Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des
Jahresabschlusses 2014, den Jahresüberschuss i.H.v. 11.553,95 € handelsrechtlich i.H.v. 5.058,23 € auf das Geschäftsjahr 2015 vorzutragen und i.H.v. 6.495,72 € den
Gewinnrücklagen zuzuführen und steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in eine freie Rücklage i.H.v. 1.191,00 € nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und in eine Rücklage für
gemeinnützige Zwecke i.H.v. 10.362,95 € zu stimmen. Die Beteiligungsvertreter werden
angewiesen, für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014 zu
stimmen.