Bürgerinformationssystem
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Oberbürgermeister MÄDGE beantwortet die Einwohnerfragen wie folgt:
1. Frage Es gebe Urteile, die dies ausschließen. Andere Städte haben per Satzung eine Vergnügungssteuer von 20% festgesetzt, was durch Gerichte nicht verfassungsrechtlich beanstandet worden sei.
2. Frage In anderen Bereichen werden auch Erhöhungen vorgenommen. Seit der letzten Erhöhung der Vergnügungssteuer haben sich keine Mindereinnahmen ergeben, somit sei das Ziel leider nicht erreicht worden.
3. Frage Alle anderen Einnahmequellen seien hinreichend geprüft worden.
4. Frage Es sei bekannt, dass die Spielhallenbetreiber in den Spielerschutz investieren. Die Einnahmen durch die Vergnügungssteuer seien nur ein geringen Anteil für die Sozialausgaben.
5. Frage Das Für und Wider zur Erhöhung der Vergnügungssteuer sei ausreichend betrachtet worden. Es sei bedacht worden, dass eine Erhöhung Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen haben könnte. Dies sei auch bei anderen Steuern der Fall. Da die Umsätze nach der letzten Anhebung der Vergnügungssteuer nicht zurückgegangen seien, konnte der Verlust von Arbeitsplätzen nicht festgestellt werden.
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