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Beratungsinhalt:
Herr Müller, Fachbereichsleiter „Finanzen“, informiert den Ausschuss über den aktuellen Sachstand zum Thema Energieaudit beim Konzern Hansestadt Lüneburg anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation (Anlage 2).
Hintergrund sei die EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU, die auf nationaler Ebene im novellierten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) umgesetzt wurde. Demnach müssen alle Unternehmen die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchführen oder ein Energiemanagement-System einführen. Wobei die Durchführung eines Energieaudits eher bei kleineren Unternehmen ein Energiemanagement-System für große Unternehmen empfohlen wird, da diese ein größeres Einsparpotenzial bieten. Die Ausnahme KMU greift für unsere städt. Beteiligungsgesellschaften insoweit nicht, wenn 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden. Der aktuelle Sachstand in Bezug auf die Umsetzung ist aus der Präsentation S. 5 zu entnehmen. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen nimmt Kenntnis.
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