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Auszug - Ausbau des Glasfasernetzes in der Hansestadt Lüneburg (Anfrage der Gruppe FDP/Rentner vom 19.09.2014, eingegangen am 23.09.2014)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.11.2014    
Zeit: 16:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5884/14 Ausbau des Glasfasernetzes in der Hansestadt Lüneburg (Anfrage der Gruppe FDP/Rentner vom 19.09.2014, eingegangen am 23.09.2014)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtkämmerin LUKOSCHEK beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu Frage 1)

Der Landkreis Lüneburg hat die Fa. OFP GmbH am 26.06.2013 mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein FTTB-Konzept (fiber to the building – Einrichtung eines Glasfasernetzes bis zum Gebäude) für den gesamten Landkreis Lüneburg beauftragt. Das Projekt startete mit einem Kick-Off am 28.08.13. Beteiligt waren:

  • die Hauptverwaltungsbeamten und weitere Vertreter der Einheits- und Samtgemeinden
  • das Breibandkompetenzzentrum Niedersachsen
  • die Wirtschaftsförderungsgesellschaft
  • die Beraterfirmen
  • sowie die Kreisverwaltung.

Dieses Gremium – auch Lenkungsgruppe genannt – hat seitdem weitere vier Mal getagt, um sich über wesentliche Projektzwischenschritte gemeinsam zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Daneben gibt es eine Projektgruppe, in der neben den Vertretern der OFP GmbH und der Kreisverwaltung die Wirtschaftsförderungsgesellschaft sowie der Bürgermeister der Samtgemeinde Scharnebeck, Herr Gerstenkorn, und der Bürgermeister der Samtgemeinde Ilmenau – bisher Herr Stebani (inzwischen aus dem Amt ausgeschieden) ständige Mitglieder sind. Die Projektgruppe hat sowohl die externen Berater als auch die Projektleitung bei der Prozessgestaltung wesentlich unterstützt.

Parallel dazu ist die Deutsche Telekom am 13.08.13 bei der Hansestadt Lüneburg vorstellig geworden und hat ihre Ausbaupläne für die Hansestadt Lüneburg mit VDSL vorgestellt. Bei dieser technischen Lösung wird die Verbindung zwischen dem Hauptverteiler (HVT) und dem Kabelverzweiger (KVZ) (graue Kästen, die grundsätzlich in jedem Ort und in jeder Siedlung zu finden sind), statt in Kupfer in Glasfaser ausgeführt (fibre to curb – FTTC). Mit der VDSL-Technik (V steht für „Vectoring“) sind Übertragungsraten im Download zwischen 50 und 100 MBit/s möglich.

In den darauf folgenden Wochen haben sich dann die Ausbaupläne der Deutschen Telekom für das Stadtgebiet konkretisiert und unter Berücksichtigung des Glasfaserausbaus anderer Provider im Stadtgebiet wurde ersichtlich, dass keine weißen NGA-Flecken (NGA= „Next Generation–Access“)verbleiben werden. Nach der Definition der aktuellen Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung Leerohre) liegt ein NGA-Netz vor, wenn eine Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s erreicht wird.

Am 05.05.14 ist der Auftrag des Landkreises an die OFP GmbH noch um die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Erstellung eines FTTC-Konzeptes ergänzt worden.

 

zu Frage 2)

Nach der bereits erwähnten Bundesrahmenregelung Leerohre ist die Bereitstellung oder Förderung des Aufbaus bzw. Nutzung passiver Netze (Tiefbauleistungen, Leerohre mit oder ohne Kabel sowie zugehörige Infrastrukturkomponenten einschließlich Kabelschächte, Verteilerpunkte und Abschlusseinrichtungen), die anschließend von privaten Telekommunikationsunternehmen betrieben werden, durch die öffentlich Hand und/oder die Privatwirtschaft (auf der Grundlage des EU-Beihilferechtes) nur zulässig, wenn sie der Erschließung weißer NGA-Flecken dient.

Voraussetzung für eine solche Maßnahme ist, dass

  • innerhalb der nächsten drei Jahre keine Versorgung durch ein Telekommunikationsunternehmen – auch unter Nutzung aller regulatorischen Mittel sowie vorhandener geeigneter Infrastrukturen – zu erwarten ist (Durchführung eines sog. Markterkundungsverfahrens).
  • ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren stattgefunden hat,
  • die geförderte Investition zu einer wesentlichen Verbesserung der Breitbandversorgung führt; eine wesentliche Verbesserung liegt vor allem dann vor, wenn der ausgewählte Bieter erheblich neue Investitionen in das Breitbandnetz tätigt und die geförderte Infrastruktur auf dem Markt erheblich neue Möglichkeiten in den Bereichen der Breitbandversorgung und der Bandbreiten sowie des Wettbewerbs schafft. Ein belastbares Indiz für die Erfüllung der Fördervoraussetzung „wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung“ liegt beispielsweise bei einer Steigerung der Upload- und Downloadgeschwindigkeiten um 100 % oder mehr. Die erzielte Downloadrate muss mind. 30 Mbit/s betragen.

Die Deutsche Telekom hat Anfang 2014 mit dem Ausbau von VDSL im Stadtgebiet begonnen. Die Deutsche Telekom baut den gesamten Bereich mit der Ortsvorwahl 04131 aus. Somit werden auch die Gemeinden Bardowick, Reppenstedt, Wendisch Evern, Deutsch Evern und Adendorf vom schnelleren Internet profitieren. Es wird diesbezüglich auch auf den Pressebericht in der LZ vom 07.05.14 hingewiesen. Ziel der Deutschen Telekom ist es, den Ausbau im Stadtgebiet im 1. Quartal 2015 fertig zu stellen.

Aufgrund dieser Entwicklung gab es nach den obigen Ausführungen zur Bundesrahmenregelung Leerrohre keine Grundlage mehr, die Hansestadt Lüneburg sowie die übrigen Gemeinden mit der Ortsvorwahl 04131 in die weiteren Planungen des Landkreises einzubeziehen.

 

zu Frage 3)

Die Beantwortung dieser Frage erübrigt sich aufgrund der Ausführungen.

 

zu Frage 4)

Die Beantwortung dieser Frage erübrigt sich aufgrund der Ausführungen.

 

zu Frage 5)

Die Deutsche Telekom hat mit einer Fertigstellung im 1. Quartal 2015 geplant.

 

Ratsherr KIESEL gibt zu, dass ihm diese Informationen und auch der Zeitungsartikel nicht bekannt gewesen seien. Er bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(II)