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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 27.10.2014    
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Geplanter Bau eines neuen Einkaufszentrums (EKZ) in der Gemeinde Scharnebeck in der Nähe des Schiffshebewerks

-                 Beteiligung umliegender Gemeinden / Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg

 

Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass die Stadt Lüneburg im Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurde. Bei dem geplanten Vorhaben geht es im Wesentlichen um die Ansiedlung mehrerer Einzelhandelsbetriebe in Form eines EKZ. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird die Lage aufgezeigt.

Geplant ist die Erweiterung des vorhandenen Aldi-Marktes auf dann 1.200 qm Verkaufsfläche (VK) in unmittelbarer Nachbarschaft zum Discounter sollen einer neuer Budnikowsky-Drogeriemarkt (600 qm VK) sowie ein Edeka-Markt (1.500 qm VK) entstehen. Der sogenannte Koppelstandort aus Discounter, Lebensmittel- und Drogeriemarkt hätte damit eine Gesamtverkaufsfläche von 3.300 qm. Nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) ist die Gemeinde Scharnebeck als Grundzentrum eingestuft. Aus dem LROP zitierend wird angemerkt, dass 3.300 qm VK in einem EKZ für ein Grundzentrum nicht zulässig seien. Demnach sind in Grundzentren Einzelhandelsgroßprojekte mit einer VK von 2.500 qm ausgeschlossen. Näher eingegangen wird auf das Integrations- und Konzentrationsgebot. Des Weiteren wird ausgeführt, dass Großprojekte über die benannte Obergrenze von 2.000 qm VK außerhalb geschlossener Wohnbebauungsbereiche außerhalb der Hansestadt Lüneburg, dem Flecken Bardowick und der Gemeinde Adendorf grundsätzlich ausgeschlossen seien.

Verdeutlicht wird, dass in einem Grundzentrum wie Scharnebeck sicherzustellen ist, dass eine standortnahe Erreichbarkeit der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs gewährleistet ist.

Als Fazit ist festzustellen, dass die angestrebte Größenordnung hinsichtlich der Gesamtverkaufsfläche den Zielen des RROP deutlich widerspricht.

Unterlegt wird diese Unverträglichkeit auch durch ein erstelltes Gutachten. Aus dem Gutachten heraus ist ablesbar, dass nur 15 % des Umsatzes aus dem Gebiet der Samtgemeinde Scharnebeck heraus zu erwarten sei. 51,5 % des Umsatzes werden durch Einwohner von Lüneburg, Bardowick und Adendorf getätigt werden und zusätzlich werden 18 % des Umsatzes aus dem bestehenden Loewe-Center dorthin verlagert. In Konsequenz bedeutet das, dass 85 % des Umsatzes allein durch Umverteilung bestehender Märkte und Zentren außerhalb des Gemeindegebietes Scharnebeck erzielt werden würden. Die zu erwartende Verlagerung aus dem Loewe-Center heraus von voraussichtlich 12 % und mehr wird erhebliche Auswirkungen auf dieses Zentrum haben, da schon bereits bei Umsatzeinbußen von 7 bis 11 % diese abwägungsrelevant seien.

Das erstellte Gutachten kommt im Ergebnis zu der Aussage, dass mit der Ansiedelung des geplanten EKZ in der Gemeinde Scharnebeck es zu erheblichen Auswirkungen in den Nachbargemeinden kommen wird.

Die Hansestadt Lüneburg hat gegenüber der Samtgemeinde Scharnebeck eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme ist deutlich negativ abgefasst. Seitens der Hansestadt Lüneburg wird das Vorhaben in der dargelegten Form abgelehnt.

 

Ratsfrau Schellmann schätzt die Auswirkungen genauso ein, wie gutachterlich vorhergesagt. Insofern trägt sie die negative Stellungnahme der Hansestadt mit. Gleichwohl merkt sie an, dass nach ihren Informationen seitens des Niedersächsischen Städtetages Bestrebungen bestehen, zu einer Neuordnung dergestalt zu gelangen, dass Oberzentren, wie die Hansestadt Lüneburg, zukünftig nicht mehr die Gewichtung haben sollen und die Grundzentren zukünftig in der Weise gestärkt werden sollen, dass ein solches Vorhaben, welches heute vorgestellt wurde, zukünftig auch in einem Grundzentrum möglich sein soll.

 

Bereichsleiter Eberhard merkt an, dass es zutreffend sie, dass Überlegungen seitens des Landes Niedersachsen angestellt werden, einen Teil der Gewichtung vom Oberzentrum zu verlagern. Anzumerken ist aber, dass eine Stärkung von Mittelzentren und nicht wie von Ratsfrau Schellmann angemerkt von Grundzentren erfolgen soll.

Zu dieser Thematik wird seitens der Verwaltung in der anstehenden Sitzung des Ausschusses ausführlich vorgetragen. In der Sitzung wird näher auf die von Seiten der Stadt gegenüber dem Landkreis Lüneburg abzugebenden Stellungnahmen zur Bearbeitung des LROP vorgetragen.

 

Beigeordneter Dörbaum weist ergänzend darauf hin, dass es nach der derzeitigen Rechtsprechung nicht zulässig sei, in Grundzentren solche EKZ umzusetzen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachverhalte und die seitens der Verwaltung vorgesehene Vorgehensweise zur Kenntnis.

 

Weitere Mitteilungen liegen nicht vor.

 


Beschluss:

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8_BPlan Nr. 10_Scharnebeck (346 KB)