Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
TOP 7.1 Neubau Bewegungsräume und Sanierung Umkleiden und Duschen beim VfL Lüneburg; Benehmensherstellung mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde
Der Erste Stadtrat, Herr Koch, gibt bekannt, dass mit Schreiben vom 19.11.2014 die Niedersächsische Landesschulbehörde das erforderliche Benehmen für den Neubau der Bewegungsräume sowie die Sanierung der Umkleiden und Duschen beim VfL Lüneburg hergestellt hat. Die Stadt hat daraufhin beim Landkreis Lüneburg einen Antrag auf Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG gestellt.
TOP 7.2 Nutzung kommunaler Sporthallen in der Ferienzeit
Der Erste Stadtrat, Herr Koch, teilt mit, dass die vor zwei Jahren mit dem Landkreis Lüneburg, dem Kreissportbund und dem Sprecher des Lüneburger Sportbeirates getroffene Vereinbarung zur Nutzung kommunaler Sporthallen in der Ferienzeit, sich bewährt hat. Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Überlassung von zwei Dreifeldsporthallen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien ausreichend ist und eine Ausdehnung der Hallenkapazitäten wegen der gerade in der Ferienzeit durchzuführenden Wartungs- Reparatur- und Reinigungsarbeiten nicht in Frage kommt.
TOP 7.3 Erhebung Nutzungsentgelt in kommunalen Sport- und Gymnastikhallen
Der Erste Stadtrat, Herr Koch, gibt Kenntnis davon, dass in Niedersachsen immer mehr Kommunen dazu übergehen, für die Nutzung kommunaler Sporteinrichtungen ein Entgelt zu erheben. So hat die Landeshauptstadt Hannover vor einigen Wochen entschieden, für die Nutzung einer kleinen Sporthalle (bis 300 m2) einen „Betriebskostenzuschuss“ von 5 €/je Std., für die Nutzung einer Dreifeld-Sporthalle 38 €/je Std. zu erheben.
Als erfreulich ist anzumerken, dass die Stadt sich dieser Entwicklung bisher nicht angeschlossen hat.
TOP 7.4 Sportangebote für Asyl- und Flüchtlingskinder
Der Erste Stadtrat, Herr Koch, appelliert an die Sport- und Schützenvereine, die in Lüneburg aufgenommenen Flüchtlinge und Asylbewerber eine Teilnahme an den Sportangeboten zu ermöglichen. Bereits bestehende Angebote sind ein Beleg dafür, dass Vereine durch geeignete Maßnahmen einen wertvollen Beitrag zur Integration dieser schutzbedürftigen Menschen leisten können.
Der Geschäftsführer des VfL Lüneburg, Herr Schulte, gibt bekannt, dass der Landessportbund Niedersachsen mit der ARAG Sportversicherung eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge und Asylbewerber während der aktiven Sportausübung in Sportvereinen abgeschlossen hat. Die Versicherung ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verein und stellt für die Sportvereine keine zusätzliche finanzielle Belastung dar.
Der Sprecher des Lüneburger Sportbeirates, Herr Deja, würde es begrüßen, wenn eine Vielzahl von Vereinen ein spezielles Sportangebot für Flüchtlinge und Asylbewerber anbieten würden. Bei allem Engagement wird es den Vereinen jedoch schwerfallen, ohne finanzielle Unterstützung ein solches Angebot über einen längeren Zeitraum anzubieten.
Beschluss:
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