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Beratungsinhalt:
Beratungsinhalt:
Die Tagesordnung wird festgestellt.
An den mit der Einladung festgelegten Terminen werden unter Führung der stellv. Ausschussvorsitzenden, Ratsfrau Thielbörger, und dem Vorsitzenden des Kleingärtner-Bezirksverbandes Lüneburg e.V. (KGBV), Herrn Roemer, sowie weiteren VertreterInnen des KGBV (s. Anwesenheitslisten) die nachfolgend in der jeweiligen Tagesordnung aufgeführten Lüneburger Kleingartenkolonien besichtigt.
Herr Roemer - KGBV – überreicht für die Protokollbeifügung:
- Aktualisierte Liste der Vereinsvorstände und des KGBV Anlage I - Liste Aufwendungen, Ausstattungen und Arbeitsleistungen - Übersicht Prämierungen 2002 – 2014 Anlage III
„Einhaltung kleingartenrechtlicher Vorschriften“ in diesem Jahr bei den Rundgängen ein besonderes Augenmerk gerichtet werden soll.
Ein zusätzlicher Preis wird durch den KGBV zu einem Sonderthema ausgelobt.
Die kleingärtnerisch erbrachten Leistungen für 2015 lassen sich für eine Bewertung nur bedingt heranziehen, da man sich jetzt mitten im Sommer befindet und für eine objektive Bewertung die Ganzjahresleistung der Beurteilungsmaßstab sein sollte. In der diesjährigen Betrachtung soll der einzelne Garten selbst stehen und nicht vorrangig die öffentlich zugänglichen Bereiche wie Wege und Plätze. Die nach dem Bundeskleingartengesetz eingeforderte Drittelnutzung wird derzeit viel diskutiert. Selbst Gerichte werden mit dieser Materie beschäftigt. Der BGH fällte unlängst ein Urteil, welches darauf hinaus läuft, dass für die Beurteilung der rechtmäßigen Nutzung nicht der einzelne Garten, sondern vielmehr die Gesamtanlage zu betrachten sei. Die Gesamtanlage muss insofern stimmig sein. Hecken und Wege sind hierbei ausgenommen, weil diese nicht der kleingärtnerischen Nutzung unterliegen. Die ordnungsgemäße Unterhaltung unterliegt hier der jeweiligen Gartenordnung. Dies vorausgeschickt soll in diesem Jahr bei den Rundgängen der einzelne Garten im Vordergrund stehen.
Die Ausschussmitglieder stimmen den vorgetragenen Bewertungskriterien für die diesjährige Begehung einvernehmlich zu.
Beschluss:
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