Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt:
Ratsherr Srugis verliest die Änderungen der Verwaltung zur Geschäftsordnung sowie zu der Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung (s. Anlage). Ratsherr Manzke erklärt, dass die Formulierung „Zustimmungsbedürftige Geschäfte“ verständlicher und praxisüblicher ist als der gewählte Begriff „Zuständigkeitskatalog“. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Hafen Lüneburg GmbH werden angewiesen, dem Zuständigkeitskatalog für die Gesellschafterversammlung inkl. der genannten Änderungen sowie der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates inkl. der genannten Änderungen zuzustimmen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |