Bürgerinformationssystem

Auszug - Feststellung der Tagesordnung  

 
 
Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses (Kleingartenbegehung)
TOP: Ö 3
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 07.07.2015    
Zeit: 14:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

3

Feststellung der Tagesordnung

 

Beratungsinhalt:

 

Die Tagesordnung wird festgestellt.

 

An den mit der Einladung festgelegten Terminen werden unter Führung der stellv. Ausschussvorsitzenden, Ratsfrau Thielbörger, und dem Vorsitzenden des Kleingärtner-Bezirksverbandes Lüneburg e.V. (KGBV), Herrn Roemer, sowie weiteren VertreterInnen des KGBV (s. Anwesenheitslisten) die nachfolgend in der jeweiligen Tagesordnung aufgeführten Lüneburger Kleingartenkolonien besichtigt.

 

Herr Roemer - KGBV – überreicht für die Protokollbeifügung:

 

-          Aktualisierte Liste der Vereinsvorstände und des KGBV              Anlage I

-          Liste Aufwendungen, Ausstattungen und Arbeitsleistungen
der Vereine 2014              Anlage II

-          Übersicht Prämierungen 2002 – 2014              Anlage III

 


Herr Roemer - KGBV - erklärt, dass für die diesjährigen Begehungen der Kleingartenkolonien für die Auswahl der Prämierungen neben den allgemeinen Leistungen der Vereine für die Öffentlichkeit seitens des Grünflächen- und Forstausschusses auf Vorschlag des KGBV festgelegt wurde, dass auf das Bewertungskriterium

 

„Einhaltung kleingartenrechtlicher Vorschriften“

in diesem Jahr bei den Rundgängen ein besonderes Augenmerk gerichtet werden soll.

 

Ein zusätzlicher Preis wird durch den KGBV zu einem Sonderthema ausgelobt.

 

Die kleingärtnerisch erbrachten Leistungen für 2015 lassen sich für eine Bewertung nur bedingt heranziehen, da man sich jetzt mitten im Sommer befindet und für eine objektive Bewertung die Ganzjahresleistung der Beurteilungsmaßstab sein sollte.

In der diesjährigen Betrachtung soll der einzelne Garten selbst stehen und nicht vorrangig die öffentlich zugänglichen Bereiche wie Wege und Plätze.

Die nach dem Bundeskleingartengesetz eingeforderte Drittelnutzung wird derzeit viel diskutiert. Selbst Gerichte werden mit dieser Materie beschäftigt. Der BGH fällte unlängst ein Urteil, welches darauf hinaus läuft, dass für die Beurteilung der rechtmäßigen Nutzung nicht der einzelne Garten, sondern vielmehr die Gesamtanlage zu betrachten sei. Die Gesamtanlage muss insofern stimmig sein.  Hecken und Wege sind hierbei ausgenommen, weil diese nicht der kleingärtnerischen Nutzung unterliegen. Die ordnungsgemäße Unterhaltung unterliegt hier der jeweiligen Gartenordnung.

Dies vorausgeschickt soll in diesem Jahr bei den Rundgängen der einzelne Garten im Vordergrund stehen.

 

 

Die Ausschussmitglieder stimmen den vorgetragenen Bewertungskriterien für die diesjährige Begehung einvernehmlich zu.

 


Beschluss: