Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
TOP 8.1 Ferien-Schwimmförderung
Stadträtin Steinrücke teilt mit, dass in den diesjährigen Sommerferien die Hansestadt Lüneburg für städtische Schulkinder der 2.-5. Klassen insgesamt vier Anfänger-Schwimmkurse im Freibad Hagen anbieten wird. Ziel für die Kursteilnehmer ist das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ zu erreichen.
Im nächsten Jahr feiern die von der Hansestadt Lüneburg geförderten Ferien-Schwimmkurse ihr 10-jähriges Bestehen. In den letzten 9 Jahren haben 699 Kinder an den Schwimmkursen teilgenommen; 363 Kinder haben das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ erhalten. Die Erfolgsquote liegt somit bei 52 %.
TOP 8.2 Nutzung kommunaler Sporthallen in der Ferienzeit
Stadträtin Steinrücke gibt bekannt, dass im Einvernehmen mit dem Lüneburger Sportbeirat, den Vorsitzenden der Sportausschüsse und dem Kreissportbund Lüneburg auch in den Sommerferien 2015 die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg jeweils eine Dreifeldsporthalle den hiesigen Sportvereinen zur Förderung des Leistungssports und der Jugendarbeit zur Verfügung stellen wird.
Über die Vergabe der freien Hallenzeiten entscheidet ausschließlich der Kreissportbund Lüneburg in eigener Verantwortung. Die Schließdienste haben die Sportvereine selbst zu organisieren. Die Kosten für die aus hygienischen Gründen erforderliche Reinigung übernimmt der Landkreis Lüneburg aus dem Strukturentwicklungsfonds. Mit dem Handballverein Lüneburg, der SVG Lüneburg und dem MTV Treubund Lüneburg haben drei Sportvereine einen Bedarf an Hallenzeiten beim Kreissportbund angemeldet.
TOP 8.3 Nichtmitgliederversicherung für Flüchtlingen und Asylbewerber
Stadträtin Steinrücke bedankt sich bei den Lüneburger Sport- und Schützenvereinen für ihren Einsatz, Flüchtlinge und Asylbewerber über den Sport in unsere Gesellschaft zu integrieren.
Um für diesen Personenkreis ein vielseitiges Sport- und Freizeitangebot anbieten zu können, unterstützt der Landessportbund Niedersachsen die Vereine mit der Übernahme der gesamten Kosten für die Unfall- und Haftpflichtversicherung. Das gilt für die Zeit der aktiven Sportausübung und ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verein.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten der Sportstätte zum Zweck der aktiven Teilnahme und endet mit deren Verlassen, spätestens mit Beendigung des Sportangebots. Nicht versichert sind die Flüchtlinge und Asylbewerber als Zuschauer/Besucher von Veranstaltungen.
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