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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt einstimmig den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 43 GemHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2014 für folgende Sachverhalte zu:
Der Rat nimmt die Fälle von unerheblicher Bedeutung in Bezug auf außer- und überplanmäßige Auszahlungen zur Kenntnis
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