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Beratungsinhalt: Ratsfrau Schellmann beantragt eine Änderung des Protokolls der Sitzung vom 26.02.2015, TOP 5 (Resolution: Keine Stimme für Fracking! (Antrag der Fraktion Die Linke vom 06.02.2015, Vorlage: VO/6062/15). In TOP 5, Absatz 5 der Niederschrift vom 26.02.2015 muss es richtig heißen: „Ratsherr Neubauer wendet ein, dass es sich auch bei der Grundwasserförderung und bei der Geothermie um eine Frackingmethode handele; daher könne man Fracking nicht generell ausschließen. Ratsfrau Schellmann stimmt dem zu und gibt außerdem zu bedenken, dass man im Nachherein konventionelles Fracking, da es seit über 40 Jahren genehmigt sei und auch praktiziert werde, aus Vertrauensschutz den Betrieben gegenüber, die viele Arbeitsplätze sicherten, nicht verbieten könne. Deswegen ginge dieser umfassende Antrag zu weit, soweit er sich auch auf das konventionelle Fracking beziehe.“
Vorbehaltlich dieser Korrektur lässt Ratsherr Neubauer über die Protokolle vom 24.11.2014 und vom 26.02.2015 abstimmen.
Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz genehmigt das Protokoll vom 24.11.2014 und das (geänderte) Protokoll vom 26.02.2015 mehrheitlich bei 2 Enthaltungen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:7 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:2 |
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