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Auszug - Bebauungsplan Nr. 156 Östlicher Ortskern Oedeme - Verfahrensstand und Vorstellung der örtlichen Bauvorschrift (Entwurf)  

 
 
Sitzung des Ortsrates Oedeme
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Oedeme Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 22.09.2014    
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums Oedeme
Ort: Schulzentrum Oedeme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Tobias Neumann (Bereich Stadtplanung) stellt den Verfahrensstand zum Bebauungsplan Nr. 156 „Östlicher Ortskern Oedeme“ und den aktuellen Entwurf der örtlichen Bauvorschriften anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage).

 

Der Bebauungsplan wird bis zum 10. Oktober 2014 bei der Hansestadt Lüneburg im Bereich Stadtplanung einsehbar sein. Bis dahin können seitens der Öffentlichkeit und der Behörden Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden. Anregungen fließen dann in den Bebauungsplanentwurf ein, für den der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung im Weiteren die förmliche Auslegung beschließt. Der Bebauungsplan wird anschließend erneut für einen Monat ausgelegt. Abschließend wird der Rat der Hansestadt Lüneburg einen Beschluss über alle Anregungen und Stellungnahmen sowie einen Satzungsbeschluss fassen, wodurch der Bebauungsplan erst rechtskräftig werde.

 

Herr Neumann stellt dar, welche Flächen heute dem Innen- und Außenbereich zuzuordnen sind. Im Rahmen des Bebauungsplans wird geprüft, inwieweit Baugrenzen im Außenbereich festgesetzt werden. Für die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich.

 

Ortsbürgermeisterin John fragt, ob größere Gebäude für altersgerechtes Wohnen errichtet werden könnten. Herr Neumann teilt mit, dass nach jetzigem Stand lediglich eine Wohneinheit pro Gebäude zulässig sein wird. Denkbar wäre eine zweite Wohneinheit in Form einer Einliegerwohnung. Lediglich bei einer Umnutzung eines Gebäudes wären ausnahmsweise mehrere Wohneinheiten zulässig, nicht aber bei einem Neubau.

 

Ortsratsmitglied Bauer-Ohlberg würde einen generationenübergreifenden Wohnungsbau entlang der Straßen Im Dorfe und Am Teich begrüßen, wobei eine genaue Differenzierung zwischen dem hinteren Bereich und dem Bereich an den Hauptsammelstraßen (Im Dorf und Am Teich) erfolgen sollte. Insbesondere stelle sich beim alten Bauernhaus (Am Teich 4) die Frage, ob es in seinem vorhandenen Volumen für Wohnzwecke umgebaut werden könnte, um auch die bauliche Gestaltung an diesem Ort in Erinnerung zu behalten. Herr Neumann teilt mit, dass ein Umbau sicherlich verträglich wäre, jedoch ein Neubau in gleicher Größe als Wohngebäude voraussichtlich zu einer unerwünschten Ortsbildprägung führen würde und insofern eine genaue Abwägung stattfinden müsste, welches bauliche Maß maximal zugelassen werden sollte.

 

Ortsratsmitglied Bauer-Ohlberg möchte wissen, warum bei der bisherigen baulichen Gestaltung im Rahmen der Höhenfestlegung der Gebäude nicht wie bisher von der Traufhöhe sondern nunmehr von einer festgelegten Firsthöhe von 9 m ausgegangen werde. Maßgeblich für die Abstände zwischen den Gebäuden sei die Traufhöhe. Herr Neumann erläutert, dass im Laufe der Entwicklung in Oedeme auf eine Festlegung der Firsthöhe umgeschwenkt wurde, um eine einheitliche Höhenentwicklung zu erhalten und um der gestiegenen Nachfrage eines erhöhten Bauvolumens Rechnung zu tragen. Diese Entwicklung habe man hier fortgesetzt. Sofern Anregungen für eine Änderung hinsichtlich der baulichen Gestaltung an den Bereich Stadtplanung herangetragen würden, könnten diese entsprechend näher beurteilt und ggf. in den Planungen berücksichtigt werden.

 

Ortsratsmitglied Rosenkranz ergänzt, dass unerwünschte Stadtvillen auf kleinen Grundstücksflächen entstehen werden, wenn keine Begrenzung der Traufhöhe im Bebauungsplan festgesetzt wird. Im Übrigen sei er enttäuscht, dass die in den Vorgesprächen gestellten Anforderungen an die bauliche Gestaltung kaum Berücksichtigung im Entwurf des Bebauungsplans finden.

 

Ortsratsmitglied Bauer-Ohlberg würde es begrüßen, wenn die Bauvorschriften aus dem     Bebauungsplan „Finkenhütte“, dessen Bereich wesentlich näher am betroffenen Gebiet liege, bei der Planung Berücksichtigung finden würden. Herr Neumann erläutert, dass man sich am vorhandenen Ortsbild orientiere und gleichzeitig versuche, das vorgegebene Ziel der Bundesregierung, sparsam mit Grund und Boden umzugehen, mit einer Bauverdichtung zu erreichen. Das setze eine Festlegung von mehreren Geschossen (2 Vollgeschosse) und eine höhere Grundflächenzahl (hier 0,4) voraus.

 

Ortsbürgermeisterin John fragt, ob für das Gebäude auf dem Gelände Am Teich 4 mittlerweile das Ergebnis der denkmalrechtlichen Untersuchung vorliegt, da die Untersuchung bereits vor einem Jahr stattfand. Herr Neumann teilt mit, dass die Denkmalschutzbehörde im Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten wurde. Das Ergebnis wird dann im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.

 

Die Sitzung wird für Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger unterbrochen.

 

Ortsbürgermeisterin John bedankt sich bei Herrn Neumann für den Vortrag.