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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Sachstand zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 07.10.2015    
Zeit: 15:30 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Stadtteilhaus KREDO
Ort: Neuhauserstraße 3, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Steinrücke stellt den Sachstand zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen anhand einer Präsentation vor, die als Anlage in Allris einsehbar ist.

 

Auf Nachfrage von Herrn Petroll erläutert Herr Wiebe, dass die Sprachkompetenzen der jüngeren Flüchtlinge am sinnvollsten in Kita und Schule vermittelt werden. Für die Altersstufen in Kita und Grundschule ist das auch bisher kaum problematisch. Schwierig gestaltet es sich für die 16- und 17jährigen, da die Oberschulen voll sind und auch die BBS kaum Kapazitäten hat. Dann bleiben nur VHS Kurse, für die es aber mittlerweile Wartezeiten gibt.

Der Idee von Frau Schellmann dann mehr auf pensionierte Lehrer zu setzen, begegnet Herr Wiebe mit der Erfahrung, dass dies teilweise möglich ist und auch bereits umgesetzt wird, oftmals hier jedoch zwei Welten aufeinander prallen, die nicht gut miteinander in Einklang zu bringen sind, da sowohl das Klientel, als auch die Rahmenbedingungen nicht dem entsprechen, was die Lehrkräfte gewohnt sind.

 

Frau Lütjohann ergänzt die Präsentation durch neueste Erkenntnisse:

Der Paragraph 42a-e SGB VIII zur „vorläufigen Inobhutnahme wird am 15.10. im Eilverfahren beschlossen, so dass er zum 1.11.15  in Kraft treten kann.

Es wird zeitgleich eine Kontaktstelle zur Klärung von Fragen diesbezüglich eingerichtet.

Da die Hansestadt eine abgebende Kommune ist und das Land Niedersachsen ein eher aufnehmendes Land ist, wird es mit der Zuweisung hier eher weniger Schwierigkeiten geben, allerdings ist die 7-Tagefrist einzuhalten.

 

Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden voll der Jugendhilfe zugerechnet, so dass ein Anspruch auf Kostenerstattung durch das Land gegeben ist. Dies gilt auch für weitergehende Leistungen, wie Dolmetscher, soweit sie in Tagessätze eingerechnet sind.

Eine Kostenregelung für eine Verwaltungspauschale wird auch angestrebt, ist aber noch nicht konkret.

Auch der Umgang mit Folgestrukturkosten wird erst später behandelt, wobei ein Kostenausgleich in Aussicht gestellt ist.

 

Obwohl die Voraussetzungen zum Erhalt einer Betriebserlaubnis für städtische Maßnahmen so erhalten bleiben, wird es durch die Implementierung der so genannten „Akutversorgung“ hier Möglichkeiten geben andere Maßstäbe ansetzen zu können.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Reker, wie mit Jugendlichen umgegangen wird, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber deswegen nicht weniger problematisch einzustufen sind, antwortet Frau Steinrücke, dass durch die beschlossene Öffnung dieser Menschen in den Jugendhilfebereich natürlich auch die Möglichkeiten gegeben sind hier Hilfen für junge Volljährige zu leisten.

 

Auf Vorschlag von Frau Schellmann, sagt Herr Wiebe zu, sich in Göttingen zu erkundigen, welche guten Erfahrungen dort gemacht wurden in Bezug auf Integration und Spracherwerb.

 


Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 9 JHA unbegl. minderj. Flüchtlinge 07.10.2015 (4339 KB) PDF-Dokument (3957 KB)