Bürgerinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 10.11.2014    
Zeit: 15:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Radwegeprogramm 2013 / Umsetzung von Baumaßnahmen / Dahlenburger Landstraße stadtauswärts zwischen Einmündung Theodor-Heuß-Straße / Verlegung des Radweges auf die Fahrbahn

 

Fachbereichsleiterin Hesebeck geht ein auf eine aus der CDU-Fraktion heraus erbetenen Wunsch, die geplante Maßnahme zur Verlegung der Radwegeführung auf die Straße einmal anhand von Plänen im Ausschuss darzulegen. Die Radwegeführung wurde bereits parallel im Verkehrsausschuss vorgestellt.

Anhand von Straßenquerschnitten wird auf die derzeitig bestehende Situation (Anlage I) sowie auf die geänderte Radwegeführung (Anlage II) näher eingegangen.

Die Maßnahme der Verlegung des Radweges stadtauswärts auf die Straße soll in Abschnitten durchgeführt werden. Noch im laufenden Jahr ist die Verlegung ab Höhe Vogelpark bis zur Einmündung Ostlandring vorgesehen.

Im Jahre 2015 ist die Fortsetzung der Maßnahme zwischen Einmündung Ostlandring bis Einmündung Zufahrt KVG-Gelände / Höhe Autohaus vorgesehen.

Mit dieser Absenkung in Höhe Vogelpark wurde bereits begonnen.

Nach Fertigstellung der Verlegung werden auch die Nebenanlagen zurückgebaut, so dass ein breiter Fußweg entstehen kann.

Von den dort stehenden Bäumen werden im Zuge der Durchführung der Maßnahmen einige weichen müssen. Diese werden jedoch durch neue Bäume ersetzt.

 

Ratsherr Dr. Scharf geht ein auf die zu dieser Thematik bereits geführte Beratung im Verkehrsausschuss. Er weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten habe. Grund hierfür sei, dass es seitens der CDU-Fraktion für gefährlich gehalten wird, die Radfahrer auf die Straße mitzuführen, zumal die Dahlenburger Landstraße als Zubringerstraße zu einer der meist befahrenen Straßen im Stadtgebiet gehört.

Seitens der CDU-Fraktion wird die geplante Maßnahme auch als nicht notwendig erachtet.

Sowohl Fuß- als auch Radweg sind in dem angesprochenen Bereich breit genug, als dass hier Änderungsbedarf gesehen wird. Auch sollte das Gefährdungspotential bei Schulbetrieb in der Igelschule nicht außer Acht gelassen werden.

 

Fachbereichsleiterin Hesebeck weist darauf hin, dass vorgesehen sei, diese Maßnahme Anfang Dezember 2014 im Zuge der Haushaltsplanberatungen noch einmal im Verkehrsausschuss vorzustellen.

 

Ratsherr Löb merkt an, dass die Thematik, Radfahrer auf der Straße zu führen, bereits hinlänglich im Verkehrsausschuss diskutiert wurde.

Es ist eindeutig nachgewiesen und belegt, dass es für den Radfahrer sicherer sei, auf der Straße mitgeführt zu werden als hinter einem Hochbord zu fahren. Ein erhöhtes Gefährdungspotential kann subjektiv so empfunden werden. Objektiv ist das Gefährdungspotential aber geringer. Mag sein, dass es derzeit noch ein Gewöhnungsprozess sei. Auf Dauer wird man die Radwegeführung auf der Straße jedoch als normal empfinden und auch so wahrnehmen.

Eine Diskussion über das Für und Wider sollte man nur auf sachlicher Ebene und nicht emotional und nach subjektiven Empfinden führen.

 

Ratsherr Manzke merkt hierzu an, dass die Dahlenburger Landstraße als Ausfallstraße und Zufahrt zum Busdepot vom Verkehrsaufkommen her nicht unbedingt mit anderen Straßen vergleichbar sei.

 

Fachbereichsleiterin Hesebeck ergänzt, dass auch die Polizei im Verkehrsausschuss vertreten sei. Auch die Polizei präferiert die Radwegeführung auf der Straße.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

Straßenzug „Auf der Höhe“ / Sanierung

 

Fachbereichsleiterin Hesebeck erklärt, dass auf Wunsch der CDU-Fraktion in Ergänzung zur geführten Haushaltsplanberatung noch einmal auf die geplanten Maßnahmen eingegangen werden soll.

Im laufenden Haushalt sind für den Ausbau ebenso für das Jahr 2015 jeweils 120.000 € eingestellt.

In Erinnerung wird gebracht, dass bereits vor Jahren diverse Variantenuntersuchungen vorgenommen wurden. Bereits seit 2007 wurde bezüglich der Umgestaltung der Straße ein reger Gedankenaustausch mit verschiedenen Bürgerinitiativen durchgeführt. Klar war von Anfang an, dass ein gewünschter Umbau bei entsprechender Ausbauqualität nur mit Fördermitteln zu realisieren sei. Schnell zeichnete sich eine Diskrepanz zwischen Fördermittelgebern und den Vorstellungen der dortigen Anlieger ab, deren vorrangiger Wunsch  darin bestand, den Straßenzug zu einer Wohnstraße umzubauen.

Eine solche Wohnstraße wäre jedoch nicht förderfähig. Eine Förderfähigkeit setzt voraus, dass es sich um eine Hauptverkehrsstraße handelt und eine ÖPNV-Liniendurchführung möglich ist.

Noch immer parken viele Anwohner am Straßenrand. Hinzu kommt, dass die Grunderwerbsverhandlungen gescheitert seien. Deshalb besteht auch keine Chance, eine der ins Auge gefassten 7 Varianten umzusetzen. Insofern wird man am Zustand der Straße nichts verändern können.

Deshalb hat man sich seitens der Verwaltung entschieden, jetzt eine Deckensanierung vorzunehmen. Beginnen wird man in einem I. BA von Norden kommend im Jahre 2015.

 

Ratsherr Manzke dankt für die CDU-Fraktion für die verständlich vorgetragene weitere Vorgehensweise bezüglich der vorgesehenen Maßnahmen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung nehmen den seitens der Verwaltung vorgetragenen Sachverhalt und die aufgezeigte weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.

 

 

Erbstorfer Landstraße -  Loewe-Center / Erreichbarkeit für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte

 

Fachbereichsleiterin Hesebeck erinnert an einen Presseartikel, in dem bereits vor 1 Jahr auf die schlechte Erreichbarkeit des Einkaufzentrums für Menschen mit Handicap hingewiesen wurde. Für erforderlich wurde gehalten, dass an aufgezeigter Stelle zur Überwindung des Höhenunterschiedes eine Rampe installiert werden sollte.

Seitens der Verwaltung wurden zwischenzeitlich Gespräche mit der in Berlin ansässigen Grundstücksverwaltung mit dem Ergebnis geführt, dass eine entsprechende Rampe jetzt gebaut werden soll. Die Arbeiten sollen im November 2014 zur Ausführung gelangen. Die Stadt beteiligt sich mit einem kleinen Kostenzuschuss an den Baukosten. Den größeren Teil der Kosten trägt der Grundstückseigentümer.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung  begrüßen die Umsetzung der für erforderlich gehaltenen Maßnahme ausdrücklich.

 

 

Breitbandkabelausbau im Stadtgebiet / Aufgetretene Probleme bei der Wiederherstellung des Straßenaufbaues nach Aufgrabungen

 

Fachbereichsleiterin Hesebeck berichtet darüber, dass die Telekom als Auftraggeber der Arbeiten eine europaweite Ausschreibung durchgeführt habe und die Aufgrabungsarbeiten innerhalb des Stadtgebietes in 3 Lose aufgeteilt habe.

Bei der Wiederherrichtung des Straßenzustandes nach Beendigung der Aufgrabungsarbeiten sind gravierende Mängel zutage getreten. Sehr viele Nacharbeiten werden erforderlich sein, weil Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Beispielsweise wurden über die durchgeführten Verdichtungen keine Nachweise geführt.

Die Verlegungsarbeiten wurden zwischenzeitlich zum Abschluss gebracht. Alle Aufgrabungen werden durch Vertreter der Bauverwaltung begangen und müssen abgenommen werden.

Es ist davon auszugehen, dass in etwa die Hälfte aller Aufgrabungsflächen wieder aufgemacht werden müssen.

Die Stadt muss da insofern konsequent gegenüber der Telekom auftreten, damit sie nicht Gefahr läuft, in einigen Jahren auf den Kosten für auftretende Folgeschäden hängen zu bleiben.

Die seitens der Bauverwaltung bestehende Verärgerung wurde dem für den Breitbandausbau zuständigen Bezirksleiter gegenüber sehr deutlicht zum Ausdruck gebracht.

Beeinträchtigungen werden während der Beseitigung der Mängel nicht zu verhindern sein.

 

Beigeordneter Dörbaum macht deutlich, das man auf die Telekom dergestalt einwirken sollte, dass zukünftig beachtet wird, dass nicht zahlreiche Baustellen gleichzeitig begonnen werden und letztendlich kaum eine hiervon zügig zum Abschluss gebracht werde.

Einige von ihm näher bezeichnete Stellen sollten zügig nachgebessert werden, weil diese für viel Unmut bei den Anliegern gesorgt haben. Der Telekom ist hier insgesamt mangelnde Fachaufsicht vorzuwerfen.

 

Fachbereichsleiterin Hesebeck führt aus, dass die Einflussmöglichkeiten der Stadt grundsätzlich beschränkt seien. Der Bereich Ordnung hat wegen mangelnder Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht Bußgeldverfahren gegenüber mehreren bauausführenden Firmen eingeleitet.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung nehmen den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis.

 

Weitere Mitteilungen im öffentlichen Teil liegen nicht vor.

 

 


Beschluss: