Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Herr Eberhard informiert anhand einer Präsentation über die zunehmende Bedeutung der Lückenbebauung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB), da Bauland immer knapper werde. Entscheidend für die Zulässigkeit einer Lückenbebauung sei es u.a., dass sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung (gestalterisch) einfüge. Daraus resultiere zwangsläufig, dass Mischsiedlungen einen größeren Ermessensspielraum für mögliche Lückenbauten zulassen würden.
Auf Nachfrage von Ortsratsmitglied Rosenkranz teilt Herr Eberhard mit, dass unter der o.g. „Umgebung“ in der Regel ein Straßenzug oder Baublock zu verstehen sei.
Herr Eberhard erläutert Beispiele für mögliche und zweifelhafte Lückenbauten auch mit mehreren Gebäuden auf einer Grundstücksfläche.
Die Sitzung wird für Fragen der Bürgerinnen und Bürger unterbrochen.
Ortsbürgermeisterin John bedankt sich bei Herrn Eberhard für den Vortrag. Beschluss:
Der Ortsrat nimmt Kenntnis. |
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