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Auszug - Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Ostumgehung (Anfrage der Gruppe SPD/ FDP vom 18.07.03)  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 28.08.2003    
Zeit: 17:00 - 19:37 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0649/03 Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Ostumgehung (Anfrage der Gruppe SPD/ FDP vom 18.07.03)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der Gruppe SPD / FDP
Verfasser:Anke Plett
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Bearbeiter/-in: Plett, Anke   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS stellt die Unfallbilanz der letzten Jahre auf der Ostumgehung vor. Laut Statistik seien auf dieser sehr stark befahrenen Straße seit dem Jahr 2000 in jedem Jahr 90 – 100 Unfälle passiert und in diesem Jahr seien bereits 39 Unfälle registriert worden. Die Beteiligung des Schwerlastverkehrs liege durchschnittlich bei etwa 20 – 25%. Einmal im Jahr tage die Unfallkommission und werte die registrierten Unfälle insgesamt aus. Dort werde beraten, welche vorbeugenden Maßnahmen an Unfallschwerpunkten getroffen werden könnten. Die Anregungen würden von der Verwaltung auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Auf der Ostumgehung seien in dieser Hinsicht in den letzten Jahren bereits verschiedenste Maßnahmen umgesetzt worden, wie beispielsweise die Erneuerung des Fahrbahnbelags, Geschwindigkeitsreduzierungen, Aufstellen von Warnbaken usw.. Die Polizei habe im letzten Jahr rd. 80 Stunden lang Geschwindigkeitskontrollen an der Ostumgehung durchgeführt. Dabei seien 2.285 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt worden, die in 204 Fällen sogar zu Fahrverboten geführt hätten. Die Kontrollen würden dort auch in Zukunft mit hoher Priorität fortgesetzt. Das Lüneburger Hauptverkehrsstraßennetz sei verkehrsmäßig immer gut ausgelastet. Bei schweren Unfällen, könne eine flüssige Verkehrsabwicklung auf den Umleitungsstrecken im Stadtgebiet daher auch künftig nicht immer garantiert werden. Man wolle aber künftig für eine bessere Ausschilderung sorgen und nach Alternativstrecken suchen.

 

Beigeordneter MEISSNER geht auf die Problematik der überhöhten Geschwindigkeit insbesondere auf der Ostumgehung ein und bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit dort zusätzliche Überwachungsmöglichkeiten, beispielsweise stationäre oder mobile Einrichtungen, installiert werden könnten. Alarmierend sei die hohe Beteiligung von LKW an den Unfällen, obwohl für diese schon jetzt eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h bestehe. Es sollte daher in der nächsten Sitzung der Unfallkommission gemeinsam mit der Polizei überlegt werden, ob man für LKW die Höchstgeschwindigkeit zumindest im nördlichen Bereich auf 60 km/h verringern und ihnen ein generelles Überholverbot auf der gesamten Strecke erteilen sollte. Ebenfalls sollte geprüft werden, ob es sinnvoll wäre, die Höchstgeschwindigkeit auf der gesamten Strecke für PKW auf 100 km/h zu begrenzen.

 

Ratsfrau VERLINDEN stimmt Herrn Meißner zu. Ihre Fraktion würde allerdings zumindest in den Abschnitten, die unmittelbar an Wohngebiete grenzten, eine generelle Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h für alle Verkehrsteilnehmer empfehlen. Deren Einhaltung ließe sich am besten durch ein fest installiertes System überwachen. Niedrigere Geschwindigkeiten böten mehr Schutz vor Unfällen und verringerten gleichzeitig die Lärm- und Schadstoffemissionen.

 

Beigeordneter DR. SCHARF zeigt die Gefahrenpunkte der Ostumgehung auf, die z.T. aus baulichen Eigenschaften, wie sehr engen Radien von Kurven und Auffahrten und dem fehlenden Seitenstreifen resultierten. Allein schon aus diesen Gründen könnte die Ostumgehung in dieser Form niemals Teilstrecke einer künftigen Autobahn werden. Die Akzeptanz für eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h auf einer Schnellstraße sehe er skeptisch, eine durchgehende Begrenzung auf 100 km/h sowie die Kontrolle durch sogenannte Starenkästen sollte dagegen in Betracht gezogen werden.

 

Ratsherr ZIEGERT weist auf die Überschreitung der Lenkzeiten bei LKW-Fahrern als besondere Gefahrenquelle hin, die von der Polizei verstärkt kontrolliert werden sollte. Tempolimits seien nur dann sinnvoll, wenn ihre Einhaltung auch kontinuierlich überwacht werde. Eine zu starke Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf einer Schnellstraße würde aber auf Grund mangelnder Akzeptanz mit Sicherheit zu weiteren Verstößen führen. Bei der Festlegung von Höchstgeschwindigkeiten müssten die voneinander abweichenden Gegebenheiten des nördlichen und südlichen Teils der Ostumgehung berücksichtigt werden.

 

Ratsherr SOLDAN stimmt seinen Vorrednern zu und weist besonders auf die Lärmbelastung der Anwohner der Strecke durch Geschwindigkeitsüberschreitungen hin. Er bittet zu prüfen, inwieweit bei Unfällen auf der Ostumgehung Umleitungsstrecken eher durch den Landkreis als durch das Stadtgebiet geführt werden könnten.

 

Beigeordneter FIRUS bittet die Verwaltung, die Anregungen aufzunehmen und die Umsetzungsmöglichkeiten mit der Polizei zu diskutieren.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

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