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Auszug - Stipendiumprogramm für Erzieherinnen/Erzieher (Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen vom 28.08.2015, eingegangen am 31.08.2015)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2015    
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/6336/15 Stipendiumprogramm für Erzieherinnen/Erzieher (Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen vom 28.08.2015, eingegangen am 31.08.2015)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr MINKS erläutert, dass der Antrag den Ausbau des Betreuungsangebotes unterstützen soll, das ohne qualifiziertes Personal nicht erweitert werden könne. Hinzu käme der gesetzliche Anspruch auf einen Kindergartenplatz, der einen höheren Personalaufwand bedeuten werde. Auch der alters- und abwanderungsbedingte Fluktuation könne somit entgegengewirkt und frühzeitig eine Personalbindung aufgebaut werden. Letztlich würde auch der demographische Wandel perspektivisch einen Fachkräftemangel im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher mit sich bringen, dem frühzeitig mit Lösungen begegnet werden müsse. Zudem wurde in der Vergangenheit die Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe gefordert und diskutiert. Die Aufwertung beginne hier schon mit der Ausbildung. Die vierjährige Ausbildung sei zwar kostenfrei, jedoch entstünden den Auszubildenden Fahrt- und Lehrmittelkosten die selbst zu tragen seien. Das gesetzlich vorgesehene Schüler- bzw. Meister-BAföG biete hierfür meist nur unzureichende Lösungen, die oftmals mit einer zumindest teilweisen Rückerstattung nach der Ausbildung verbunden seien. Hierdurch seien viele Auszubildende die den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers erlernen wollen während der Ausbildung auf einen Nebenjob angewiesen, was die Ausbildungsqualität und Leistungsfähigkeit negativ beeinflussen würde. Mit Umsetzung des Antrages würde somit die Ausbildungsqualität und Berufsattraktivität gesteigert, die Personalbindung verbessert und letztlich ein Signal an den Bund und das Land gesendet, die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zu reformieren.

 

Ratsherr NOWAK erklärt, dass die Angaben im Änderungsantrag der CDU nicht der Wahrheit entsprechen würden. Es würde sich nicht um 1440 Praktikumsstunden in einer Kindertagesstätte handeln, vielmehr seien die Auszubildenden dazu angehalten, sich in möglichst vielen Fachbereichen zu bilden. Dies würde dazu führen, dass sich die 1440 Stunden in 4 Praktika auf unterschiedlichste Einrichtungen und Fachrichtungen, wie beispielsweise die Eingliederungshilfe, Erwachsenenhilfe und Sozialassistenz, aufteilen müssten. Zudem habe ein Gespräch mit der Fachschule für Sozialpädagogik gezeigt, dass etwa 90 % der Schüler über keinen Sekundarabschluss II verfügen würden. Diesen erlangen die Schüler nach etwa einem Jahr und würden dann die Ausbildung abbrechen, da diese nur zur Überbrückung der Zeit bzw. zur Erlangung des Sekundarabschluss II dienen würde. Von den recht zahlreichen Anmeldungen zum Ausbildungsbeginn, würde somit nach dem ersten Jahr nur noch ein Bruchteil derer übrig bleiben, die die Ausbildung beenden wollten. Hinzu käme, dass sich nicht alle Absolventen für den Beruf des Erziehers oder der Erzieherin entscheiden würden, sondern einige auch den Beruf des Sozialassistenten wählen würden. Aus all diesen Aspekten müsste die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher zwingend eine Attraktivitätssteigerung erfahren, die mit dem Antrag erreicht werden solle. Zudem zeige die Statistik der Hansestadt Lüneburg, das sich von den derzeit 210 beschäftigten Erzieherinnen und Erziehern, 84 Personen in der Endstufe 6 befinden würden. Dies bedeute in den meisten Fällen, dass diese Personen ein Alter erreicht haben, das ein Ausscheiden in den nächsten 5 bis 10 Jahren wahrscheinlich werden lässt. Dieses Personal müsse ersetzt werden und könnte mithilfe des Stipendium-Programmes frühzeitig an die Hansestadt Lüneburg gebunden werden.

