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Auszug - Sandabbau Häcklingen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 24.11.2014    
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5605/14-1 Sandabbau Häcklingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Schulz, VolkerBezüglich:
VO/5605/14
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Schulz, Volker
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat Moßmann führt in die Thematik zum Sandabbau Häcklingen ein und erläutert, dass sich eine Bürgerinitiative gegründet hat und schriftlich aufführt, dass sie Naturschutzbelange gefährdet sehe. Der Landkreis Lüneburg hat dies aufgegriffen und eine naturschutzfachliche Kartierung als erforderlich angesehen. Diesem Standpunkt entsprechend hat die Hansestadt Lüneburg eine entsprechende Kartierung von dem Vorhabenträger gefordert.

 

Herr Schulz trägt anhand einer Präsentation mit entsprechendem Kartenmaterial vor. Es gibt eine bestandskräftige, rechtmäßige Planfeststellungsgenehmigung für das Vorhaben Sandabbau und Gewässerherstellung.

 

Insgesamt gebe es zwei Konfliktfelder:

 

  • den „Menschen“ mit dem Anliegen, von Staub und Lärm nicht beeinträchtigt zu werden und
  • die „Natur“, welche im Sinne des Naturschutzrechtes besondere Schutzanforderungen in Anspruch nimmt.

 

Herr Schulz erklärt, dass der Abtransport des Sandes, wie bisher genehmigt, weiter unverändert erfolgen soll. Herr Dr. Plath, Ortsvorsteher von Häcklingen, ist zu diesem Tagesordnungspunkt hinzugezogen worden. Er sagt, dass bei der ersten Bürgerversammlung zu der Planung, den Sandabbau fortzuführen, 60/70 Fahrzeuge angegeben wurden.

 

Ratsherr Srugis fragt nach der Möglichkeit, an die Bundesstraße anzuschließen.

 

Stadtrat Moßmann verweist auf die bisherige Korrespondenz und die Gespräche mit den zuständigen Fachbehörden des Bundes und des Landes. Diese haben eine Anschlussmöglichkeit an B4 und B209 grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings gäbe es einen kurzen Abschnitt zwischen dem Kreisel Hauptstraße/Uelzener Straße und Anschlussstelle B4/B209, an dem ein Anschluss denkbar wäre. Zu dieser Variante habe die NLStBV Zustimmung signalisiert. Er erläutert anhand der Karte die verkehrliche Sachlage.

 

Das beratende Mitglied Frau Höhne–Ebert fragt nach der Möglichkeit der Einsichtnahme in das Rechtsgutachten zu der entsprechenden Planfeststellung. Stadtrat Moßmann verweist auf den üblichen Weg über das Ratsbüro.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen:

Enthaltungen: