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Beratungsinhalt:
Bereichsleiter Eberhard weist darauf hin, dass der Verwaltung der „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen“ vorliegt. Die Stadt Lüneburg ist aufgefordert, zu diesem vorgelegten Entwurf mit Fristsetzung über den Landkreis Lüneburg an das Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Stellungnahme abzugeben. Anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes ist aufgelistet, welche Änderungsvorschläge zu den einzelnen Themenbereichen vorgesehen sind. Zu den einzelnen Themenbereichen wird näher ausgeführt, welche Stellungnahme seitens der Stadt Lüneburg zu dem vorgelegten Entwurf abgegeben werden soll. Verdeutlicht wird, dass sich die Stellungnahme, die seitens der Stadt abzugeben ist, sich ausschließlich auf den Bereich des Stadtgebietes beschränkt.
Ratsfrau Puschmann hat der Beschlussvorlage die Kurzfassung der seitens der Stadt Lüneburg vorgelegten Stellungnahme entnommen, dass der eigentliche vorgelegte Entwurf sehr umfangreich sei.
Bereichsleiter Eberhard merkt hierzu an, das das Pamphlet des Entwurfes zur Änderung und Ergänzung des LROP mehr als 150 Seiten umfasst. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass, wie bereits in der Beschlussvorlage ausgeführt, der vollständige Entwurf auch im Internet nachzulesen sei.
Ratsherr Dr. Scharf merkt an, dass, wenn innerhalb des Stadtgebietes eine Innenentwicklung nicht mehr möglich sein sollte, die Stadt Lüneburg in ihrer Entwicklung stark eingeschränkt werde. Alle umliegenden Gemeinden werden ein vitales Interesse daran haben, sich selbst weiterzuentwickeln. Aus seiner Sicht wäre damit Konfliktpotential vorgegeben.
Bereichsleiter Eberhard verdeutlicht, dass tatsächlich Konfliktpotential in der Weise bestehen wird, wenn keine Außenentwicklung am Siedlungsrand mehr möglich sei. Dies würde, wie bereits angeführt, die Stadt stark in ihrer Entwicklung einschränken. Er weist nochmals darauf hin, dass sich die von der Stadt abzugebende Stellungnahme nur auf die Belange bezüglich des Stadtgebietes zu beschränken habe.
Ratsherr Löb versteht nicht, woraus sich der Zwang ableiten lässt, dass sich die Stadt weiter nach außen entwickeln muss, bzw. sich die Option hierzu offenhalten sollte.
Bereichsleiter Eberhard merkt hierzu an, dass die Notwendigkeit der Weiterentwicklung auch nach außen sich aus der Demografischen Entwicklung ergebe.
Ratsherr Löb führt aus, dass es auch Grenzen des Wachstums geben müsse. Für ihn vorstellbar wäre es, wenn die Stadt Lüneburg selbst zu der Erkenntnis gelangen würde, dass irgendwann einmal Schluss mit einem Wachstum nach außen sein sollte.
Bereichsleiter Eberhard stellt klar, dass die Stadt Lüneburg nur eine Stellungnahme aus ihrer Sicht und auch nur für das Stadtgebiet abgeben könne. Die Frage wird sein, welche Zielvorstellung das Land hat und wie es mit einer Stellungnahme der Stadt umgehen werde. Für die Stadt Lüneburg wird sich die Frage stellen, wenn der demografische Entwicklung entsprechende Aussagen enthält, wie die Stadt dann mit Wachstum zukünftig umgehend wird, zumal innerstädtische Flächen im Siedlungszusammenhang nur begrenzt zur Verfügung stehen.
