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Auszug - 77. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Ausgleichsflächenpool Lüneburg" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.06.2015    
Zeit: 19:34 - 22:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sportpark Ochtmissen, Zum Wikinger
Ort: Sportpark Ochtmissen, Zum Wikinger, Vögelser Str. 20, 21339 Lüneburg
VO/6054/15 77. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Ausgleichsflächenpool Lüneburg"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Eberhard, Matthias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:03 - Steuerung und Service
Bearbeiter/-in: Klang, Anja   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Ortsbürgermeister Schultz teilt mit, dass die Angelegenheit bereits am 23.02.2015 im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung erörtert und anschließend kurzfristig darüber im Ortsrat Ochtmissen informiert wurde. Heute soll der Ortsrat Ochtmissen zu dieser Angelegenheit offiziell“ angehört werden. Er bittet Bereichsleiter Eberhard (Bereich Stadtentwicklung) um einen Bericht.

 

Herr Eberhard informiert, dass die Hansestadt Lüneburg die Aufstellung eines stadtübergreifenden Bebauungsplanes beabsichtige, um künftig Ausgleichsflächen für unterschiedliche Bau- und Planvorhaben zu sichern. Ausgleichsflächen würden nach dem Baugesetzbuch für alle Vorhaben benötigt werden, die Grund und Boden beanspruchen und damit Natur und Landschaft verändern. Dadurch werde ein Ersatz für bebaute und versiegelte Flächen der Natur und Landschaft an anderer Stelle wieder hergestellt.

 

Die Stadt stoße mittlerweile an die Grenzen des Wachstums. Bei der Erschließung neuer Baugebiete sei es kaum noch möglich, angrenzende oder naheliegende Areale von Natur und Landschaft als Ausgleichsfläche in Anspruch zu nehmen. Daher habe man für das gesamte Stadtgebiet einen Ausgleichsflächenpool mit einer Gesamtfläche von rd. 84 ha ausgearbeitet, um bei späteren Vorhaben einen ökologischen Ausgleich schaffen zu können.

 

Herr Eberhard erläutert anhand einer Präsentation (siehe Anlagen zur VO/6054/15) die in Betracht kommenden Flächen, die sich in Ochtmissen alle im Eigentum der Stadt bzw. von der Stadt verwalteten Stiftungen befinden. Dabei geht er konkret auf die die Ortschaft Ochtmissen betreffenden und in den Plänen dargestellten Flächen Nr. 1a, 1b, 2, 3 und 5 sowie deren Größe und Lage ein. Die einzelnen Ausgleichsflächenmaßnahmen und die jeweilige Nutzung lt. bisherigem Flächennutzungsplan müssten sich dabei aber grundsätzlich nicht zwangsläufig entgegenstehen.

 

Ortsratsmitglied Soldan fragt, ob eine Aufforstung der Flächen Nr. 1a und 1b zu Konflikten mit den Vorgaben bei der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes hren würde. Bereichsleiter Zurheide (Bereich Grünplanung, Friedhöfe und Forsten) erklärt, dass im Bereich des Überschwemmungsgebietes keine flächendeckende Aufforstung bzw. kein Wald zulässig sei, sondern nur einzelne Bäume gepflanzt werden dürften.

 

Ortsratsmitglied Soldan erkundigt sich nach dem Regenrückhaltebecken und der Pferdeweide im Bereich der Fläche 3, ob diese im Rahmen der Aufforstung rückgebaut oder langfristig erhalten bleibenrden. Herr Zurheide teilt mit, dass das Rückhaltebecken erhalten wird und Gehölzpflanzungen nur in einem geringen Umfang entlang des vorhandenen Grabens und in den Randzonen der Fläche sinnvoll sind. Grundsätzlich soll hier Grünland erhalten bleiben und durch Aufweitung des Grabens eine Entwicklung zu einem Feuchtwiesenbiotop eingeleitet werden. Die restlichen Bereiche sollten zu Extensivgrünland werden. Die Pferdehaltung könnte u. U. belassen werden. Möglicherweise wäre jedoch die Intensität der Beweidung durch eine Verringerung der Anzahl der Pferde erforderlich, um eine ökologische Aufwertung erreichen zu können. Man könne also durchaus extensiv beweiden.

