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Auszug - Förderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.09.2015    
Zeit: 15:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/6307/15 Förderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Imke Bergmann
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist auf die bisherigen Ausführungen, bei denen sie auf die Fördermöglichkeiten für den Masterplan Rathaus hingewiesen habe. Anhand einer Präsentation erläutert sie die nunmehr vorgesehenen Projekte. Man habe sich bereits 2014 für Fördermittel beworben und sei leer ausgegangen. Da für eine Akzeptanz des Antrages die Nähe zu einem Sanierungsgebiet gewünscht war, habe man sich entschieden, Maßnahmen im Bereich Klosterhof und Hinter der Bardowicker Mauer mit in den Antrag einzubeziehen. r 2015 habe man die Anträge überarbeitet und optimiert und habe nun eine Förderungszusage in Aussicht gestellt bekommen. Die Stadt hatte zunächst Maßnahmen in Höhe von mehr als 5 Mio. € beantragt, die Zusage ziele nun auf einen Betrag in Höhe von 3 Mio. €. 10 % dieser Summe sse die Stadt als Eigenmittel aufbringen, so dass man nun ein Maßnahmenpaket beantragen wolle, dass ein Volumen von 3,6 Mio. umfasse. Die übrigen Maßnahmen könnten in einem Folgeantrag berücksichtigt werden.

In den Antrag aufgenommen werden sollen der Innenausbau des Magazins zu einem barrierefrei erreichbaren Veranstaltungsraum, Maßnahmen am Kämmereiflügel und der Gerichtslaube sowie am Witwenhaus Hinter der Bardowicker Mauer 10. Die Maßnahmen werden von der Oberfinanzdirektion Hannover betreut, wissenschaftlich begleitet und stehen damit unter enormer Fürsorge und Überwachung. Es werden folglich Baumaßnahmen unter erschwerten Bedingungen.

 

Herr Burgdorff ALA - erklärt, dass es erfreulich sei, dass diese Fördermittel generiert werden konnten. Er erkundigt sich, ob eine Doppelförderung nicht ausgeschlossen sei, das Witwenhaus befände sich schon im Normalprogramm.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass Mittel aus dem Normalprogramm, die nicht von der Stadt abgerufen werden, Privaten zur Verfügung stünden. Die Stadt könne wählen, aus welchem Programm sie Mittel abrufe, eine Doppelförderung sei ausgeschlossen. Aufgrund der höheren Förderquote wolle man das neue Programm nutzen.

 

rgermeister Meihsies regt an, die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.


Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung zum aktuellen Stand der Antragstellung für Fördermittel aus dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus / Zukunftsinvestitionsprogramm“ werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.