Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Zu diesem Tagesordnungspunkt trägt Herr Schulz vor.
Er beginnt mit einer Karte aus dem Jahre 1774, auf der der natürliche Verlauf des Gewässers sichtbar wird. Im Jahre 1983 wurde der Raderbach ausgebaut. Durch die Flächenversiegelung im Bereich der Theodor-Körner-Kaserne, der Gebrüder-Heyn-Str. und der Otto-Brenner-Str. fließt das Regenwasser von den versiegelten Flächen in den Raderbach. Der Raderbach übernimmt damit die Funktion eines künstlichen Gewässers, ähnlich wie ein Regenrückhaltebecken. Bei längeren Trockenperioden – besonders in den Sommermonaten - fällt er jedoch häufig trocken, da die angrenzenden Waldflächen, wie sie noch um 1900 bestanden haben, als Wasserspeicher nicht mehr in dem Maße vorhanden sind. Nach § 39 Wasserhaushaltsgesetz besteht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Unterhaltung des Gewässers. Das gilt auch für künstliche Gewässer. Herr Schulz macht deutlich, dass der Raderbach vor allem deshalb gepflegt werden muss, um die Wassermassen bei den immer häufiger vorkommenden Starkregenereignissen aufnehmen zu können.
Der Vortrag ist als Anlage beigefügt.
Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:einstimmig Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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