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Auszug - Freigabe der Parkfläche des Finanzamtes an den Wochenenden (Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 13.03.2015, eingegangen am 16.03.2015)  

 
 
Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 28.05.2015    
Zeit: 16:00 - 18:22 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/6105/15-1 Freigabe der Parkfläche des Finanzamtes an den Wochenenden (Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 13.03.2015, eingegangen am 16.03.2015)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
  Bezüglich:
VO/6105/15
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Wermuth verdeutlicht anhand von Bildmaterial, um welche Parkflächen es sich handele und wie diese zu erreichen wären. Sowohl der Parkplatz am Behördenzentrum Nord (ehemalige Bezirksregierung) als auch die Parkfläche des Finanzamtes (Am Alten Eisenwerk) seien in der Woche durch Schrankenanlangen geregelt. Weiterhin handele es sich um Mitarbeiterparkplätze.

 

Frau Wermuth berichtet, dass bereits zwei Vereinbarungen existent sind. Die erste Vereinbarung über die Nutzung des Behördenparkplatzes wurde im Jahr 2000 zwischen der ehemaligen Bezirksregierung, heute Regierungsvertretung, und der Hansestadt Lüneburg getroffen. Eine weitere Vereinbarung zwischen dem Finanzamt und der Hansestadt Lüneburg stammt aus dem Jahr 2007, welche die Nutzung des Behördenparkplatzes „Am Alten Eisenwerk“ regelt. Wichtig sei hierbei jeweils der § 1 der entsprechenden Vereinbarung. Hieraus sei zu entnehmen, dass der Behördenparkplatz der ehemaligen Bezirksregierung an allen Wochenenden in der Zeit von Freitag 16.00 Uhr bis Montag 06.00 Uhr vom anderweitigen Verkehr gebührenfrei genutzt werden könne. Ein Parkleitsystem in der Bardowicker Straße weise auf die an den Wochenenden nutzbaren Parkflächen hin.

 

Der mit dem Finanzamt geschlossene Vertrag aus dem Jahr 2007 sehe jedoch lediglich eine Nutzung bei Zeiten hohen Verkehrsaufkommens vor. Exemplarisch werden hierfür das Stadtfest, die Sülfmeistertage, verkaufsoffene Sonn- und Feiertage sowie die Vorweihnachtszeit genannt. In diesen genannten Zeiten stellt das Land Niedersachsen die Parkflächen ebenfalls in der Zeit von Freitag 16.00 Uhr bis Montag 06.00 Uhr zur Verfügung.

 

Frau Wermuth nennt nachfolgend Argumente, die gegen eine Freigabe der Parkfläche des Finanzamtes an den Wochenenden sprechenrden:

 

 

-          Es bestehe eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Die Verkehrssicherungspflicht würde dann an den Wochenenden an die Hansestadt Lüneburg übergehen. Dies würde konkret bedeuten, dass gerade in den Wintermonaten ein Winterdienst für die Eis- und Schneebekämpfung abgestellt werden müsse.

 

-          Hohe Bewirtschaftungskosten durch das gliche zusätzliche Personalr den Winterdienst der Hansestadt Lüneburg sowie für den Verkehrsaußendienst (Halterermittlungen).

 

-          Die vertraglichen Regelungen sehen vor, die Parkfchen stets bis spätestens Montag um 06.00 Uhr vollständig zu räumen. Durch dort abgestellte Kraftfahrzeuge von Pendlern, Anwohnern und Besuchern gestalte sich eine schnelle Räumung als sehr schwierig.

 

-          Sollten Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden, so müsse die Hansestadt Lüneburg vorerst in Vorleistung treten, bis ggf. ein gerichtliches Verfahren abgeschlossen ist.

 

-          Die Lüneparken bewirtschaftet beide Parkplätze in der Vorweihnachtszeit und halte eine weitere Bewirtschaftung aus personeller Sicht für unangemessen und unwirtschaftlich.

 

-          Allenfalls in der Vorweihnachtszeit stoßen die Kapazitäten der Parkhäuser an ihre Grenzen; im Übrigen seien ausreichende Kapazitäten vorhanden.

 

-          Gebührenfreie Parkflächen würden zu einem Abwandern des Parkhausverkehrs führen und dies liege nicht im Interesse der Stadtverwaltung.

 

Die Brisanz der Thematik lasse sich ebenfalls bei der Neugestaltung des Kauflandparkplatzes ableiten. Kaufland habe sicherlich die gleichen Probleme mit Falschparkern. Durch eine neu installierte Schrankenanlage sei die Zufahrt des Parkplatzes nun außerhalb der Öffnungszeiten versperrt.

 

Ratsherr Meißner erläutert den Grund der Anfrage. Ein Parkplatz wäre nutzbar und der Parkplatz des Finanzamtes liege brach. Ferner erachtet er die Argumente gegen eine weitere Freigabe der Parkfläche am Finanzamt als nicht überzeugend. (Siehe Änderung gemäß Protokoll vom 04.11.2015)

 

Herr Stadtrat Moßmann wiederholt und fundamentiert die oben genannten Argumente. Weiterhin führt er aus, dass das Finanzamt kein großes Interesse an einer zusätzlichen Freigabe der Parkfläche habe.

 

Ratsherr Dr. Scharf und Ratsfrau Schmidt schließen sich der Argumentation der Stadtverwaltung an und sprechen sich ebenfalls gegen eine Freigabe aus.

 

Beigeordneter Blanck vertritt die Ansicht, dass die Parkfläche des Finanzamtes für Außenstehende ohnehin schlecht zu finden sei. Ein Grund hierfür sei unter anderem die Nichtanbindung an das Verkehrsleitsystem. Die Lüneburger selbst können auch auf den ÖPNV oder auf weitere bekannte Parkmöglichkeiten zurückgreifen. Es wäre nur vernünftig, an dieser Stelle nichts weiter zu investieren. Es solle alles beim Alten bleiben.

 

Ausschussvorsitzender Löb fast noch einmal den Sachverhalt zusammen und verweist auf eine gute ÖPNV Verbindung.


Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Prüfung bei Parkflächenbedarf zu gegebener Zeit wieder aufzunehmen.