Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Aus Sicht von Herrn Nowak wäre eine besser nachvollziehbare Begründung für die Betriebskostenzuschüsse als Voraussetzung für eine fundierte Entscheidung wünschenswert.
Auf Nachfrage von Herrn Minks nimmt Herr Koch Stellung zu der in § 2 Nr.1 des Vertrages enthaltenen Laufzeit von 25 Jahren und verweist insbesondere auf die zeitliche Zweckbindung des Landeszuschusses. Des Weiteren erklärt er auf Nachfrage von Herrn Bögershausen, dass es keine expliziten Aufträge an die einzelnen Träger gegeben habe, sondern lediglich die allgemeine Aufforderung, sich an der Aufgabe Kinderbetreuung für unter 3jährige konstruktiv zu beteiligen.
Zu § 10 Nr.4 erklärt Frau Schwarzer auf Nachfrage von Frau Baumgarten, dass es sich um ein Darlehen von 180.000 € mit einer Laufzeit von noch 15 Jahren handele. Frau Baumgarten weist darauf hin, dass bei der evtl. später zu treffenden Entscheidung über eine Vertragskündigung die hier beschriebene Rückzahlungsverpflichtung des Darlehens in jedem Fall im Vorwege kommuniziert und berücksichtigt werden muss.
Frau Baumgarten lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, mit dem Ev.-luth Kindertagesstättenverband einen Betriebskostenzuschussvertrag entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage abzuschließen.
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