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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 27.10.2014    
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Eine Bürgerin möchte wissen, welche Kriterien seitens der Stadt Lüneburg bei einer Nachverdichtung bei bebauten Grundstücken zugrunde gelegt werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass Nachverdichtung bebauter Gebiete im Stadtgebiet nicht nur der Zielsetzung der Stadtentwicklung der Stadt entspricht, sondern auch von der Bundesgesetzgebung so vorgegeben sei. Vom Grundsatz gilt, dass Innenentwicklung vor Außenentwicklung zu gehen hat.

Inwieweit eine Innenverdichtung vorgenommen werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Seitens der Stadt ist eine direkte Einflussnahme nur dann möglich, wenn die Stadt auch Eigentümer der Fläche ist. Dies ist jedoch nur in den wenigsten Fällen so. Beispielhaft kann hier das Grundstück an der Wallstraße benannt werden. Auf dem Grundstück des ehemals von der St. Ursula-Schule genutzten Areals konnte die Zielvorstellung, auf dieser Fläche innerstädtischen Wohnen umzusetzen, im Zusammenwirken mit der LüWoBau realisiert werden.

In anderen Fällen sieht es in der Vorgehensweise so aus, dass, wenn sich das Bauvorhaben nicht in die umliegende Bebauung einfügt, dass dann ein Bauleitplanverfahren durchgeführt wird. Als Beispiel werden hierzu die B-Panverfahren „Nordlandhalle“ und „Friedenstraße“ benannt.

Ergänzend erläutert wird die Vorgehensweise in solchen Fällen, in denen es sich um einen beplanten Innenbereich handelt. Das geplante Bauvorhaben wird in einem solchen Fall nach objektiven Kriterien beurteilt. Wenn sich aus dieser Prüfung ergibt, dass der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung hat, wird diese auch erteilt. Soweit das Bauvorhaben nicht wie beantragt genehmigt werden kann, wird mit dem Antragsteller dahingehend gesprochen, dass er seine Planung entweder so überarbeitet und anpasst, dass das Bauvorhaben genehmigungsfähig wird, oder er bekommt einen ablehnenden Bescheid. Zusätzlich Einwirkungsmöglichkeiten bestehen für die Stadt als Bauaufsichtsbehörde in der Regel nicht.

Entscheidende Kriterien sind vorrangig zunächst die Eigentumsverhältnisse und das, was der Bauherr auf dem Grundstück baulich zu tun gedenkt.

 

Weitere Einwohnerfragen liegen nicht vor.

 

 


Beschluss: