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Auszug - Neufassung der Beherbergungssteuer  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.07.2015    
Zeit: 16:01 - 18:26 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/6231/15 Neufassung der Beherbergungssteuer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Müller, Rainer
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Erste Stadträtin Lukoschek leitet in das Thema ein. Der Auftrag zur Neufassung der Beherbergungsteuer ergibt sich aus dem Zukunftsvertrag zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Land Niedersachsen sowie aus dem Ratsbeschluss zur Umsetzung der Beherbergungssteuer. Die erste verabschiedete Satzung wurde vom Oberverwaltungsgericht neburg r unwirksam erklärt und eine Neufassung war erforderlich.

 

Ratsfrau Schellmann zitiert aus einer Veröffentlichung und befürwortet die Neufassung Beherbergungssteuer nicht.

 

Beigeordneter Pauly hrt aus, dass sehr viele Menschen aufgrund der Infrastruktur und dem Ambiente nach Lüneburg kommenrden. Darum sei es durchaus plausibel für die Nutzung der Infrastruktur eine entsprechende Steuer zu erheben. Darüber hinaus sei es legitim, alternative Einnahmequellen zu erschließen. Auch die Befristung zunächst bis zum 30.09.2018 sei ein guter Kompromiss in Bezug auf mögliche neue Handlungsoptionen. Befremdlich sei allerdings, dass es nur einen Bemessungsspiegel gäbe und hinterfragt, inwieweit in der Handhabung eine Pauschalisierung für spezielle Unternehmen oder Anbieter erfolgen könne.

 

Ratsherr Adam bemängelt ebenfalls den geringen Gestaltungsspielraum und findet es bedauerlich, dass die Besteuerung gleichermaßen für gewerbliche als auch für private Anbieter gelte. Er schlägt vor, beispielsweise andere Kulturangebote entsprechend anpassen um spezielle Anbieter wie z.B. Campingplätze und Jugendherbergen von der Besteuerung zu entlasten. Ferner fragt er nach der Höhe der Aufwendungen r die Steuererhebung sowie nach dem Saldo.

 

Beigeordneter Webersinn teilt mit, dass er sich der Beschlussfassung enthalten werde, sofern keine Kalkulation der Kosten vorgelegt werde. Er befürchte umfassende Kosten um die Steuergerechtigkeit zu gewährleisten. So müssten bespielweise auch mtliche Internet-Portale (z.B. airbnb) überprüft werden, die beispielweise in privaten Wohnungen Schlafplätze in Lüneburg gegen Entgelt anbieten.

 

Ratsherr Srugis befürwortet die Beherbergungssteuer und werde der Neufassung zustimmen. Zum einen weil die Urlauber die Infrastruktur in Lüneburg nutzen und zum anderen aus der Verpflichtung zur Einführung einer Beherbergungssteuer aus dem Zukunftsvertrag. Er bedauere daher dass es einen zweiten Entwurf geben musste. Nach der alten Satzung war der Bürokratieaufwand geringer und Ausnahmen von der Besteuerung berücksichtigt worden. Jetzt ist die Satzung durch die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichtes zwar verschärft worden aber trotzdem gelungen. Er führt weiterhin aus, dass Steuermissbräuche niemals dazu führen dürfen, dass keine Steuern erhoben werden, sondern entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werdenssen. Er fragt nach, inwieweit die in der Vergangenheit aufgrund der alten Satzung bereits gezahlten Steuern aufgrund des Gerichtsurteils wieder an die Gäste zurückgezahlt wurden oder darin ein möglicher Zusatzprofit für die Hoteliers bestehe. Zudem möchte er wissen, wie lang die Aufbewahrungsfrist für die Belege nach § 7 der neuen Satzung ist.

 

Ratsherr Manzke hrt aus, dass die CDU gegen eine Ausweitung und Erhöhung von Abgaben sei. Man habe seinerzeit zwar dem ersten Entwurf der Beherbergungssteuer und insbesondere auch dem Entschuldungsvertrag zugestimmt, allerdings unter der Voraussetzung einer verwaltungskostenarmen Lösung. Sofern die Voraussetzungen des Oberverwaltungsgerichtes erfüllt werden, ren die Kosten immens. Er werde sich der Beschlussfassung enthalten.

 

Beigeordneter Blanck teilt mit, dass er für die Neufassung der Beherbergungssteuer stimme, insbesondere auch da die Fraktion der Grünen seinerzeit den Antrag gestellt habe. Er verweist darauf, dass dem Zukunftsvertrag, der unter anderem die Einführung der Beherbergungssteuer vorsah, alle bis auf Beigeordneten Pauly und Ratsfrau Schellmann zugestimmt haben.

 

Erste Stadträtin Lukoschek nimmt Stellung zu den Fragen und Äerungen. Der Vorläufer der Beherbergungssteuer war die Kulturabgabe. Danach stand jedoch das Thema Tourismus im Vordergrund und es fanden Gespräche mit den Hoteliers statt. Ziel war es eine einvernehmliche Lösung zu finden. Im Ergebnis wurde die erste Satzung beschlossen, da die Gespräche nicht zu einer Vereinbarung auf vertraglicher Basis führten.

Sicherlich ergibt sich durch die Erhebung der Beherbergungssteuer ein Aufwand. Dieser sei jedoch nach bisherigen Erfahrungen durchaus überschaubar. Natürlich gibt es Ausnahmen für diese man sungen finden werde.

Hinsichtlich des Prüfauftrags der Stadt führt die Erste Stadträtin Lukoschek aus, dass ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen der Stadt und den Hoteliers bzw. Gewerbetreibenden bestehe und aufgrund dessen auch darauf vertraut werde, dass korrekte Steuererklärungen abgegeben werden. Die Prüfungen erfolgen ohnehin erst nach den ersten Quartalsabrechnungen. Zu diesem Zeitpunkt seien alle Arbeiten rund um die Einführung der Steuer bereits erledigt. Eine Aufstockung des Personals erscheint daher nicht erforderlich.

Mit der Festsetzung eines einheitlichen Steuersatzes auf 4% sei man sehr moderat vorgegangen und hat die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichtes erfüllt. Eine Pauschalisierung, wie sie in der ersten Satzung berücksichtigt wurde, ist nach dem Gerichtsurteil nicht rechtmäßig. Allerdings sei eine Pauschalisierung seitens der Hoteliers auch nicht gewünscht gewesen was zeigt, dass eine spitze Abrechnung nicht so aufwendig sein kann.

Die ckerstattung der aufgrund der ersten Satzung erhobenen Steuern an die Hoteliers sei bereits Ende März 2015 erfolgt. Somit könnten sich die Gäste an die Hoteliers wenden, um sich die geleisteten Zahlungen erstatten zu lassen, was in der Praxis eher unwahrscheinlich sein wird.

Die Befristung bis zum 30.09.2018 wurde vorgenommen um sich mögliche neue Handlungsoptionen offen zu halten. r den Fall, dass das Land Niedersachsen eine Gesetzesänderung (NKAG) beschließt, bei der folglich die Einführung einer Fremdenverkehrsabgabe möglich ist, wird die Verwaltung deren Umsetzung prüfen.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen beschließt mit zwei Enthaltungen von Beigeordneten Webersinn und Ratsherrn Manzke:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die beiliegende, überarbeitete Satzung zur Einführung der Beherbergungssteuer im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg zum 01.10.2015.