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Auszug - Neuwahl einer Schiedsperson und zweier stellvertretender Schiedspersonen  

 
 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.11.2015    
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sportpark Ochtmissen, Zum Wikinger
Ort: Sportpark Ochtmissen, Zum Wikinger, Vögelser Str. 20, 21339 Lüneburg
VO/6394/15 Neuwahl einer Schiedsperson und zweier stellvertretender Schiedspersonen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:30 - Rechtsamt Beteiligt:03 - Steuerung und Service
Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Ortsbürgermeister Schultz verweist zu diesem Tagesordnungspunkt auf die nachgereichte Ergänzungsvorlage und übergibt das Wort an Stadtrat Moßmann.

 

Stadtrat Moßmann erläutert, dass die Ortsräte Ochtmissen und Oedeme mit der Ergänzungsvorlage umfassend hinsichtlich der zur Auswahl stehenden Bewerberinnen und Bewerber informiert werden sollten. Insofern wurden u.a. noch Bewerbungsunterlagen und Lebensläufe der Kandidatinnen und Kandidaten nachversendet. Den Ortsräten stehe bei der Wahl von (stellvertretenden) Schiedspersonen ein Anhörungsrecht nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz zu. Im Rahmen der Anhörung soll der Ortsrat Ochtmissen in dieser Sitzung die Möglichkeit erhalten, sich zu den 7 verbleibenden Bewerberinnen und Bewerbern (kritisch) zu äern. Entsprechende Anmerkungen oder Einwände aber auch Befürwortungen seitens des Ortsrates Ochtmissen würden sodann im Rat der Hansestadt Lüneburg als wahlberechtigtes Gremium vorgetragen werden.

 

Abschließend weist Stadtrat Moßmann auf die vom noch amtierenden Schiedsmann Uwe Martens (Mitglied beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen) favorisierten Bewerber hin. Es sind dies Frau Petra Meese, Frau Michaela Rohder und Herr Michael Sinn.

 

Der Ortsrat Ochtmissen hat keine Anmerkungen hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Bewerberinnen und Bewerbern für die Wahl einer Schiedsperson und zweier stellvertretenden Schiedspersonen.


Ergebnis:

 

Der Ortsrat Ochtmissen wurde nach § 94 Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 NKomVG angehört.