Beigeordneter Dörbaum entnimmt den Ausführungen, dass der Entwurf zur Änderung und Ergänzung des LROP wesentlich mehr Konfliktpotential enthält, als man zunächst vermuten könnte. Kernaussage scheint zu sein, dass ein Oberzentrum wie Lüneburg zukünftig mit seinen Auswirkungen über die Stadtgrenzen hinaus zugunsten der umliegenden Gemeinden geschwächt werde. Für ihn ist entscheidender Punkt, wie zukünftig das Ineinanderfügen der Region zu sehen sein wird. Unabdingbar ist für ihn, dass die Position der Stadt Lüneburg als Oberzentrum in der abzugebenden Stellungnahme als Schwerpunkt hervorzuheben sein wird.
Bereichsleiter Eberhard weist darauf hin, dass erstmalig in einem LROP ein Erreichbarkeitsraum und ein Verflechtungsraum festgelegt werden soll. Die hier angesprochenen Räume werden anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) aufgezeigt. Aus dem vorliegenden Änderungsentwurf zum LROP ist an keiner Stelle ablesbar, wie diese Räume und nach welchen Kriterien diese festgelegt wurden. Auffallend ist in diesem Zusammenhang, dass sich dieser Raum nicht mit den Grenzen des Verflechtungsraums deckt, die dem Einzelhandelsgutachten zugrunde gelegt und festgestellt wurden. Die Erreichbarkeitsräume bzw. Einzugsgebiete gehen deutlich über die hier im Entwurf aufgezeigten Grenzen hinaus. Die Erreichbarkeitsräume sind in dem Entwurf flächendeckend für ganz Niedersachsen gezogen worden. Diese gelten für Ober- und Mittelzentren. Auffällig hierbei ist, dass die Flächengrenzen bei unterschiedlich großen Ober- und Mittelzentren relativ gleich groß gezogen wurden. Die gewählten Größen vermitteln den Eindruck, dass hier gießkannenartig ein Netz von Erreichbarkeitsräumen ausgelegt wurde. Nicht berücksichtigt wurde offenkundig, dass die Stadt Lüneburg einen größeren Einzugsbereich hat als beispielsweise benachbarte Mittelzentren wie Soltau und Munster. Die Grenzen dieser Erreichbarkeitsräume gehen hierbei teilweise quer durch Gemeindegrenzen. Als Beispiel wird hierzu die SG Amelinghausen, die unterschiedlichen Einzugsbereichen zugerechnet wird, benannt. Bezogen auf Lüneburg gilt der Erreichbarkeitsraum vorrangig für Infrastruktureinrichtungen und für große neue Einzelhandelseinrichtungen. Für oberzentrale Infrastruktureinrichtungen wie Landesbehörden, Universität oder auch Theater kann ein so festgelegter Einzugsbereich nicht zielführend sein und auch nicht mit den Realitäten übereinstimmen. Oberzentrale Einrichtungen gehen deutlich über die hier im Entwurf festgelegten Einzugsbereiche hinaus. Im Zusammenhang mit dem großflächigen Einzelhandel treten die Schwierigkeiten noch deutlicher zutage. Neue große Einzelhandelsprojekte dürfen zukünftig in Bezug auf die innenstadttypischen aperiodischen Sortimente nicht mehr als 30 % des Vorhabensumsatzes außerhalb eines aufgezeigten Bereiches erzielen. Alle diese Beschränkungen machen aber erst ein Oberzentrum aus. In der Folge bedeutet dies, dass bei jedem neuen großen Einzelhandelsprojekt nachzuweisen sein wird, dass die Umsätze dieses Projektes im Wesentlichen innerhalb eines aufgezeigten Bereiches zu erzielen sind. Resultieren mehr als 30 % des Umsatzes von außerhalb des aufgezeigten Bereiches, wäre das Vorhaben aus landesplanerischer Sicht nicht mehr zulässig. Den Nachweis hierüber zu führen wird sich schwierig gestalten. Für das Oberzentrum Lüneburg könnten sich dadurch in der Entwicklung massive Schwierigkeiten ergeben. Schlussfolgernd kann es aus Sicht der Verwaltung nicht sein, dass ein Oberzentrum wie Lüneburg mit einem solch engen Korsett in der Entwicklung eingeengt wird. In Konsequenz ist vorgesehen, die abzugebende Stellungnahme so zu verfassen, dass die Stadt Lüneburg sich nicht damit einverstanden erklärt, dass für die Stadt ein eng gefasster Verflechtungsraum im LROP festgelegt wird.
