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Auszug - Kulturforum Lüneburg e.V. - Verlängerung der Befreiung von Mietzinsen  

 
 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.04.2015    
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Musikschule Lüneburg
Ort: Sankt-Ursula-Weg 7, 21335 Lüneburg
VO/6120/15 Kulturforum Lüneburg e.V. - Verlängerung der Befreiung von Mietzinsen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, das Kulturforum sei ein wichtiger Kulturpunkt und werde von der Stadt seit Gründung in den 80er Jahren durch Verzicht auf Erhebung des Mietzinsesr die Flächen und Gebäude und zeitweilig auch durch Projektkostenzuschüsse unterstützt. Auch die Sparkassenstiftung rdere das Kulturforum mit regelmäßigen Zuschüssen. In der Scheune und dem Haupthaus stünden nun einige dringende Reparaturen an, die die Stadt als Eigenmerin der Geude tragen müsse. Auch die Technik müsse überarbeitet werden und man sei dabei, die Finanzierungsmöglichkeiten gemeinsam mit der Sparkassenstiftung und dem Förderverein zu prüfen. Um dem Verein Planungssicherheit r die anstehenden Aufgaben und Aktivitäten zu geben, solle schon jetzt der Verzicht auf Erhebung des Mietzinses, dessen Frist mit Ablauf des Jahres 2016 endet, um weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2021 festgeschrieben werden. So könne die Stadt die wichtige Arbeit des Kulturforums, die weit über die Stadtgrenzen hinaus wirke, weiter unterstützen und fördern.

 


Beschluss:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Kulturforum Lüneburg e.V. werden die laut bestehendem Mietvertrag zur Verfügung gestellten Flächen mit den darauf befindlichen Gebäuden bis zum 31.12.2021 zu den Konditionen des bestehenden Mietvertrages weiterhin mietfrei überlassen, unter der Bedingung, dass der Verein sie für seine satzungsgemäßen Zwecke verwendet.