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Beratungsinhalt: Fachbereichsleiterin
SCHRÖDER-EHLERS
stellt die Unfallbilanz der letzten Jahre auf der Ostumgehung vor. Laut
Statistik seien auf dieser sehr stark befahrenen Straße seit dem Jahr 2000 in
jedem Jahr 90 – 100 Unfälle passiert und in diesem Jahr seien bereits 39
Unfälle registriert worden. Die Beteiligung des Schwerlastverkehrs liege
durchschnittlich bei etwa 20 – 25%. Einmal im Jahr tage die Unfallkommission
und werte die registrierten Unfälle insgesamt aus. Dort werde beraten, welche
vorbeugenden Maßnahmen an Unfallschwerpunkten getroffen werden könnten. Die
Anregungen würden von der Verwaltung auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Auf der
Ostumgehung seien in dieser Hinsicht in den letzten Jahren bereits
verschiedenste Maßnahmen umgesetzt worden, wie beispielsweise die Erneuerung
des Fahrbahnbelags, Geschwindigkeitsreduzierungen, Aufstellen von Warnbaken
usw.. Die Polizei habe im letzten Jahr rd. 80 Stunden lang
Geschwindigkeitskontrollen an der Ostumgehung durchgeführt. Dabei seien 2.285 Geschwindigkeitsverstöße
festgestellt worden, die in 204 Fällen sogar zu Fahrverboten geführt hätten.
Die Kontrollen würden dort auch in Zukunft mit hoher Priorität fortgesetzt. Das
Lüneburger Hauptverkehrsstraßennetz sei verkehrsmäßig immer gut ausgelastet.
Bei schweren Unfällen, könne eine flüssige Verkehrsabwicklung auf den
Umleitungsstrecken im Stadtgebiet daher auch künftig nicht immer garantiert
werden. Man wolle aber künftig für eine bessere Ausschilderung sorgen und nach
Alternativstrecken suchen. Beigeordneter
MEISSNER geht auf
die Problematik der überhöhten Geschwindigkeit insbesondere auf der Ostumgehung
ein und bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit dort zusätzliche
Überwachungsmöglichkeiten, beispielsweise stationäre oder mobile Einrichtungen,
installiert werden könnten. Alarmierend sei die hohe Beteiligung von LKW an den
Unfällen, obwohl für diese schon jetzt eine generelle
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h bestehe. Es sollte daher in der nächsten
Sitzung der Unfallkommission gemeinsam mit der Polizei überlegt werden, ob man
für LKW die Höchstgeschwindigkeit zumindest im nördlichen Bereich auf 60 km/h
verringern und ihnen ein generelles Überholverbot auf der gesamten Strecke
erteilen sollte. Ebenfalls sollte geprüft werden, ob es sinnvoll wäre, die
Höchstgeschwindigkeit auf der gesamten Strecke für PKW auf 100 km/h zu
begrenzen. Ratsfrau
VERLINDEN stimmt
Herrn Meißner zu. Ihre Fraktion würde allerdings zumindest in den Abschnitten,
die unmittelbar an Wohngebiete grenzten, eine generelle Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung
auf 80 km/h für alle Verkehrsteilnehmer empfehlen. Deren Einhaltung ließe sich
am besten durch ein fest installiertes System überwachen. Niedrigere
Geschwindigkeiten böten mehr Schutz vor Unfällen und verringerten gleichzeitig
die Lärm- und Schadstoffemissionen. Beigeordneter
DR. SCHARF zeigt
die Gefahrenpunkte der Ostumgehung auf, die z.T. aus baulichen Eigenschaften,
wie sehr engen Radien von Kurven und Auffahrten und dem fehlenden
Seitenstreifen resultierten. Allein schon aus diesen Gründen könnte die
Ostumgehung in dieser Form niemals Teilstrecke einer künftigen Autobahn werden.
Die Akzeptanz für eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h auf
einer Schnellstraße sehe er skeptisch, eine durchgehende Begrenzung auf 100
km/h sowie die Kontrolle durch sogenannte Starenkästen sollte dagegen in
Betracht gezogen werden. Ratsherr
ZIEGERT weist auf
die Überschreitung der Lenkzeiten bei LKW-Fahrern als besondere Gefahrenquelle
hin, die von der Polizei verstärkt kontrolliert werden sollte. Tempolimits
seien nur dann sinnvoll, wenn ihre Einhaltung auch kontinuierlich überwacht
werde. Eine zu starke Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf einer
Schnellstraße würde aber auf Grund mangelnder Akzeptanz mit Sicherheit zu
weiteren Verstößen führen. Bei der Festlegung von Höchstgeschwindigkeiten
müssten die voneinander abweichenden Gegebenheiten des nördlichen und südlichen
Teils der Ostumgehung berücksichtigt werden. Ratsherr
SOLDAN stimmt
seinen Vorrednern zu und weist besonders auf die Lärmbelastung der Anwohner der
Strecke durch Geschwindigkeitsüberschreitungen hin. Er bittet zu prüfen, inwieweit
bei Unfällen auf der Ostumgehung Umleitungsstrecken eher durch den Landkreis
als durch das Stadtgebiet geführt werden könnten. Beigeordneter
FIRUS bittet die
Verwaltung, die Anregungen aufzunehmen und die Umsetzungsmöglichkeiten mit der
Polizei zu diskutieren. Beschluss: Der Rat
der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (3) |
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