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Auszug - Errichtung eines Fahrradweges in der Erbstorfer Landstraße (Antrag der CDU-Fraktion vom 15.09.2014, eingegangen am 16.09.2014)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.11.2014    
Zeit: 16:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5871/14 Errichtung eines Fahrradweges in der Erbstorfer Landstraße (Antrag der CDU-Fraktion vom 15.09.2014, eingegangen am 16.09.2014)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter DÖRBAUM beantragt den Antrag der CDU-Fraktion in den Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen.

 

Ratsherr DR. SCHARF beantragt den Tagesordnungspunkt heute zu beraten und zu beschließen.

Das Thema beschäftige die Eltern in dem Wohngebiet seit langer Zeit. So sei die Tochter einer Familie bereits in zwei Unfälle auf der Erbstorfer Landstraße verwickelt worden.

Im Verkehrsausschuss sei das Thema zwei Mal angesprochen und eine Prüfung versprochen worden. Nach einer umfassenden Stellungnahme aus September 2014 mit einer Auswertung einer Zählung aus Mai 2014 lautete der Verwaltungsvorschlag, eine Querungshilfe auf Höhe der Fuchswegs zu errichten. Dies sei seiner Meinung nach nur die zweitbeste Lösung, da die beste Lösung ein kurzer Fahrradweg auf der südlichen Seite der Erbstorfer Landstraße sei.

Die genannten Hinderungsgründe für eine schnelle Lösung - Landesforsten, Bundeswehr und Landesbehörde für Straßenbau, die eine Veränderungssperre über das Gebiet verhängt habe – könne er widerlegen. Die Bundeswehr dulde die Nutzung des Fuchsweges seit Jahrzehnten. Laut einem Vertreter der Landesforsten seien diese einverstanden mit der Hansestadt Lüneburg zu verhandeln. Und ein Mitarbeiter der Landesbehörde für Straßenbau sei bereit eine Prüfung trotz der Veränderungssperre vorzunehmen.

Diese Chance müsse umgehend zur Vermeidung weiterer Unfälle ergriffen werden.

 

Beigeordneter DÖRBAUM betont, dass der Schutz der Radfahrer und Fußgänger Priorität habe. Es gebe die Möglichkeiten einer Ampel, wie von der CDU-Fraktion vorgeschlagen, oder einer Querungshilfe, wie von der Verwaltung vorgeschlagen.

Da rund 70% der Personen, die dort queren, aus der östlichen Richtung, vom Ebensberg kommen, müssten diese bei dem Vorschlag der CDU-Fraktion zunächst bis zur Ampel fahren, um dann die Straße zu überqueren und anschließend auf der anderen Straßenseite wieder ein Stück zurückfahren. Da diesen Umweg die wenigsten fahren, sei der Verwaltungsvorschlag mit der Querungshilfe seiner Meinung nach die bessere Lösung.

Es solle eine Prüfung und Beratung im Verkehrsausschuss erfolgen, um den besten Schutz und eine Dauerhaftigkeit zu gewährleisten.

 

Ratsherr LÖB macht darauf aufmerksam, dass Prioritäten gesetzt werden müssen. Da die CDU-Fraktion sich für die A 39 einsetze, seien die Möglichkeiten zur Findung von Radwegen und Querungen in diesem Bereich schwieriger. Jedoch müsse hier eine Entscheidung für den Kraftfahrzeug- oder für den Radverkehr getroffen werden. Beides gleichzeitig sei nicht möglich.

Da die Radfahrer die Zukunft der Hansestadt Lüneburg seien, müsse eine Lösung für diese gefunden werden.

 

Stadtrat MOßMANN zeigt auf, dass die Unterhaltung und der Zustand des Fuchswegs bei den bisherigen Überlegungen außer Acht gelassen wurden. Die Eltern wollen jedoch einen sicheren Schulweg für ihre Kinder über den Fuchsweg zu den Schulen.

Mit den Landesforsten gebe es Verhandlungen zum Grunderwerb für die Querungshilfe und zur Verschwenkung der Fahrbahn, aber insbesondere zur Unterhaltung des Fuchswegs. Da er momentan unbeleuchtet sei und nur geringfügige durch die Landesforsten unterhalten werde, könne er nicht als sicherer Schulweg im Winter angeboten werden.

Ebenso gebe es nur einen sporadischen Winterdienst auf der Privatstraße des Bundes.

Die Landesbauverwaltung verhandle momentan nicht mit Hansestadt Lüneburg aus den bekannten Gründen.

Eine vernünftige Lösung sei momentan nicht umsetzbar, da die Hansestadt Lüneburg ein den benötigten Grundstücken kein Eigentum habe. Sollte jedoch eine Lösung gefunden werden, werde diese mit hohen Kosten verbunden sein, die im Haushalt 2015 nicht bereitgestellt seien.

Auf Nachfrage von Bürgermeister MEIHSIES erläutert Stadtrat MOßMANN, was der Hintergrund der Veränderungssperre sei. Die Landesstraßenbauverwaltung habe seinerzeit die Hansestadt Lüneburg zur Bekanntmachung des Planungsvorhabens A 39 beauftragt. Somit liege nach dem Bundesfernstraßengesetz eine Veränderungssperre auf dem Planungsgebiet.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Antrag auf Überweisung in den Verkehrsausschuss wird mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen der CDU-Fraktion und 2 Enthaltungen der Fraktion die Linke und einer Enthaltung der Gruppe FDP/Rentner angenommen.

 

(III)