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Auszug - 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "Am Raderbach" Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.09.2015    
Zeit: 15:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/6272/15 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "Am Raderbach"
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tödter, Jens-Rüdiger
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann berichtet, dass man sich inzwischen seit 20 Jahren mit dem Gebiet „Am Raderbach“ beschäftige. In der Vergangenheit hätten Probleme hinsichtlich der Bahnübergänge wie auch der Inanspruchnahme privater Grundstücke die Planung schwierig gestaltet. Nunmehr konnte man diverse Punkte klären, so dass das Verfahren noch einmal begonnen werden soll.

 

Bereichsleiter Eberhard erläutert anhand einer Präsentation den Geltungsbereich, die voraussichtliche Lage der Erschließungsstraße, die Abgrenzung durch Grünanlagen sowie weitere planungsrelevante Vorstellungen. Die zur Erbstorfer Landstraße gelegene Fläche solle in der landwirtschaftlichen Nutzung verbleiben. Die Erschließung solle recht weit im Nord-Osten geplant werden, damit man außerhalb der ehemaligen Deponieflächen bleibe. So halte man auch einen möglichst großen Abstand zum Bahnübergang im bestehenden Baugebiet. Die aktuellen Überlegungen gingen von einer fufigen Verbindung der Gebiete aus, der Sportplatz solle über die neue Erschließungsstraße anfahrbar werden. Rund um den Raderbach solle ein Grünzug entstehen. Im Planverfahren würden die notwendigen Gutachten erstellt werden, eine örtliche Bauvorschrift werde eingeplant. Bevor die neuen Verfahren begonnen werden können, sollen die alten Beschlüsse aufgehoben werden.

 

Beigeordneter Dörbaum erklärt, dass er die Entwicklung des Gebietes auch als Ortsvorsteher des Ortsteils Ebensberg begleitet habe. In einer Bürgerversammlung seien die neuen Ansätze vorgestellt und über die Zurverfügungstellung von Wohnraum diskutiert worden. Die zusätzliche Erschließungsstraße sei eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz des Gebietes, die Belange der Natur sind zu berücksichtigen. Ferner sei es enorm wichtig, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

 

Ratsherr Dr. Scharf ergänzt, dass insbesondere die Verkehrssituation zu untersuchen sei. Die Belastung der Erbstorfer Landstraße und die Lärmimmissionen auch auf den Bereich Lüne-Moorfeld sollten einbezogen werden. Im Bereich Lüne-Moorfeld sei schon lange der Wunsch nach Lärmschutzmaßnahmen erhoben worden. Der Grünzug am Raderbach sollte auch eine Verbesserung für den Bachlauf einbeziehen. Ein Grüngürtel im Osten der Stadt sei wünschenswert.

 

Ratsherr Petroll merkt kritisch an, dass man nicht immer mehr Flächen versiegeln solle. Ihm sei daran gelegen, dass nachhaltig mit der Natur umgegangen werde und zukünftige Generationen auch noch Grünflächen am Stadtrand vorfinden könnten. Er stelle sich eine Zukunftsplanung vor, aus der die Entwicklung ablesbar sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass sich in den vergangenen Jahren die Wohnbedürfnisse immer wieder verändert hätten und konkrete Zukunftsplanungen daher nicht aufgestellt werden könnten. Derzeit ginge die Bewegung zurück in die Städte. Die Linie, die die Stadt bislang immer verfolgt habe, dass sich die Ortsteile auch optisch voneinander getrennt darstellen, und die Abgrenzung durch Grünzüge gestaltet würden, wolle man nicht verlassen. Im Übrigen sei Lüneburg von zahlreichen Schutzgebieten umgeben. Eine Biotoptypenkartierung sei beauftragt, um später den Landschaftsplan der Stadt entsprechend anzupassen.

Bei der Bereitstellung von Wohnraum dürfe man auch die derzeitige politische Situation und die Flüchtlingsströme nicht außer Acht lassen. Hier werde es entsprechende Nachfragen und eine verstärkte Entwicklung gerade auch im sozialen Wohnungsbau geben. Eventuell werden auch die bisherigen Überzeugungen Einzelner in Frage zu stellen sein.

