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Auszug - Rahmenbedingungen für Lückenbebauung nach dem Baugesetzbuch  

 
 
Sitzung des Ortsrates Oedeme
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Oedeme Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 19.03.2015    
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums Oedeme
Ort: Schulzentrum Oedeme
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Eberhard informiert anhand einer Präsentation über die zunehmende Bedeutung der Lückenbebauung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB), da Bauland immer knapper werde. Entscheidendr die Zulässigkeit einer Lückenbebauung sei es u.a., dass sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der heren Umgebung (gestalterisch) einfüge. Daraus resultiere zwangsläufig, dass Mischsiedlungen einen größeren Ermessensspielraum für mögliche Lückenbauten zulassen würden.

 

Auf Nachfrage von Ortsratsmitglied Rosenkranz teilt Herr Eberhard mit, dass unter der o.g. „Umgebung“ in der Regel ein Straßenzug oder Baublock zu verstehen sei.

 

Herr Eberhard erläutert Beispiele für mögliche und zweifelhafte Lückenbauten auch mit mehreren Gebäuden auf einer Grundstücksfläche.

 

Die Sitzung wird für Fragen der Bürgerinnen und Bürger unterbrochen.

 

Ortsbürgermeisterin John bedankt sich bei Herrn Eberhard für den Vortrag.


Beschluss:

 

Der Ortsrat nimmt Kenntnis.