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Auszug - Zuwendung an den VfL Lüneburg e.V. zur Errichtung eines Neubaus incl. Sanierung der angrenzenden Bereiche Sültenweg 20 in Lüneburg  

 
 
Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.06.2015    
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sportpark Kreideberg
Ort: Am Wienebütteler Weg 14, 21339 Lüneburg
VO/6202/15 Zuwendung an den VfL Lüneburg e.V. zur Errichtung eines Neubaus incl. Sanierung der angrenzenden Bereiche Sültenweg 20 in Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Papke, AxelAktenzeichen:52 31 05
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Papke, Axel
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Meißner, erläutert die Sitzungsvorlage und erinnert an die Sitzung des Sportausschusses am 05.06.2014, in der Oberbürgermeister Mädge ausführlich über die Planungen des VfL Lüneburg zur Errichtung von zwei Bewegungsräumen incl. Sanierung der angrenzenden Umkleide- und Sanitärbereiche, Sültenweg 20, informiert hat.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Dr. Scharf, bestätigt der Geschäftsführer des VfL Lüneburg, Herr Schulte, dass der vorgelegte Zuwendungs- und Nutzungsvertrag in enger Abstimmung  zwischen der Verwaltung und dem VfL Lüneburg erstellt wurde. Der Vereinsführung des VfL Lüneburg ist durchaus bewusst, dass die in § 11 Abs. 2 für den Schulsport festgelegten Nutzungszeiten zu Einschränkungen bei der Durchführung von Vereinssportangeboten hren kann.

 


Beschluss:

Der Sportausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Gewährung eines Baukostenzuschusses von bis zu 254.500 Euro an den VfL e.V. zur Errichtung von zwei Bewegungsräumen und Sanierung der angrenzenden Umkleide- und Sanitärbereiche Sültenweg 20 in Lüneburg zu beschließen. Die Zuschüsse werden entsprechend der Haushaltsveranschlagungen in den Jahren 2015 und 2016 ausgezahlt.

 

Dem Verwaltungsausschuss wird empfohlen die Verwaltung zu beauftragen, die Zuschüsse sowie die Nutzungsrechte für den Schulsport in Form eines Zuwendungs- und Nutzungsvertrag mit dem VfL e.V. festzulegen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:8

Nein-Stimmen:0

  Enthaltungen:0