 

Beigeordnete BAUMGARTEN bedankt sich bei Herrn Nowak für die Richtigstellung des Inhaltes, betont aber, dass der grundsätzliche Gedanke diese 1440 Stunden zu bezahlen hiervon unberührt bleibe. Ob hierfür, wie in der Vorlage benannt, die Erarbeitung von Vergaberichtlinien, Ausschreibungen und weiterenrokratischenrden notwendig seien, bleibe zu bezweifeln. Vielmehr sollte sich der Fokus auf die Erarbeitung des Stipendium-Programmes und die Vergabe mithilfe eines Bewerbungs- und Auswahlverfahrens richten. Um den Bewerberkreis zu erweitern und ggf. auch Personen anzusprechen, die nicht in Lüneburg zur Schule gegangen sind bzw. gehen, böte es sich an das Stipendium an die Praktikantinnen und Praktikanten zu vergeben, die ihre Arbeitsleistung einer städtischen Kindertagesstätte zur Verfügung stellen und stellen wollen. Diese Praktika könnten dann im Rahmen des Programmes bezahlt werden. Es sei grundsätzlich nicht hinnehmbar, dass es Praktika gebe, die ohne Bezahlung ablaufen würden. In diesem Punkt sollte die Hansestadt Lüneburg grundsätzlich eine Vorbildstellung einnehmen und diesen Zustand abändern, zumindest in den Bereichen in denen dies möglich sei. Vielleicht könnte dieser Schritt sogar eine Außenwirkung auf nicht-städtische Einrichtungen haben. Es sollte daher nicht über die Belohnung von früheren guten Leistungen im Sinne eines Stipendiums nachgedacht werden, sondern darüber, die derzeit in den städtischen Kindertagesstätten aktiven Praktikantinnen und Praktikanten für ihre Arbeitsleistung angemessen zu entlohnen. Diese Intuition verfolge der Änderungsantrag der CDU-Fraktion.

 

Ratsfrau SCHELLMANN betont, dass es grundsätzlich lobenswert sei die Anzahl der Erzieherinnen und Erzieher, sowie die Ausbildungsqualität erhöhen zu wollen. Jedoch seien hier insbesondere der Bund und die Länder gefordert, grundlegende Veränderungen der Ausbildungsbedingungen vorzunehmen, so dass die Förderung von 4 bis 5 Personen leider nur punktuelle Wirkung haben werde. Die Signalwirkung gegenüber dem Bund und dem Land werde daher vollends unterstützt. Trotzdem bleibt zu bemängeln, dass der Antrag der Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen keinen Deckungsvorschlag enthält und somit prinzipiell abgelehnt werden müsste. Es sei überraschend, dass die Verwaltung hier einen Deckungsvorschlag für die Mehrheitsgruppe erarbeitet habe, so dass dies künftig auch für Anträge aller anderen Fraktionen und Gruppen erwartet werde. Ohne öffentlichen Finanzausschuss sei es den Ratsmitgliedern ohnehin kaum möglich entsprechende Vorschläge zu erarbeiten, da ihnen die Übersicht über Mehreinnahmen oder Minderausgaben, sowie die Verwendbarkeit von zugewiesenen Mitteln fehle.

 

Ratsherr PETROLL stellt heraus, dass die Fraktion Die Linke den Antrag begrüße. Es sei denkbar durch die Umsetzung qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Auch werde den ansteigenden Anforderungen an Erzieherinnen und Erzieher, deren Berufsbild sich in den letzten Jahren grundlegend verändert habe, da u.a. die frühkindliche Erziehung in einen besonderen Fokus der Eltern gelangt ist, Rechnung getragen. Die große Beteiligung an dem Streik der Erzieherinnen und Erzieher machte deutlich, wie groß die Unzufriedenheit mit der aktuellen Situation ist. Jedoch wurde hierdurch der Bevölkerung auch deutlich, welche Dienste diese Berufsgruppe erbringt. Da es in jedem Fall erstrebenswert ist, die Beschäftigungszahlen, sowie die Zufriedenheit der Beschäftigten zu erhöhen, stehe man beiden Anträgen positiv gegenüber.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei einer Enthaltung aus der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

 

Der Antrag sowie der Änderungsantrag werden in den Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform überwiesen.

 

(II, V)

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungantrag CDU (633 KB)