 

rgermeister Meihsies weist darauf hin, dass seiner Fraktion ein Grüngürtel im Osten der Stadt schon immer wichtig gewesen sei. Die Planungen zum Gebiet „Am Raderbach“ seien in seiner Fraktion nicht unumstritten. Die Entwicklung solle maßvoll erfolgen. Hinsichtlich des Verkehrs sei mit Problemen zu rechnen, da auch Entwicklungen in den Nachbargemeinden einzubeziehen seien. Der sozialen Verantwortung solle man mit einer Quote von 30% sozialem Wohnungsbau im Gebiet Rechnung tragen, schließlich ‚vergolde man hier Ackerflächen. Die Debatten, z. B. mit den Naturschutzverbänden, würden spätestens mit der Auslegung beginnen.

 

Ratsfrau Schellmann fragt nach, ob das angrenzende Wäldchen in den Geltungsbereich einbezogen werden könne und erklärt, dass sie von einer Renaturierung des Raderbaches ausgehe.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass zur Vermeidung unnötiger Kosten das Wäldchen nicht in die Planung einbezogen werde. Die Planungsleistungen berechneten sich nach Fläche, das Wäldchen sei nach dem Waldgesetz geschützt. Ausgleich und Ersatz werde im Planverfahren untersucht und Maßnahmen entwickelt.

 

Auf die Nachfrage von Ratsfrau Schellmann erklärt Bereichsleiter Eberhard, dass die Bahnübergänge künftig etwa 300 m auseinander lägen.

 

Ratsherr Salewski weist daraufhin, dass Lüneburg auch ohne den Flüchtlingszustrom bereits stark wachse. Um ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen, reiche die Nachverdichtung in bestehenden Gebieten nicht aus. Gebiete an der Peripherie, die auch sozialen Mietwohnungsbau vorsehen, seien daher notwendig. Die Einflüsse von Verkehr und Lärm werden für das Gebiet bedeutend sein, die Untersuchungen seien abzuwarten. Er trage die Beschlüsse mit.

 

Herr Burgdorff ALA - berichtet, dass Lüneburg schon seit Jahren eine Zuzugsregion sei und man dieses heute besser regeln könne als in den 1940er Jahren. Er halte es für eine gute Lösung, den Grüngürtel zur Abgrenzung der Gemeindegebiete bzw. der Ortsteile zu nutzen. Er halte aber Absprachen mit den Nachbargemeinden hinsichtlich der weiteren Entwicklung für wichtig.

 

Ratsherr Bauer-Ohlberg erklärt, dass nicht alle mit der Entwicklung des Gebietes einverstanden seien. Eine Entwicklung an der Stadtgrenze sei im Hinblick auf die Wege zu sozialen Einrichtungen denkbar schlecht gewählt. Bei einem Wohngebiet sollten Flächen für soziale Zwecke und Dienstleistungen bedacht werden, die Verzahnung mit dem bestehenden Baugebiet ist zu überprüfen. Evtl. könne über eine Bahnanbindung in die Stadt nachgedacht werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass bereits viele Details diskutiert würden. Zunächst soll nur ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden, um zu dokumentieren, dass die Planungen für dieses Gebiet begonnen werden können. Die Diskussion der Details sei erst in einem späteren Verfahrensschritt vorgesehen.

 

Ratsherr Manzke erklärt, dass er bereit sei, diesen Weg mitzugehen, gerade auch in der Verantwortung für folgende Generationen. Er fragt nach, ob die Eigentümer mit der Planung einverstanden seien.

 

Stadtbaurätin Gundermann berichtet, dass die Sitzungsvorlage im Einvernehmen mit den Eigentümern erstellt worden sei. Die Eigentümer seien an der Entwicklung interessiert, die üblichen Verträge würden nach dem Aufstellungsbeschluss verhandelt.

 

rgermeister Meihsies merkt an, dass der Raderbach nicht renaturiert werden solle, da ihm ohnehin der natürliche Quellzufluss fehle. Der Bach speise sich nur aus dem Oberflächenwasser. Man solle vielmehr den Bachrand aufwerten.


Beschlussvorschlag:

  1. Der Aufstellungsbeschluss zur 30. Flächennutzungsplanänderung „Am Raderbach“ vom 26.02.1996 wird aufgehoben.
  2. Der Aufstellungsbeschluss zur 31. Flächennutzungsplanänderung „Am Raderbach-West“ vom 26.02.1996 wird aufgehoben.
  3. Gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB wird beschlossen, den rechtskräftigen Flächennutzungsplan für den in der Anlage zeichnerisch dargestellten Bereich „Am Raderbach in einem 30. Änderungsverfahren zu ändern.
  4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst bei einer Enthaltung (Ratsherr Bauer Ohlberg) einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss.