Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Gottfried-Keller-Straße / Abriss und Neubau eines Wohnhauses
Ratsherr Dr. Scharf weist darauf hin, dass in der o. a. Straße ein Wohnhaus nach Abriss durch einen Neubau ersetzt wurde, welcher nach seinem Dafürhalten wie ein Klotz wirkt, dort nicht hinpasst und sich auch nicht einfügt.
Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass sie bei der großen Anzahl von Bauanträgen nicht alle Bauvorhaben im Kopf präsent haben könne. Wenn genauere Auskünfte erwünscht sind, sollte zunächst einmal die Baumaßnahme konkreter benannt werden. Erst dann ist prüfbar, ob dort ein B-Plan mit Festsetzungen bestehen und ob diese eingehalten werden.
Sanierung / Erneuerung Turnhallen im Stadtteil Kaltenmoor / ÖPP—Verfahren
Ratsherr Petroll geht ein auf die Berichterstattung zu dem Freihhandelsabkommen EU/USA in dem u. a. vorgesehen sei, die nationale Gerichtsbarkeit zugunsten eines Schiedsgerichtes ohne Rechtsmittel auszuhebeln. Er warnt in diesem Zusammenhang davor, ÖPP-Verfahren weiterhin in die Überlegungen einzubeziehen, weil auch bei solchen Verfahren die Unterwerfung unter ein Schiedsgericht drohe.
Stadtbaurätin Gundermann stellt klar, dass letztendlich die Politik darüber entscheide, ob Baumaßnahmen in einem ÖPP-Verfahren durchgeführt werden sollen. Alle 3 bisher von der Stadt durchgeführten ÖPP-Verfahren konnten mit guten Preisen und guter Qualität in der Bauausführung zum Abschluss gebracht werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass es im ÖPP-Verfahren mehrere Varianten gäbe.
Ratsherr Manzke ergänzt, dass ÖPP-Verfahren nach deutschem Recht abgewickelt werden. Insofern ist dies nicht mit dem zitierten internationalen Freihandelsabkommen vergleichbar.
Neugestaltung Einmündungsbereich Willy-Brandt-Straße / An der Roten Bleiche / Verlegung Pflaster Radweg
Ratsherr Löb hat festgestellt, dass in der Radwegeführung die verlegten Pflastersteine quer und nicht längs verlegt wurden. Er möchte wissen, ob es hierfür einen besonderen Grund gäbe.
Fachbereichsleiterin Hesebeck entgegnet, dass besondere Gründe ihr nicht bekannt seien.
Die Anregung wird aufgenommen und hausintern noch einmal abgeklärt.
Angemerkt wird, dass die Baumaßnahme in die Zuständigkeit vom Radwegebeauftragten – Herrn Thöring – falle.
Weitere Anfragen liegen nicht vor.
Beschluss:
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