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Oberbürgermeister Mädge führt einleitend aus, dass neben dem normalen Tagesgeschäft die Verwaltung von drei großen Bereichen derzeit stark in Anspruch genommen wird. Neben der Thematik, Flüchtlinge kurzfristig angemessen unterzubringen und die Bevölkerung ausreichend mit bezahlbarem Wohnraum auszustatten, liegt ein weiterer Schwerpunkt auf dem zweiten Teil der Schul- und Kitasanierungen. Die Stadt Lüneburg sieht, anders als andere Städte, sich nicht damit konfrontiert, Schulen mangels Schülerzahlen schließen zu müssen, sondern vielmehr wachsenden Schülerzahlen entsprechenden Unterrichtsraum zur Verfügung stellen zu müssen. Vielen wird noch in Erinnerung sein, dass die Stadt im Zeitraum 2000 bis 2010 bereits ein Schulbauprogramm mit einem Investitionsvolumen von 100 Mio. € durchgeführt habe. Nach Abschluss des Programms hat es sich gezeigt, dass für die Folgejahre noch ein weiterer Bedarf von 50 – 60 Mio. € an Investitionen im Schulbereich erforderlich sein wird. Vieles hat damit zu tun, dass die Sanierung der Schulen zu einem großen Teil im Altbestand vorzunehmen sei, in dem auch Heizungsanlagen erneuert werden müssen und Inklusion durchzuführen sein wird. Grundlage für das Maßnahmenpaket, das jetzt angefasst werden soll, ist eine systematische Bedarfsermittlung des Fachbereiches Gebäudewirtschaft unter Einbeziehung der Schulverwaltung und der jeweiligen Schulleitungen. Anhand des in der Beschlussvorlage ausführlich dargelegten Sachverhaltes wird noch einmal auf die bis zum heutigen Tage vorgenommenen Arbeiten hingewiesen. Näher eingegangen wird hierbei auf die im Vorfeld mit allen Schulleitungen geführten Gespräche als auch auf die Gespräche und Vereinbarungen, die hinsichtlich der Finanzierung der Maßnahmen des Bildungsfonds erforderlich waren. Mit dem erarbeiteten Konzept wurde hinsichtlich der Umsetzung und Finanzierung auch mit dem Landkreis Lüneburg verhandelt. Dies auch unter Prüfung des Einsatzes von finanziellen Mitteln aus der Kreisschulbaukasse. Ergänzend wurde hinterfragt, aus welchen Programmen Mittel ggf. eingeworben werden können. Für die erforderliche Kreditaufnahme zur Umsetzung des Bildungsfonds ist insgesamt ein Volumen von 40 Mio. € bewilligt worden. Die Kreditaufnahme in dieser Höhe ist mit einer Generalvollmacht versehen dergestalt, dass die Mittel nachweislich in den Bildungsfonds einzufließen haben. Die Stadt hat sich hierbei verpflichtet, in einem Rechenschaftsbericht im Wege der Haushaltsrechnung darzulegen, dass die beantragten Mittel in den Schulfonds eingeflossen sind. Einher geht damit, die Verpflichtung den Kapitaldienst zu bedienen. Möglich wurde dies erst dadurch, dass aufgrund eines Ratsbeschlusses ab 01.01.2016 die Grundsteuer um 50 Punkte erhöht wird. Mit den errechneten Mehreinnahmen, die aus der Grundsteuererhöhung resultieren in Höhe von 1,3 bis 1,5 Mio. €, soll dieser Kapitaldienst bedient werden. Der Rat der Stadt Lüneburg hat hierzu einen entsprechenden Beschluss gefasst. Mit dem im Rat der Stadt hierzu gefassten Beschluss wird jetzt in die Umsetzungen gegangen. Da der Fachbereich Gebäudewirtschaft derzeit mit der Schaffung von Unterkünften und der Unterbringung von Flüchtlingen stark ausgelastet sei, wurde eine Entscheidung dahingehend getroffen, dass die Architektenleistungen für 4 Schulen europaweit auszuschreiben seien. Diese Ausschreibungen wurden vorgenommen für die Schulen Johanneum, Hasenburger Berg, Wilhelm-Raabe-Schule und Häcklingen. Für die Auswahl der zu beauftragenden Architektenbüros wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern sowohl der Verwaltung als auch des Elternbeirates und des Schulvorstandes, gebildet. In allen 4 durchgeführten Ausschreibungsverfahren wurde eine einvernehmliche Entscheidung bezüglich der Beauftragung des Architektenbüros getroffen. In den Verfahren ist man jetzt so weit vorangeschritten, dass die Feinheiten mit den jeweiligen Schulen abgestimmt werden können und dass jeweils eine Zielvereinbarung zwischen beauftragen Architektenbüro, Schulleitung, Elternbeirat und der Verwaltung getroffen