Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt:
Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass man im Ausschuss bereits mehrfach über das Thema diskutiert habe, heute solle hierzu ein förmlicher Satzungsbeschluss gefasst werden.
Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass man nach einer langen Vorbereitungszeit nunmehr auf der Zielgerade sei. 2013 habe man die vorbereitende Untersuchung beschlossen, Anfang 2014 sei der Untersuchungsbereich erweitert worden, im Oktober 2014 seien die Ergebnisse vorgestellt und der Kostenrahmen beschlossen worden. Mit diesen Ergebnissen und Beschlüssen wurde die Aufnahme in das Förderprogramm beantragt und im Juli 2015 bewilligt. In einem ersten Bewilligungsabschnitt erhalte die Hansestadt Lüneburg 500.000,00 €. Nach dem Satzungsbeschluss über das förmliche Sanierungsgebiet und der Veröffentlichung im Amtsblatt könnten die Fördermittel abgerufen werden. Zunächst wolle man einen Quartiersmanager finden, zumal man nur mit einem Bewilligungsrahmen von 5% - 20% im ersten Jahr rechne. Mit dieser Marge könnten noch keine großen Projekte umgesetzt werden. Am 22. September werde sie das Sanierungsgebiet und die geplanten Maßnahmen in einer Bürgerversammlung vorstellen und auf den bevorstehenden Satzungsbeschluss und die geplanten Maßnahmen hinweisen. Sie erhoffe sich dadurch schon jetzt einen Anschub für das Quartier. So sei es schließlich auch in anderen Sanierungsgebieten gewesen.
Ratsherr Dr. Scharf fragt nach, ob die Fördermittel nur für öffentliche Maßnahmen verwandt würden.
Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass öffentliche und private Maßnahmen gefördert werden können. Die Förderung privater Maßnahmen würde in Modernisierungsverträgen geregelt und üblicherweise nur geschlossen, wenn sich unrentierliche Kosten ergeben würden. Im Übrigen würden Privatpersonen bereits über Steuererleichterungen gefördert.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Manzke, ob auch eine Festschreibung von Mieten möglich wäre, erklärt Stadtbaurätin Gundermann, dass solche Regelungen durchaus vorkämen.
Herr Burgdorff - ALA - weist darauf hin, dass sich das Sanierungsgebiet wie ein Fördergebiet im Normalprogramm darstelle zumal sich die Verwaltung nicht für ein umfassendes Verfahren entschieden habe und der Wertzuwachs nicht abgeschöpft werden solle.
Ratsherr Petroll fragt nach, wie sich die Förderung bei Eigennutzung darstelle. Er habe festgestellt, dass allein die Ankündigung, dass das Gebiet in ein Förderprogramm aufgenommen werde, zu Wertsteigerungen geführt habe.
Frau Burghardt – Stabsstelle 06 - erklärt, dass kleine Einzelmaßnahmen nicht durch die Stadt gefördert würden, hier ginge es mehr um größere Projekte, z. B. Fassadengestaltungen.
Ratsherr Manzke ergänzt, dass den Einzeleigentümern der Zusammenschluss und gemeinschaftliche Anträge offenstünden.
Beigeordneter Dörbaum fasst zusammen, dass man vorgehabt habe, das Gebiet „Am Weißen Turm“ zu sanieren und die bekannten Missstände zu beseitigen. Hierfür sei man auf einem guten Weg. Ihm sei wichtig, dass Kündigungsschutz und Mietpreisbindung im Auge behalten würden.
Ratsherr Bauer-Ohlberg fragt nach, wie es sich mit der Mietpreisbindung bei einem Mieterwechsel verhalte.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass in den Fällen, in denen die Stadt Modernisierungsverträge abschließt, die Eigentümer zur Vorlage der Mietverträge verpflichtet werden. Dies gelte auch bei einem Mieterwechsel. Sollte die Mietpreisbindung nicht eingehalten werden, würde man den Mietverträgen nicht zustimmen. Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 8 „Am Weißen Turm“.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |