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Auszug - Grundschule Ochtmissen - heute und zukünftig, Vortrag der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 23.02.2015    
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sportpark Ochtmissen, Zum Wikinger
Ort: Sportpark Ochtmissen, Zum Wikinger, Vögelser Str. 20, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Ortsbürgermeister Schultz gibt einen Rückblick. Der Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Ortsratssitzung am 1. Juli 2014 mit Brisanz diskutiert. Die Mitglieder des Ortsrates Ochtmissen hatten sich über den verspäteten Informationsfluss seitens der Verwaltung beschwert. Mittlerweile habe ein Gespräch zwischen den Ortsbürgermeistern, den Ortsvorstehern, den Dezernenten und Oberbürgermeister Mädge stattgefunden. Man habe sich einvernehmlich dahingehend verständigt, dass die Ortsräte künftig über wichtige die Ortschaft betreffende Belange, insbesondere in Angelegenheiten wie z.B. Kita, Schule und Baumaßnahmen, rechtzeitig vorher informiert werden. Zur Klarstellung der Situation an der Grundschule Ochtmissen (GS Ochtmissen) bittet Ortsbürgermeister Schultz um einen Vortrag der Verwaltung.

 

Bereichsleiter Wiebe (Bereich Bildung und Betreuung) bedankt sich für die einleitenden Worte und stellt klar, dass die Auswirkungen zur Einrichtung einer Kooperationsklasse an der GS Ochtmissen auch von der Verwaltung eindeutig unterschätzt wurden. Im September 2014 ging die Kooperationsklasse an den Start. Leider sei zu Beginn nicht Alles so gelaufen, wie es sich die beiden Schulen, die Verwaltung und die Ortschaft Ochtmissen gedacht haben. Die Ausstattung sowie die Einrichtung waren nicht komplett. Die Lehrkräfte signalisierten trotzdem ihre Bereitschaft zur Einführung der Kooperationsklasse, da aus Erfahrung anfangs nur selten optimale Bedingungen vorliegen würden. Die Lage im Sanitärbereich war jedoch nicht tragbar. Hinzu kam, dass spezielle bel zur Einrichtung der Klasse verspätet geliefert wurden. Unter diesen Umständen haben die Lehrkräfte und die Eltern entschieden, die Schüler vorläufig ihren Rückzug zur Schule Am Knieberg antreten zu lassen. Die Elternschaft und die Lehrkräfte beider Schulen haben jedoch ihr Votum geäert, dass die Kooperation aufrecht erhalten bleiben soll. Es gehe um Schülerinnen und Schüler der Schule Am Knieberg, die die GS Ochtmissen vier Jahre lang besuchen und die Grundschulzeit von Klasse 1 bis 4 durchlaufen. Es würden aber keine weiteren Kooperationsschüler in dieser Zeit nachrücken.

 

Mittlerweile sei die Schulausstattung komplettiert und der Sanitärcontainer aufgestellt worden. Ebenso seien erforderliche Umbauten im Innenbereich abgeschlossen, so dass die Einführung der Kooperationsklasse und damit die integrative Beschulung erneut an den Start gehen nnen.

 

Frau ttcher (Leiterin der GS Ochtmissen) informiert über das dagogische Konzept der Kooperationsklasse. Nachdem Eltern im letzten Jahr den Wunsch geäert hätten, ihr behindertes Kind kooperativ beschulen zu lassen, nahm die GS Ochtmissen Kontakt mit der Schule Am Knieberg auf. Seit Mai 2014 wurde die Einrichtung einer Kooperationsklasse an beiden Schulen diskutiert. Das Schulgesetz gewährleiste eine integrative Beschulung, wenn die rechtlichen Möglichkeiten es zulassen. Da der Container auf dem Gelände der GS Ochtmissen frei wurde, stand der Einrichtung einer Kooperationsklasse zunächst nichts im Wege. Die Umsetzung erwies sich jedoch schwieriger als gedacht, wie Herr Wiebe bereits ausführlich erläutert habe.

 

Frau ttcher teilt weiter mit, dass es nunmehr geplant sei, sieben Schüler der Schule Am Knieberg integrativ mit der Eingangsstufenklasse (bestehend aus Schülern der 1. und 2. Klasse) der GS Ochtmissen zu beschulen. Dabei gehe es in erster Linie darum, dass die Kinder beider Schulen gemeinsame Unterrichtssequenzen durchlaufen. In der Regel wird mit der integrativen Beschulung in den musischen Fächern (Musik, Sport, Kunst) angefangen. Je nachdem was die Kooperationsklasse zulasse und was in der Zusammenarbeit mit den Lehrkräften möglich sei, würde das Spektrum entsprechend erweitert werden.

 

Da sich die Situation nach den anfänglichen Problemen (s.o.) nun geändert habe, werden die Schüler der Schule Am Knieberg zur GS Ochtmissen zurückkehren. Der ehemalige Raum der 4. Klasse sei soweit hergerichtet, so dass die Kooperationsklasse fortgesetzt werden nne. Es gehöre auch zum Leitbild und zum Schulprogramm der GS Ochtmissen, dass alle Kinder des Altdorfes in Ochtmissen die Möglichkeit erhalten sollen, dort eingeschult zu werden. Die GS Ochtmissen verfüge über umfangreiche Kenntnisse im Hinblick auf inklusives Arbeiten und freue sich daher darauf, die Schüler der Schule Am Knieberg bald wieder in Ochtmissen begrüßen zu können.

 

Herr Eckhard (Leiter der Schule Am Knieberg) berichtet über seine langjährige und positive Erfahrung kooperativer Beschulung aus Stade. Auch für die Schule Am Knieberg stellen Kooperationsklassen nichts Neues dar und würden bereits seit vielen Jahren erfolgreich betrieben werden. Leider werde mit Einführung des Inklusionsgesetzes seit 2013 das Thema Inklusion mit kooperativer Beschulung oftmals vermengt. Tatsächlich stelle die Kooperationsklasse lediglich ein Übergangsmodell zur Inklusion dar. Wenn der Förderbedarf im Bereich der geistigen Behinderung festgestellt werde, stünden pro Kind und pro Woche fünf Förderschulstunden zur Verfügung. An dieser Stelle knüpfe das Modell Kooperationsklasse an. Hier entstünden neue Voraussetzungen, wenn die Schule Am Knieberg mit einer Förderschullehrkraft und einer Erzieherin zur GS Ochtmissen in eine „normale“ Grundschulklasse kommen. Davon können unter gewissen Voraussetzungen nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Grundschullehrkräfte profitieren. Den Kindern der GS Ochtmissen können andere Lernmöglichkeiten aufgezeigt und Rückzugsmöglichkeiten geschaffen werden, weil sie anders lernen, als lernbehinderte Schüler. Das bedeute gleichzeitig eine höhere Flexibilität, wobei gezielt auf Erdungs- und Überforderungserscheinungen der Kinder reagiert werden könne. Die Praxis beweise, dass die Kooperationsklasse ein erfolgreiches Übergangsmodell zur Inklusionsklasse darstelle. Es sei aber noch ein langer Weg, bis man in Zukunft von einer inklusiven Schule und Gesellschaft sprechen könne.

 

Abschließend stellt Herr Eckhard klar, dass die GS Ochtmissen schon vor Jahren ein Kooperationsklassenmodell angeregt habe. Leider konnten die räumlichen Voraussetzungen und pädagogischen Anforderungen nicht schon eher geschaffen werden. Auch daure es zu lange, bis der endgültige rderbedarf seitens der Landesschulbehörde festgestellt werde. In diesem Fall war dies erst im September 2014 der Fall, also drei Wochen nach Schulstart. Es seien also viele Dinge schief gelaufen, ohne irgendjemandem eine Schuld zuweisen zu wollen. Zwischen den beiden Schulen habe es inhaltlich aber nie eine Unstimmigkeit gegeben. Die Perspektive einer Kooperationsklasse war stets auf beiden Seiten gegeben. Nachdem nun die o.g. Hindernisse beseitigt wurden, freue man sich daher auf den Neustart der Kooperationsklasse an der GS Ochtmissen innerhalb der nächsten zwei Wochen.

 

Ortsratsmitglied Witt fragt, ob es eine Begrenzung bei der Aufnahme von Schülern in einer Kooperationsklasse gebe und wie viel Lehr- und Betreuungskräfte auf eine Klasse kommen. Herr Eckhard teilt mit, dass die Größenordnung bei sieben Schülern pro Klasse liege, ausnahmsweise könnten es aber auch mal bis zu neun Schüler sein. In einer Klasse seien immer eine Förderlehrschulkraft und eine Erzieherin tätig.

 

Ortsratsmitglied Deja bemängelt das Modell der Kooperationsklasse hinsichtlich der Auswahl und Zusammensetzung der Schüler, da die örtlichen und nachbarschaftlichen Beziehungen der Kinder teilweise unberücksichtigt blieben. Darüber hinaus beruhe es weitestgehend auf dem Ansatz der Barrierefreiheit. Das widerspreche dem Gedanken der Inklusion. Frau ttcher stimmt der Aussage soweit zu. Man müsse aber die Situation momentan so hinnehmen und die Kooperationsklasse als Chance und erfolgreichen Mittelweg zur Inklusion sehen.

 

Ortsratsmitglied Plikat fragt, wie mit einem rderschulkind umgegangen werde, dass nach Ablauf des ersten Jahres der Kooperationsklasse, also mit Beginn der zweiten Jahrgangsstufe, auch inklusiv beschult werden möchte. Frau ttcher teilt mit, dass in so einem Fall die Möglichkeit bestehe, die Beschulung in einer Integrationsklasse zu beantragen oder unter gegebenen Voraussetzungen die Aufnahme in einer anderen Kooperationsklasse zu verhandelnre. Ortsratsmitglied Plikat hakt nach, ob es hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Stunden einer Betreuungskraft nicht wesentlich sinnvoller wäre, bei einer ausreichenden Anzahl an Kindern mit geistiger Behinderung diese in einer normalen Klasse inklusiv zu beschulen als in einer Kooperationsklasse. Frau ttcher erläutert, dass dies ein Problem der Klassenfrequenz sei und oftmals zu einem Doppeljahrgang führen würde. Die Möglichkeiten für eine Änderung der Klassenfrequenz seien an der GS Ochtmissen als einzügige Schule stark eingeschränkt.

 

Ortsratsmitglied Deja ergänzt, dass nach der bundesweiten Statistik auf jede zweite Klasse ein Kind mit geistiger Beeinträchtigung zuzuordnen wäre. Insofern sei es eine politische Frage, ob man derartige Integrationsgruppen benötige oder bei dieser Größenordnung nicht von vornherein inklusiv vorgehen sse. Das Modell der Kooperationsklasse sei als Mittelweg zur Inklusion nur ein Ansatz. Die Politik müsse aber die Konsequenzen für die Umstellung zur Inklusion tragen und zielführende Übergangslösungen schaffen. Es sei aus Sicht der Elternschaft nicht tragbar, dass einige Kinder aufgrund des dargestellten Szenarios eine wohnortsferne Schule besuchen müssten. Herr Eckhard stellt klar, dass eine Prinzipiendiskussion angesichts des bereits in Kraft getretenen Inklusionsgesetzes sinnlos sei. Gleichwohl habe die Politik im Land Niedersachsen erkannt, dass die Inklusion sehr schlecht vorbereitet sei. Das Modell der Kooperationsklasse stelle nur ein Übergangsangebot dar, das von den Schülern und Eltern angesichts der Situation gerne angenommen werde. Bis zur endgültigen (gesellschaftlichen) Inklusion würde es noch ein langer Prozess und steiniger Weg bleiben.

 

Ortsratsmitglied Deja betont, dass Inklusion nicht nur Aufgabe der Schule sei. Vielmehr sei die Gesellschaft bei der Umsetzung des Inklusionsgedanken gefordert und einzubeziehen.

 

Ortsratsmitglied Plikat bittet um eine Darstellung des Schulalltages in einer Kooperationsklasse. Herr Eckhard knüpft an die o.g. Informationen von Frau Böttcher an. Neben den klassischen Kooperationsfächern rden verschiedenste Gruppenarbeiten und individualisierte Arbeitsformen stattfinden. Dabei erleben schwächere Grundschüler oftmals die Situation, für die geistig behinderten Schüler in die Rolle des Lehrenden zu schlüpfen. Ansonsten werde versucht, die Kinder mit geistiger Beeinträchtigung an den „normalen“ Grundschulunterricht heranzuführen, was sehr unterschiedlich gelinge. Frau ttcher ergänzt, dass die Grundschüler auch ein gewisses Bewusstsein entwickeln, ihr Wissen an andere Kinder vermitteln zu können. Bei der kooperativen Beschulung stehe das Miteinander von normalen und geistig behinderten Schülern im Vordergrund.