werden kann. Diese Zielvereinbarungen sollen öffentlich dokumentiert werden. Damit hat ein Jeder die Möglichkeit, sich über den Zeitrahmen, die Kosten und den Abstimmungsprozessen ein Bild zu verschaffen. In der weiteren Vorgehensweise ist mit dem Beginn der Maßnahmen im Frühjahr 2016 auszugehen. Alle halbe Jahre, erstmals im Herbst 2016, soll zu den laufenden Maßnahmen ein Zwischenbericht vorgestellt werden. Selbst wenn einige Schulen in der bereits mit der Einladung übersandten Übersicht der vorgesehenen Maßnahmen nicht aufgelistet ist, so ist doch davon auszugehen, dass alle Schulen auch weiterhin in der Weise im Blickfeld bleiben, als dass Arbeiten an den nicht aufgelisteten Schulen teilweise von der Gebäudewirtschaft selbst begleitet werden oder Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt in die Auflistung aufgenommen werden. Wichtig ist, dass letztendlich alle Schulen inklusionsfähig werden, auch wenn in einigen Schulen der Bedarf zurzeit noch nicht gegeben ist. Zumindest sollen jedoch die Voraussetzungen davon geschaffen werden, dass bestimmte noch festzulegende Bereiche in den Schulen die Voraussetzung für eine Inklusionsfähigkeit erfüllen. Das Land hat sich zwischenzeitlich bereit erklärt, sich finanziell mit jährlich 250.000 € ohne Endbestimmung des Einsatzes der Beträge an der Schaffung der Inklusionsfähigkeit der Schulen zu beteiligen. Auch alle Kitas bleiben im Blick der Verwaltung, insbesondere für die anstehende Umsetzung von energetischen Maßnahmen. Das vorgestellte Konzept zur Umsetzung des Bildungsfonds ist für ihn der richtige Schritt, um die anstehenden Maßnahmen in den vorgegebenen Zeitrahmen qualitätsvoll abarbeiten zu können.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass mit der Einladung bereits eine Auflistung der einzelnen geplanten Maßnahmen für den Zeitraum 2015 bis 2019 übersandt wurde, in denen neben den einzelnen Schulen detailliert auf die umzusetzenden einzelnen Maßnahmen mit den Zeiträumen und Finanzierungskosten eingegangen wird. Ergänzend zu den bereits übersandten Unterlagen werden von ihr heute Auflistungen (Anlage I) zu der Zeitschiene der einzelnen Maßnahmen, Auflistungen nach einzelnen Schulformen sowie die wichtigsten im Zuge der Umsetzung des Bildungsfonds vorzunehmenden Maßnahmen dargestellt. Insgesamt umfasst der Bildungsfonds für Schulen und Kitas für den Zeitraum 2015 bis 2019 ein Investitionsvolumen von knapp 39 Mio. €, wovon knapp 9,3 Mio. € an Zuweisungen eingeworben werden sollen, so dass letztendlich ein Eigenanteil von 29,5 Mio. € im dargestellten Zeitraum aufzuwenden sein wird. Im Anschluss daran wird anhand der bereits mit der Einladung übersandten Auflistung detailliert zu den einzelnen Baumaßnahmen vorgetragen. Während des Vortrages werden Fragen der Ausschussmitglieder von Oberbürgermeister Mädge, Stadtbaurätin Gundermann sowie Bereichsleiter Wiebe beantwortet.
Oberbürgermeister Mädge fasst zusammen, dass die vorgestellten Maßnahmen in ihrer zeitlichen Abfolge nicht abschließend seien. Angedacht sei, die für die nächsten Jahre vorgesehenen Maßnahmen im Laufe eines Jahres zumindest 1 mal im Jahr zu aktualisieren, so dass es durchaus eintreten kann, dass die eine oder andere Maßnahme, die erst in einigen Jahren angefasst werden sollte, letztendlich doch vorgezogen werden kann. Derzeit ist noch Luft im Förderprogramm, so dass man ggf. auch noch aktuell zeitnah reagieren kann. Abhängig ist dies jedoch auch von den personellen Kapazitäten bezüglich der Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Im Auge zu halten sein wird die wirtschaftliche Entwicklung, was insbesondere die Entwicklung der zu zahlenden Zinsen betrifft. Sollten diese in absehbarer Zeit nach oben schnellen, wird man nicht umhin kommen, sich für die einzelnen Maßnahmen die Frage der Wirtschaftlichkeit zu stellen. Um dieses aufzufangen, würden die erzielten Mehreinnahmen aus der Grundsteuererhöhung allein nicht ausreichen. Verdeutlicht wird noch einmal, dass keine Schule bei den anstehenden Maßnahmen außer Acht gelassen wird und dass Brandschutz auch weiterhin oberste Priorität haben wird.
