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Beratungsinhalt:
Stadtrat MOßMANN merkt an, dass § 7 Abs. 2 auf den Wortlaut „Maßnahmen zur Risikominimierung sind dem Stiftungsrat vorzuschlagen“ abgeändert werden sollte, um eine Sinnhaftigkeit mit dem nachfolgenden Satz „Entscheidungen sind im Sitzungsprotokoll der Stiftungsräte zu dokumentieren.“ herzustellen. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig die Vermögens- und Anlagerichtlinie für die Stiftungen Hospital zum Graal, Hospital zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof inklusive der von Stadtrat Moßmann vorgeschlagenen Änderung.
(03S) |
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