißner interessiert, welche Art von Gründen in der Regel zu den ablehnenden Bescheiden führen würde.

 

Bereichsleiter Zurheide verdeutlicht, dass alle eingereichten Anträge im Hause geprüft werden. Gründe, die zu einer Ablehnung führen, ergeben sich durchweg aus den in der Baumschutzsatzung festgelegten Kriterien.

 

rgermeister Meihsies weist darauf hin, dass der Bestand einer Baumschutzsatzung letztendlich ein Erfolg sei. Ohne diese Satzung könnte keine Versagung ausgesprochen und Nachpflanzungen eingefordert werden. Auch trägt das Bestehen der Satzung dazu bei, die Grundeigentümer bezüglich auch ihrer Verantwortung gegenüber der Natur diese nachhaltig ins Bewusstsein zu bringen.

 

Ratsfrau Rudolph verdeutlicht, dass man zu dem Erfordernis einer Baumschutzsatzung, um beim Bürger das Bewusstsein für den schonenden Umgang mit Natur und Umwelt zu stärken, auch eine andere Meinung haben kann.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 


Beschlussvorschlag:

Der Grünflächen- und Forstausschuss nimmt die Fälllisten und die vorgetragene Bilanzierung zur Kenntnis.

 

 

Beschluss:

Der Grünflächen- und Forstausschuss fasst einen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

  Enthaltungen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8_Baumfällungen 2015-2016 (1913 KB)