Beigeordneter Dörbaum geht im Ergebnis davon aus, dass in der Stellungnahme besonders herausgehoben darauf eingegangen wird, dass die Stadt mit der vorgesehenen Einengung des Erreichbarkeits- und Verflechtungsraumes sich nicht einverstanden erklärt.
Bereichsleiter Eberhard merkt an, dass ein Vorziehen der Belange Erreichbarkeits- und Verflechtungsräume nicht möglich sein wird, weil es für die Abarbeitung der Stellungnahmen redaktionelle Vorgaben gäbe. Der Stellenwert wird aber trotzdem da sein, weil die Stadt in ihrer Stellungnahme gute Argumente, die gegen eine Einengung sprechen, aufführen kann.
Ratsherr Löb sieht die Festlegung von Verflechtungsbereichen allein schon deshalb als kritisch zu betrachten an, weil verschiedene Funktionen mit unterschiedlichen Gewichtungen hier hinein spielen würden. Verflechtungsbereiche festzulegen wäre aus seiner Sicht ein ungeeignetes Mittel, um beispielsweise Kulturgut zu fördern. Verflechtungsbereiche zu bilden könnte positiv gesehen werden, wenn sie denn dazu dienen, Verkehre, die nur dem Einkaufen dienen, minimieren zu können. Eine generelle Abwägung hält er jedoch für schwierig, weil eine solche Diskussion nur abstrakt geführt werden könnte. Zu viele Faktoren und Bedarfsfälle müssten in eine solche Überlegung einbezogen werden. Die aufgezeigte Herangehensweise des Landes hält es für ungeeignet und falsch.
Bürgermeister Meihsies möchte wissen, ob auch verkehrliche Belange in die abzugebende Stellungnahmen zum LROP zu beachten sein werden.
Bereichsleiter Eberhard erklärt, dass verkehrliche Belange in dem jetzt vorliegenden Änderungsentwurf zum LROP keine Rolle spielen. Eingegangen wird nur auf Binnenwasserstraßen.
Ratsherr Kiesel möchte wissen, wer Betreiber des Breitbandkabelnetzes sein wird, dessen Voraussetzungen durch die Änderung des LROP geschaffen werden sollen.
Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass es derzeit nur um die Grundsatzaussage gehe, das Breitbahnnetz hochgeschwindigkeits- und bedarfsgerecht auszubauen. Bezüglich der Umsetzung und Auswahl des Netzbetreibers kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage getätigt werden.
Beigeordneter Dörbaum hält es aufgrund der Bedeutung der Aussagen in der Stellungnahme für angezeigt, dass die Ausschussmitglieder Kenntnis über die von der Stadt abzugebende Stellungnahme erlangen. Für ihn stellt sich die Frage, wie damit umgegangen werden soll.
Stadtbaurätin Gundermann schlägt vor, dass die Stellungnahme dergestalt umgestellt wird, dass die angesprochenen Themenbereiche vorgezogen und vorangestellt werden. Die überarbeitete Stellungnahme soll dann Anlage zur Vorlage werden. Die Beschlussvorlage wird fortgeschrieben. Über den VA soll dann eine Beschlussfassung im Rat erfolgen.
Beigeordneter Dörbaum hält die von Stadtbaurätin Gundermann vorgeschlagene weitere Verfahrensweise für einen gangbaren Weg. Für ihn wäre interessant zu wissen, ob die Stellungnahme in die Stellungnahme des Landkreises einfließt oder eigenständig sein wird.
