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Ratsherr Kuhn leitet gem. § 72 Abs. 3 Satz 4 NKomVG, § 5 Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Rates die Wahl der Sitzungsleitung, da der Vorsitzende, Beigeordneter Blanck, sowie seine Stellvertretung, Ratsherr Srugis, nicht an der Sitzung teilnehmen können.
Beigeordneter Dörbaum schlägt Ratsherrn Kuhn als Sitzungsleitung für die heutige Sitzung vor. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
Ratsherr Kuhn eröffnet die Sitzung um 16:02 und begrüßt die Ausschussmitglieder sowie Herrn Schodder von der Purena GmbH. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest.
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