Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Herr Werner, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger, trägt zur Umsetzung der Regelungen der 1. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz vor, insbesondere zu den Einzelraumfeuerungsanlagen. Er gibt einen Überblick über die Emissionsgrenzwerte für CO² und Feinstaub und erläutert, welche gesetzlichen Fristen zur Außerbetriebnahme zu beachten sind.
Anschließend beantwortet er Fragen der Ausschussmitglieder.
Die Präsentation ist als Anlage beigefügt. Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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