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Beratungsinhalt:
Bereichsleiter Zurheide bringt in Erinnerung, dass der Grünflächen- und Forstausschuss in seiner Sitzung am 30.10.2013 einen Beschluss dahingehend gefasst habe, dass zur Aktualisierung des Landschaftsplans für das Gebiet der Hansestadt Lüneburg eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchgeführt werden sollte. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurden die Arbeiten zur Erstellung einer flächendeckenden Biotoptypenkartierung Ende 2014 beauftragt. Die Kartierung ist zwischenzeitlich fristgerecht fertiggestellt worden. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) werden die einzelnen Biotoptypen, die in die Kartierung aufgenommen wurden, detailliert erläutert. Eingegangen wird hierbei auf einzelne Kartierungsmerkmale. Hingewiesen wird auch darauf, dass nur die Flora selber in die Kartierung aufgenommen wurde. Der angewendete Kartierungsschlüssel hat landesweite Gültigkeit. Die festgestellten Biotope werden danach in Stufen der Wertigkeit in die Kartierung aufgenommen. Anhand von Beispielen wird dargelegt, welche Flächen ohnehin nach § 30 NatSchG per Gesetz geschützt sind. Des Weiteren werden Beispiele aus dem Stadtbereich aufgezeigt. Im Innenbereich wird die Kartierung für den Bereich „Bülows Kamp“ und für den Außenbereich das Gebiet „Düvelsbrook“ näher erläutert. Alle Flächen im Stadtgebiet sind zwischenzeitlich auf vorhandene Biotope untersucht worden. Die festgestellten Flächen wurden kartiert. Derzeit ist man dabei, eine Auswertung der vorgelegten Biotoptypenkartierung vorzunehmen.
Stadtbaurätin Gundermann führt ergänzend aus, dass an der Erstellung der Biotoptypenkartierung im laufenden Prozess eine Verlagerung des Auftrages an die EGL erfolgt sei, damit die Arbeiten termingerecht zum Abschluss gebracht werden konnten. Die Beauftragung der EGL ist insofern von Vorteil, weil die EGL seitens des Landkreises Lüneburg mit der Erarbeitung des Landschaftsrahmenplans beauftragt wurde. Es ist vorgesehen, die ausgewertete Biotoptypenkartierung in einer gemeinsamen Sitzung des ABS und des Grünflächenausschusses ca. im Februar 2016 vorzustellen.
Ratsherr Blanck dankt der Verwaltung für die bereits jetzt schon geleistete umfängliche Vorarbeit. Sobald die Biotoptypenkartierung ausgewertet sei, wird man auch in der Lage sein, Schlussfolgerungen für die weitere Vorgehensweise daraus abzuleiten. Ausgehend vom Landschaftsrahmenplan von 1996 wird man ablesen können, welche Empfehlungen seinerzeit gegeben und wie diese zwischenzeitlich umgesetzt wurden. Er geht davon aus, dass auch im Ausschuss auf die einzelnen Mitglieder bei der Ergebnisbewertung und Festlegung der weiteren Vorgehensweise noch eine Menge Arbeit zukommen wird.
Ratsfrau Schellmann hinterfragt, ob die Biotoptypenkartierung grundsätzlich nur Aussagen über die Flora enthält oder ob auch Belange der Fauna aufgenommen werden, wenn sie denn vor Ort angetroffen werden.
Bereichsleiter Zurheide bestätigt, dass die Untersuchungen letztendlich nur auf die Flora beziehen. Belange die Fauna betreffend werden nur aufgenommen, so sie denn vor Ort festgestellt und der Fläche zugeordnet werden können .
Stadtbaurätin Gundermann erläutert ergänzend, dass die Biotoptypenkartierung letztendlich ein Gutachten darstellt. Es ist bei Aufstellung oder Veränderung von B-Plänen trotzdem erforderlich, ergänzende Gutachten einzufordern, weil die festgelegten Biotoptypen sich auch weiterentwickeln. Insofern bedarf es im konkreten Fall einer aktuellen ergänzenden Erhebung.
Ratsherr Meißner entnimmt den Ausführungen, dass die höchste Einstufung die Stufe 5 sei. Für ihn wäre von Interesse, ob diese höchste Einstufung gleichbedeutend damit sei, dass die Fläche nicht bebaubar sei.
Bereichsleiter Zurheide merkt hierzu an, dass die Möglichkeit für eine Bebauung weiterhin bestehen würde.
Dr. Kracht – NABU – bittet darauf zu achten, dass innerhalb des Stadtgebietes eine Vernetzung der Biotope auch zukünftig gewährleistet sein sollte.
Bereichsleiter Zurheide erläutert, dass diese Sicherstellung der Vernetzung eine Aufgabenstellung ist, die vom Landschaftsplaner abzuarbeiten sei.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschlussvorschlag: Der Grünflächen- und Forstausschuss nimmt die Biotoptypenkartierung zur Kenntnis.
Beschluss: Der Grünflächen- und Forstausschuss fasst einen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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