Bürgermeister Meihsies erinnert daran, dass die Gruppe sich auf die jetzt vorgestellten Maßnahmen in der Umsetzung verständigt habe. Er dankt allen Akteuren aus Schul-, Finanz- und Bauverwaltung für die geleistete Vorarbeit. Für seine Fraktion sprechend macht er deutlich, dass die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen neben der Sanierung des Klinikums mit ihrem im Bau befindlichen Anbau die wichtigsten Hochbauprojekte der kommenden Jahre sein werden. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird auch ein Signal dahingehend gesetzt, dass man Schüler und Schülerinnen nicht in Vergessenheit geraten lässt.
Ratsherr Dr. Scharf merkt an, dass die CDU-Fraktion in mehreren Sitzungen ihren Standpunkt deutlich gemacht habe. Auch seitens seiner Fraktion werden die Maßnahmen des Bildungsfonds für wichtig und notwendig erachtet. Er sieht in der Umsetzung der Maßnahmen des Bildungsfonds auch eine positive Fortführung der bereits umgesetzten Schulbaumaßnahmen. Er verdeutlicht in diesem Zusammenhang aber auch, dass die Finanzierung der dargestellten Maßnahmen des Bildungsfonds, die zu einem überwiegenden Teil durch Steuererhöhungen erbracht werden, nicht sachdienlich sei. Grundeigentümer werden durch die neuerlich durchgeführte Grundsteuererhöhung aus Sicht seiner Fraktion zu stark in Anspruch genommen und belastet. Obwohl die Maßnahmen des Bildungsfonds auf die Unterstützung seiner Fraktion stoßen, wird andererseits aber auch die sehr starke Belastung der Grundeigentümer bezüglich der Finanzierung der anstehenden Maßnahmen gesehen. Dies ist auch der Grund dafür, dass sich die CDU-Fraktion bei der heutigen Abstimmung enthalten wird.
Ratsfrau Thielbörger dankt im Namen der Fraktion der Verwaltung für die umfangreiche und ausführliche Vorbereitung. Der Bildungsfonds enthält verlässliche Aussagen und Perspektiven über die vorgesehenen Maßnahmen und Zeiträume der Umsetzung.
Beigeordneter Salewski merkt an, dass seine Fraktion seine Zustimmung zu diesen Maßnahmen erteilen wird, weil bereits der Bildungsfonds von der SPD-Fraktion mitgetragen wurde.
Ratsfrau Schellmann folgt den Ausführungen vom Ratsherrn Dr. Scharf. Auch sie habe seinerzeit aus den von Ratsherrn Dr. Scharf dargelegten Gründen dagegen gestimmt. Auch wenn die baulichen Maßnahmen des Bildungsfonds notwendig und sinnvoll seien, so kann sie wegen der dargelegten Finanzierung, die zu einem großen Teil durch Steuererhöhungen erbracht wird, ihre Zustimmung nicht ergeben. Aus diesem Grunde wird sie sich bei der Abstimmung enthalten.
Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass er im letzten Jahr zusammen mit Bereichsleiter Wiebe fast in jedem Elternbeirat gewesen sei. Nicht ein Elternteil hat auf den vielen Beiratssitzungen das Wort ergriffen und gegen das vorgestellte Finanzierungsmodell Einwendungen erhoben. Stattdessen besteht auf breiter Basis bei den Eltern Zustimmung zu den vorgestellten Baumaßnahmen und dessen dargelegter Finanzierung. Jedem ist bewusst, dass die Umsetzung der Maßnahmen Geld kostet und dieses finanziert werden muss. Es kann nicht sein, dass Alle dahinter stehen, dass Kinder unsere Zukunft seien und Schule und Bildung deshalb wichtig ist, andererseits aber bei erforderlichen Beschlüssen, die für eine Umsetzung der Maßnahmen erforderlich sind, sich enthalten. Die Umsetzung der Maßnahmen erfordern jährlich die Bereitstellung von ca. 1,5 Mio. €. Denkbar wäre es auch, dass der erforderliche Betrag nicht durch Grundsteuererhöhung, sondern stattdessen durch Einsparungen in gleicher Höhe bei Straßen, Radwegen oder anderswo eingespart werden. Er erwartet von der Kommunalpolitik ein bisschen mehr an Realität. Nicht sein kann es, das man sich durch Enthaltung aus der kommunalpolitischen Verantwortung heraus nimmt. Statt sich der Einfachheit halber zu enthalten erwartet er, dass aus der Politik heraus Gegenvorschläge zur Finanzierung unterbreitet und diese auch mitgetragen werden. Seit Dezember 2014 bis heute hat bisher kein Politiker Vorschläge zur Deckung der allseits als notwendig erachteten Maßnahmen gemacht.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beigeordneter Dörbaum verliest den Beschlussvorschlag und stellt diesen beiden Ausschüssen gemeinsam zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung sowie der Schulausschuss stimmen den Ausführungen der Verwaltung zu und beschließen die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen des Bildungsfonds.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und der Schulausschuss fassen einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden jeweils mehrheitlichen Beschluss bei insgesamt 4 Enthaltungen (CDU-Fraktion, FDP).
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