 

Ortsrgermeister Schultz bedankt sich bei den Vortragenden r die Informationen und bei den Ortsratsmitgliedern r die Beiträge. Es sei wichtig, dass der Ortsrat Ochtmissen bei Schulangelegenheiten laufend und rechtzeitig informiert werde, um konstruktiv mitwirken zu können. Er bittet Herrn Wiebe um einen Bericht über die Zukunft der GS Ochtmissen.

 

Herr Wiebe teilt mit, dass insgesamt 7.800 Schülerinnen und Schüler die städtischen Schulen besuchen, wobei 90 Schüler in der GS Ochtmissen untergebracht seien. Die Gesamteinwohnerentwicklung steige leicht an, so auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der GS Ochtmissen. In den letzten Jahren verzeichnete eine Grundschulklasse in Ochtmissen durchschnittlich 20 Kinder. Diese Klassenstärke bleibe anhand der zu Grunde gelegten Geburtenstatistik auch mittelfristig konstant. Die Schule werde daher auch künftig einzügig geführt werden. Darüber hinaus betrachte man auch die langfristige Schulsituation. Hier nnte ein möglicher Ausbau der Bautätigkeit in der Ortschaft Ochtmissen sowie der Effekt eines Austausches der Einwohnerschaft (Beispiel GS Rotes Feld) eine wichtige Rolle spielen. Die Entwicklung werde für die Ortschaft Ochtmissen in den nächsten 10 Jahren weiter beobachtet und berücksichtigt werden.

 

Auf Nachfrage von Ortsratsmitglied Deja teilt Herr Wiebe mit, dass sich die Aussagen lediglich auf das „Altdorf“ Ochtmissen beziehen. Würde man den Bereich Krähornsberg einbeziehen, ergäben sich Probleme bezüglich der Einzügigkeit der GS Ochtmissen. Ortsbürgermeister Schultz weist zur Problematik der Erweiterung und einem Ausbau der GS Ochtmissen auf eine Grundsatzdiskussion in den 90er Jahren hin. Damals war ein Ausbau der Schule aus diversen Gründen nicht möglich, heute stelle sich die Situation anders dar. Herr Wiebe stellt klar, dass ein Anbau nur sehr begrenztglich sei. Die Aufstellung des Containers sei nur eine vorübergehende Lösung. Wenn man den Bereich Krähornsberg jedoch komplett dem Schulbezirk Ochtmissen zuordnen würde, wären eine Zweizügigkeit der Schule und damit die Einrichtung von vier weiteren Klassenräumen unumgänglich. Eine Prüfung der Statik habe ergeben, dass das vorhandene Gebäude kein zweites Stockwerk tragen würde. Ein entsprechender Ausbau auf dem Schulgelände sei nicht realisierbar. Abschließend teilt Herr Wiebe mit, dass der Container vom Schulhof entfernt werden nnte, sobald die Kooperationsklasse in vier Jahren aufgelöst werde und die Schulsituation dies zulasse. Des Weiteren nehme zurzeit der Bedarf an der Übermittagsbetreuung (ÜMI) zu. Es werde daher geprüft, ob diese im nächsten Schuljahr auf das notwendige Maß aufgestockt werden nne. In den nächsten Jahren werde in diesem Zusammenhang auch das Thema Ganztagsschule auf die GS Ochtmissen zukommen. Ortsbürgermeister Schultz bittet darum, den Ortsrat Ochtmissen in dieser Angelegenheit rechtzeitig einzubeziehen.

 

Ortsratsmitglied Soldan bittet um Auskunft zur Situation der Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Bereich Hagemannsweg/Landwehrgraben entlang der B4. Herr Wiebe erläutert, dass es den Kindern an der Grenze zum Flecken Bardowick bei Bedarf und in Abstimmung mit den Schulleitungen auch weiterhin glich sein wird, die Grundschule in Bardowick zu besuchen.

 

 


Ergebnis:

 

Der Ortsrat nimmt den Vortrag zur Kenntnis.