Bereichsleiter Eberhard erklärt, dass die Stellungnahme der Stadt gegenüber dem Land eigenständig sein wird.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass der Abgabetermin der Stellungnahme gegenüber dem Landkreis, der zunächst auf den 14.11.2014 terminiert war, auf den 31.12.2014 verlängert wurde. Insofern ist noch genügend Zeit, die Stellungnahme auszuformulieren und die Beratungen und Beschlussfassungen im VA und Rat herbeizuführen. Eingehend auf die Aussagen von Ratsherrn Löb zur Angemessenheit der Größe des Verflechtungsbereiches merkt sie an, dass es zutreffend sei, dass der Verflechtungsbereich für einzelne Bereiche zu groß, zu klein oder auch genau richtig bemessen sein kann. Hingewiesen wird darauf, dass das Landesrecht nur einen Rahmen vorgibt, in dem sich die Kommune bewegen kann. Generell sollte man den Rahmen so groß wie möglich wählen. Kommunen sind nicht gezwungen, den Rahmen voll auszufüllen. Anhand von Ansiedelungsbeispielen wird aufgezeigt, dass eine Entscheidungsfindung innerhalb eines größer gefassten Rahmens flexibler gehandhabt werden kann. Derartige Entscheidungen aber auch die Frage, ob und in welchem Maße sich die Stadt Wachstumsbeschränkungen auferlegt, fallen in die Zuständigkeit des Rates. Wenn die Aussage weiterhin Bestand haben soll, dass Wachstum in den zentralen Orten stattfinden soll, dann heißt dass nicht, dass umliegende Gemeinden ohne passende Infrastruktur aufzuwerten sein werden. Zielsetzung soll dann in dem zentralen Ort eher die Nachverdichtung sein. Für den Fall, dass wir hinsichtlich Gewerbe- als auch Wohnbauflächen an unsere Grenzen stoßen, obliegt es der Stadt, eine Entscheidung zu treffen, ob und in welchem Umfang wir weiter wachsen wollen. Petitum muss sein, sich nicht schon im Vorfeld in seiner Entscheidungsfindung einschränken zu lassen. Die Entscheidung, mit diesem Entscheidungsspielraum verantwortungsvoll umzugehen, obliegt auch weiterhin dem Rat und der Verwaltung.
Beigeordneter Dörbaum stimmt den Aussagen von Stadtbaurätin Gundermann zu. Wichtig ist für die Stadt, dass ihr in der Entscheidungsfindung Spielraum für eine Flexibilität bleibt. Die Vorgaben müssen auch praxistauglich sein. Die Stellungnahme sollte, wie bereits ausgeführt, mit Festlegung der angeführten Schwerpunkte überarbeitet werden. Die Stellungnahme soll Anlage zur Beschlussvorlage werden. Im Rat soll eine Beschlussfassung über die abzugebende Stellungnahme erfolgen.
Stadtbaurätin Gundermann führt ergänzend aus, dass die Zeit bis zur Abgabe der Stellungnahme genutzt werden sollte, Kontakt mit anderen Städten aufzunehmen, wie diese mit der Thematik in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Land umgehen.
Beigeordneter Dörbaum hält als Ergebnis der Beratung fest, dass die Ausschussmitglieder der vorgeschlagenen Vorgehensweise zustimmen, dass über die abzugebende Stellungnahme eine Beschlussfassung des Rates herbeigeführt werden soll.
Die Ausschussmitglieder stimmen einvernehmlich der von Beigeordneter Dörbaum vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme zum Beteiligungsverfahren zum Entwurf einer Änderung und Ergänzung zum Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen entsprechend der vorgestellten Sachverhalte abzugeben.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die Inhalte der Beschlussvorlage zur Kenntnis mit der Maßgabe, dass die Inhalte der Vorlage dahingehend überarbeitet werden sollen, dass „Erreichbarkeitsräume“ und „Verflechtungsbereiche“ in der Gewichtung oben angestellt werden sollen und eine Beschlussfassung über VA in den Rat zu geben ist. Der überarbeiteten Beschlussvorlage ist die abzugebende Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg an den Landkreis Lüneburg und dem zuständigen Landwirtschaftsministerium beizufügen.
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