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Auszug - Radverkehrsführung Dahlenburger Landstraße Mündlicher Sachstandsbericht zur Bürgerversammlung am 30.09.2015  

 
 
Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 04.11.2015    
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN erklärt auf die Anmerkung von Herrn PAUL, dass bei Bürgerversammlungen nur eine Benachrichtigung über die Presse (Artikel in der Landeszeitung) sowie auf der Internetplattform erfolge.

 

Stadtrat MOßMANN erläutert eingangs, dass die ursprünglich angedachte Führung auf einem Radfahrstreifen zuletzt am 25.09.2014 im Verkehrsausschuss behandelt wurde. Alternativ dazu gebe es die Möglichkeit, im Bestand den Radweg zwischen Theodor-Heuss-Straße und Durchgang Ostlandring, allerdings nur unter Wegfall der dortigen Bäume, zu verbreitern oder  anstelle des Radfahrstreifens eine neue Hochbordführung von der Einmündung Theodor-Heuss-Straße bis zum Kiefernring zu schaffen. Letztere habe den Nachteil, dass dies die teuerste Lösung wäre, biete aber gegenüber der Bestandsvariante den Vorteil, dass der Baumbestand erhalten bleibe. Bei der Bürgerversammlung habe es kein eindeutiges Votum für eine dieser Lösungen gegeben.

 

Die ursprüngliche Variante wäre vom Bundesumweltministerium mit 91.000 € (knapp 30%) bezuschusst worden. Da eine Verschiebung des Mittelabrufes auf das Folgejahr möglich ist, müsste nunmehr geprüft werden, ob unter Umsnden andere Fördermöglichkeiten (Nds. Kommunalinvestitionsfördergesetz, GVFG) zu geringeren Eigenanteilen der Stadt führten. Dabei müssten allerdings auch die anderen prioritären Maßnahmen entlang der Hauptrouten berücksichtigt werden.

 

Herr THÖRING stellt anschließend die drei Varianten für die Radverkehrsführung auf der Südseite der Dahlenburger Landstraße anhand von Querschnitten vor. Dabei wurden der bisherigen Lösung mit Abmarkierung eines Radfahrstreifens (Variante 1), eine hochbordgeführte Lösung unter Beibehalt der jetzigen Bordsteinführung (Variante 2) und eine Hochbordvariante, in der der Bordstein auf der Südseite in Höhe des jetzigen Breitstriches des Radfahrstreifens verläuft und welche die Fahrbahn zukünftig auf den Regelquerschnitt von 6,50 m einengt (Variante 3), mit in Betracht gezogen.

 

Vorteile der Variante 1 sind neben der klaren Trennung von Fußngern und Radfahrern und den Möglichkeiten des direkten Abbiegens für stadtauswärts fahrende Radler (z.B. in den Ahornweg) sowie dem Erhalt bzw. sogar der Ergänzung der jetzigen Baumreihe vor allem die geringen Kosten, die bei ca. 280.000 € liegen. Der Nachteil dieser Lösung liegt bei der subjektiv empfundenen Unsicherheit der auf dem Radfahrstreifen Fahrenden, insbesondere wegen des hohen Busverkehrsanteils.

 

Der Umbau der Nebenflächen bei Variante 2 ohne Veränderung der jetzigen Bordsteinführung würde zwar das subjektive Sicherheitsgefühl gegenüber Variante 1 erhöhen, bedeutet aber ab dem Durchgang zum Ulmenweg die weiterhin gemeinsame Führung mit Fußngern auf einer zu schmalen Verkehrsfläche und zwischen Theodor-Heuss-Straße und Ostlandring die Beseitigung aller vorhandenen Alleebäume und den Verzicht auf einen Grünstreifen. Mit ca. 270.000 € ist die Variante geringfügig günstiger als die Variante 1.

 

Die Vorteile der Variante 3 (Herausziehen des vorhandenen Bordsteines auf den Breitstrich des jetzigen Radfahrstreifens zu Lasten der Einengung der Fahrbahn auf 6,85 m) liegen in der klaren Separierung des Radverkehrs vom Fußngerverkehr, im Erhalt und ggf. sogar Ergänzung der vorhandenen Baumreihe zwischen Vogelpark und Durchgang Ostlandring und als Begleiteffekt in der zu erwartenden Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus auf der Dahlenburger Landstraße infolge der Verschmälerung des Straßenquerschnittes. Die Kosten hierfür sind mit ca. 630.000 € allerdings mehr als doppelt so hoch wie bei den Varianten 1 und 2.

 

Ratsherr Dr. SCHARF bedankt sich für die optische Darstellung und weist darauf hin, dass er aus Sicherheitsgründen die Hochbordvariante vorziehe.

 

Ratsherr MEIßNER widerspricht Ratsherrn Dr. Scharf. Die Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrer stelle ein geringeres Unfallrisiko dar und die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs werde reduziert. Entscheidend sei nicht die subjektive, sondern die objektive Sicherheit. Dort, wo möglich, sollten Radfahrstreifen umgesetzt werden. Zudem sei die 3. Variante die kostspieligste, was gegenüber den Bürgern schwerlich zu begründen sei.

 

Ratsfrau SCHMIDT berichtet, dass es im VCD sehr kritische Stimmen zum Radverkehr auf der Dahlenburger Landstraße gebe.

Wichtig sei bei der Planung die Durchgängigkeit, d.h. dass nicht zwischen Hochbordhrung und Führung auf der Fahrbahn gewechselt werde. Ebenso müsse man die Kosten im Blick haben. Das subjektive Sicherheitsgehl dürfe nicht außer Acht gelassen werden. So könne sie sich flankierende Maßnahmen vorstellen.

Erstaunt habe sie die Leserbriefe zu dem Thema zur Kenntnis genommen, die sich für eine Führung auf der Fahrbahn aussprachen.

 

Stadtrat MOßMANN stellt klar, dass es von der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Vorfestlegung auf eine der genannten Varianten gäbe und erst wenn ein praxisgerechter Vorschlag vorläge, dieser dem Verkehrsausschuss unterbreitet werde. Das subjektive Unsicherheitsgefühl sei nicht zu unterschätzen. Für jede Straße müsse deshalb eine individuelle Lösung gefunden werden, da pauschale Lösungen den örtlichen Gegebenheiten nicht gerecht werden.

 

Herr DEMUTH schließt sich der Meinung von Stadtrat Moßmann in Bezug auf die individuelle Betrachtung der Straßen an und stimmt Ratsherrn Meißner zu, dass bei einer Radwegeführung auf der Fahrbahn die Autofahrer gezwungenermaßen langsamer fahren.

 

Ausschussvorsitzender LÖB fasst zusammen, dass es das Ziel sei, dass alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen, was am besten mit dem Radfahrstreifen zu realisieren sei. In der Dahlenburger Landstraße sollte deshalb die günstigste und, begleitet von weiteren geschwindigkeitssenkenden Maßnahmen, gleichzeitig sicherste Lösung geschaffen werden. Die Stadtverwaltung solle die Angelegenheit prüfen und eine neue, beschlussfähige Vorlage erstellen.


Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.