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Beratungsinhalt:
Ortsratsmitglied Rosenkranz weist aufgrund eigener wirtschaftlicher Interessen in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 156 „Östlicher Ortskern Oedeme“ auf sein Mitwirkungsverbot nach § 41 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz hin und nimmt an der Beratung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
Bereichsleiter Eberhard stellt den Entwurf des Bebauungsplanes 156 „Östlicher Ortskern Oedeme“ vor (siehe Mitteilungsvorlage mit Anlagen). Der Aufstellungsbeschluss ist am 24.09.2013 gefasst worden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im September/Oktober 2014 statt.
Ein entsprechender Auslegungsbeschluss soll am 12. Oktober 2015 im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung gefasst werden. Anlass der Planung war u.a. eine Umnutzung des Grundstücks der ehemaligen „Reiterbar“. Ziel sei dort die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses und ggf. auch einer Kindertagesstätte. Des Weiteren gehe es um eine Umnutzung im Umfeld des Jägerhofes sowie um einen landwirtschaftlichen Betrieb im Ortskern. Hier sollen sowohl der Erhalt von Bestandsbauten als auch Neubebauungen ermöglicht werden.
Ziel der Planung sei es, die dorftypische Entwicklung fortzusetzen, das bestehende Ortsbild zu sichern sowie die landwirtschaftlichen Betriebe und die Grünflächen zwischen Ortsmitte und Bachniederung zu erhalten. Zwischenzeitlich wurden eine Biotopkartierung sowie eine Entwässerungs- und Bodenuntersuchung durchgeführt. Der Bebauungsplan regle daher auch den Bestandserhalt sowie die Fortentwicklung des Grünflächenanteils, der sich unmittelbar am Ortskern befindet.
Ortsratsmitglied Bauer-Ohlberg fragt, ob die unterschiedlichen Ausnutzungsziffern bei den Grundflächenzahlen dem Bauvolumen der vorhandenen landwirtschaftlichen Gebäude entsprechen. Bereichsleiter Eberhard teilt mit, dass die Ausnutzungsziffern zwischen 0,25 und 0,3 liegen. Das bedeutet, dass 25 bis 30 % der jeweiligen Grundfläche bebaubar sind und somit der vorhandenen Bebauung im Ortskern entsprächen. Bei großen Bestandsbauten könnte durch verankerte Ausnahmeregelungen im Bebauungsplan von der festgesetzten Grundflächenzahl abgewichen werden.
Ortsratsmitglied Bauer-Ohlberg möchte weiterhin wissen, warum bei Ersatzneubauten keine zweigeschossige Bebauung, wie bei der Umnutzung der landwirtschaftlichen Betriebe, möglich ist. Bereichsleiter Eberhard erwidert, dass es das Ziel sei, die Ortsbildprägung zu erhalten. Über die Ausnahmeregelungen könnte man evtl. auch einen Ersatzbau zulassen, der gewissermaßen das alte Gebäude wieder aufgreift. Man möchte aber auf keinen Fall über eine allgemein zulässige Zweigeschossigkeit den oft kritisierten sogenannten Stadtvillen Tür und Tor öffnen. Das wäre mit Sicherheit eine Bebauungsform, die nicht mehr ortsbildtypisch für Oedeme wäre.
Ortsratsmitglied Bauer-Ohlberg erkundigt sich, ob für die Liegenschaft des Jägerhofes die Möglichkeit besteht, eine zweigeschossige Bebauung ohne Dachgeschoss zuzulassen, während die auf dem Grundstück bestehenden Bäume erhalten bleiben. Bereichsleiter Eberhard sieht hier aus den o.g. Gründen keine Möglichkeit, eine derartige Bebauung zuzulassen.
Im Übrigen teilt Ortsratsmitglied Bauer-Ohlberg mit, dass er insgesamt mit dem Ergebnis der örtlichen Gestaltung sehr zufrieden sei.
Ortsbürgermeisterin John bedankt sich bei Herrn Eberhard für die Ausführungen zum Bebauungsplan. Ergebnis: Der Ortsrat Oedeme nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis.
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