 

Weiterhin bittet Ortsratsmitglied Soldan um Auskunft, ob die Frischluftzufuhr in die Innenstadt durch eine Aufforstung der Fläche 5 gestört werde. Herr Eberhard weist darauf hin, dass auch in diesem Bereich keine flächendeckende Aufforstung geplant sei. Der Aspekt Frischluftzufuhr werde anhand eines noch einzuholenden Gutachtens im Rahmen „Neuaufstellung Landschaftsplan“ beurteilt werden müssen. Hier habe man gerade im Bereich Nord-West einen besonderen Fokus. Ortsbürgermeister Schultz weist zwecks Kostenersparnis auf ein bestehendes Gutachten aus den 1980er Jahren hin.

 

Ortsratsmitglied Soldan fragt, ob die Genehmigung zur Erweiterung der Sportanlage durch eine Aufforstung der Fläche 2 (Butterberg) gefährdet sei. Herr Zurheide erläutert, dass eine Sportanlage eine erhebliche Verschlechterung des ökologischen Wertes darstellen würde. Insofern käme die Realisierung einer Sportfläche, insbesondere einer Fußballfläche, nicht in Betracht. Ggf. könnte Bogenschießen realisiert werden. Die Errichtung einer Baulichkeit sei ohnehin schon deshalb unrealistisch, da es schwierigre, den ökologischen Wert dementsprechend auszugleichen.

 

Ortsratsmitglied Plikatchte wissen, welche Festsetzungen im Flächennutzungsplan aufgenommen werden müssten, damit auf der Fläche 2 eine Sportanlage unabhängig von der Nutzung (Fußball, Bogenschießen etc.) entstehen kann. Herr Eberhard teilt mit, dass im Flächennutzungsplan noch nichts konkret dargestellt werde. Im Übrigen wäre eine Ausweisung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage das adäquate Mittel.

 

Ortsbürgermeister Schultz sieht die Weiterentwicklung des Sports und der Sportvereine durch die Ausweisung der Fläche 2 als Ausgleichsfläche als gefährdet an. Insofern sollte diese Fläche ganz oder teilweise aus dem Ausgleichsflächenpool herausgenommen werden. Angesichts der Tatsache, dass mehr als 50 % der Ausgleichsflächen die Ortschaft Ochtmissen betreffen, könnten auch andere Bereiche stattdessen in Frage kommen, z.B. ein Acker gegenüber den Sportplätzen. Zum Erwerb müsste die Stadt allerdings Gespräche mit dem Eigentümer führen.

 

Die Sitzung wird für Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Verbände unterbrochen.

 

Ortsbürgermeister Schultz weist auf die im Rahmen des Planverfahrens frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hin. Hier haben Träger öffentlicher Belange, insbesondere der Ochtmisser Sportverein (OSV) und der KKSV-Ochtmissen von 1953 e.V. (KKSV), die Möglichkeit, ihre Bedenken und Anregungen schriftlich gegenüber der Bauverwaltung zu äern. Herr Eberhard ergänzt, dass noch kein Aufstellungsbeschluss durch den Verwaltungsausschuss vorliege. Dieser soll beim nächsten oder übernächsten Sitzungstermin gefasst werden, sofern ein positives Votum vom Ortsrat Ochtmissen vorliege. Erst danach würden das Planverfahren und eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen. 

 

Ortsratsmitglied Soldan beantragt im Rahmen der Anhörung nach § 94 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz:

Der Ortsrat Ochtmissen bittet die Hansestadt Lüneburg, die im Lageplan dargestellte Teilfläche Nr. 2 (Butterberg) aus dem Ausgleichsflächenpool Lüneburg herauszunehmen.

 

Ortsbürgermeister Schultz bedankt sich bei Herrn Eberhard und Herrn Zurheide für die Berichterstattung.


Ergebnis:

 

Der Ortsrat Ochtmissen wurde nach § 94 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angehört. Er stimmt dem Antrag, die im Lageplan dargestellte Teilfläche 2 (Butterberg) aus dem Ausgleichsflächenpool Lüneburg herauszunehmen, mit 6 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung (Ortsratsmitglied Deja) zu.